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"Gut, dass es uns gibt!"

Einigung über Verjährung erzielt

Einigung mit dem Finanzministerium

Magdeburg.

Durchbruch bei Verjährung der Altansprüche der Versorgungsempfänger bei § 14a- Verfahren! Versorgungsempfänger, deren Versorgung nach dem Urteil des BVerwG vom 23.6.2005 erhöht werden könnte, können aufatmen.

Durchbruch bei Verjährung der Altansprüche der Versorgungsempfänger bei § 14a BeamtVG Verfahren!
Versorgungsempfänger, deren Versorgung nach dem Urteil des BVerwG vom 23.6.2005 erhöht werden könnte, können aufatmen.

In einem Beiblatt der Bezügestelle an die Versorgungsempfänger hatte das Land eine missverständliche Formulierung gewählt, welche keinen sicheren Schutz vor der Verjährung gewährte. Die GdP hatte auf eine Klarstellung gepocht und bereits den Rechtsweg vorbereitet. In der Frage der Verjährung von Altansprüchen vor 2006 hat jetzt das Finanzministerium eingelenkt.

Zwischen GdP und dem Ministerium der Finanzen wurde eine Klarstellung der ausgegebenen Bezügemitteilung beschlossen, in der das Finanzministerium ausdrücklich erklärt, dass bei allen von dem Gerichtsurteil betroffenen Versorgungsempfängern – auch ohne Neuberechnungsantrag – die Verjährung bis zum Abschluss der Musterverfahren unterbrochen ist.

Bis zum Abschluss der Musterverfahren verjähren auch diejenigen Ansprüche vorübergehend nicht, die am 23.6.2005 noch nicht verjährt waren. Damit sind die Altansprüche der Betroffenen vor 2006 gesichert. Eine gerichtliche Geltendmachung der rückwirkenden Ansprüche der Betroffenen ist damit nicht mehr nötig.

Die GdP wird die ihr übertragenen Verfahren auch weiter betreuen und entsprechend informieren.

Flugblatt Einigung Verjährung 5.10.2006.pdf

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