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Magdeburg. 03.01.2013


Solidarität mit Dessau
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Gewerkschaft der Polizei hat gemeinsam mit den Anwälten des betroffenen Kollegen gegen das am 13.12.2012 vom Landgericht Magdeburg verkündete Urteil Revision sowie Beschwerde gegen die ergangene Kostenentscheidung eingelegt.

Mittlerweile haben wir hierauf eine ganze Reihe von Zustimmungen erhalten. Damit verbunden waren auch Anfragen, ob und wie der Prozess mit finanziellen Zuwendungen unterstützt werden kann.

Die Gewerkschaft der Polizei hat den betroffenen Kollegen in allen bisher geführten Instanzen begleitet und die entstandenen Auslagen getragen und beabsichtigt ihn auch weiterhin zu unterstützen.

Für finanzielle Zuwendungen stellt die Gewerkschaft der Polizei folgendes Konto


    Gewerkschaft der Polizei
    Kto: 135 033 8000
    BLZ 810 101 11
    Verwendungszweck: „Solidarität mit Dessau“

zur Verfügung.

Die beste Unterstützung ist und bleibt aber die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei!

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Petermann,
Landesvorsitzender


Diese und weitere Presse-Informationen finden Sie in unserem Nachrichten-Archiv.


 
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