Spendenaufruf
Solidarität mit Dessau
Zum Urteil des LG Magdeburg vom 13.12.2012 im Oury-Jalloh-Prozess
Mittlerweile haben wir hierauf eine ganze Reihe von Zustimmungen erhalten. Damit verbunden waren auch Anfragen, ob und wie der Prozess mit finanziellen Zuwendungen unterstützt werden kann.
Die Gewerkschaft der Polizei hat den betroffenen Kollegen in allen bisher geführten Instanzen begleitet und die entstandenen Auslagen getragen und beabsichtigt ihn auch weiterhin zu unterstützen.
zur Verfügung.
Die Gewerkschaft der Polizei hat den betroffenen Kollegen in allen bisher geführten Instanzen begleitet und die entstandenen Auslagen getragen und beabsichtigt ihn auch weiterhin zu unterstützen.
Für finanzielle Zuwendungen stellt die Gewerkschaft der Polizei folgendes Konto
Gewerkschaft der Polizei
IBAN: DE43 8101 0111 1350 3380 00
BIC ESSEDE5F810
Verwendungszweck: „Solidarität mit Dessau“
zur Verfügung.
Die beste Unterstützung ist und bleibt aber die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei!
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Petermann,
Landesvorsitzender
Hier gibt es den Spendenaufruf als PDF-Datei