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Die GdP – unsere Leistungen in der Übersicht

Die GdP – die Gewerkschaft für ihre Mitglieder

Die GdP ist die größte und einflussreichste Gewerkschaft im Polizeibereich. Seit über 50 Jahren setzt sie sich auf allen politischen Ebenen und in der Personalratsarbeit innerhalb der Polizei für die Verbesserung der beruflichen Lage aller Polizeibeschäftigten ein. Die GdP ist nicht nur in den Dienststellen für ihre Kolleginnen und Kollegen da, sondern unterstützt ihre Mitglieder auch bei Großeinsätzen vor Ort.

Und auch die Meinung der GdP ist gefragt – die Gewerkschaft der Polizei ist geschätzter Ansprechpartner unterschiedlichster polizeilicher und politischer Gruppen. Als Stimme der Polizei genießt die GdP in der Öffentlichkeit hohes Ansehen.

Einfach stark: Die GdP und ihr Leistungspaket

Die Risiken eines verantwortungsvollen Berufes und unserer modernen, technisierten Umwelt kann niemand allein tragen. Die Gewerkschaft der Polizei bietet ihren Mitgliedern deshalb Leistungen an, die entweder durch den Gewerkschafts-Mitgliedsbeitrag abgegolten sind oder durch besondere Gruppen- bzw. Rahmenverträge zu besonders günstigen Konditionen angeboten werden.

Umfassender Rechtsschutz und Versicherungsleistungen

Eine GdP-Leistung, die jede Polizistin und jeder Polizist bei Streitfällen aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis benötigt. Bei zivil- und strafrechtlichen Verfahren sowie Verfahren im Öffentlichen Recht gewährt die GdP umfassenden Rechtsschutz. Voraussetzung ist, dass ein dienstlicher Zusammenhang festzustellen ist. Eine Ausnahme gilt für Disziplinarverfahren. Hier wird häufig Rechtschutz gewährt.

Beispiel: Zivilrechtliche Verfahren
Der GdP-Rechtsschutz wird gewährt, wenn z. B. während eines Einsatzes Kolleginnen und Kollegen bei einer Widerstandshandlung verletzt werden. Geklagt wird dann gegen den Verursacher auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Auch bei einem Wege-Unfall, also Verletzungen bei der Anreise zum Dienst oder der Fahrt in den Feierabend bietet die GdP bei Ersatz-Ansprüchen an den Dienstherrn Rechtsschutz.

Beispiel: Öffentliches Recht
Über Beförderungen haben Arbeitnehmer und Dienstherr oft unterschiedliche Ansichten. Meist sind die über die Beförderung entscheidenden Beurteilungen Grund zur Klage. Der GdP-Rechtsschutz hilft, wenn bei einer anstehenden Beförderung eine unklare Konkurrenzsituation eintritt, also der Klagende die eigene Beurteilung für besser hält, als die eines Kollegen, der die Beförderung aber erhalten soll.

Beispiel Strafrechtliche Verfahren
Wenn der Dienstherr eine Beamtin oder einen Beamten der Weitergabe von Dienstgeheimnissen oder eines so genannten Verwahrungsbruchs beschuldigt, tritt der GdP-Rechtsschutz ein. Häufig kommt es auch vor, dass Festgenommen oder Beteiligte an einem polizeilichen Einsatz Strafanzeige gegenüber Einsatzkräften stellen: ein Fall für den GdP-Rechtsschutz.

Beispiel: Disziplinarverfahren
Niemand ist ohne Fehl und Tadel. Strebt der Dienstherr dann ein Disziplinarverfahren an, so erhalten die Kollegin oder der Kollege Rechtsschutz.


Diensthaftpflicht-Regressversicherung
Versichert sind alle im aktiven Dienst stehenden Mitglieder. Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf; auch bei der Polizei nicht. Jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen.
Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes beziehungsweise der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst (grob fahrlässig) anrichten, zu schützen.
Wichtig zu jedem Schadenfall: Den Personalrat einschalten!

Es bestehen ab 01.01.2024 folgende Deckungssummen:

10.000.000 €
pauschal für Personen- und Sachschäden
100.000 €
für Vermögensschäden
100.000 €
für Schäden durch Abhandenkommen von Dienstschlüsseln/Codekarten
52.000 €
für Schäden an Kfz durch Fahrzeugpflege- und Wartungsarbeiten
50.000 €
für Schäden durch Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum
50.000 €
für Schäden durch Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen
5.000 €
für Schäden durch Abhandenkommen von sichergestellten/beschlagnahmten Gegenständen
2.000 €
für Schäden durch Abhandenkommen von Verwarnungsblöcken


Auch für das berechtigte dienstliche und außerdienstliche Führen und Benutzen sämtlicher vom Dienstherrn zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten Dienstwaffen (Schusswaffen und Reizstoffsprühgeräte sowie sonstige Waffen – Hieb-, Stoß-, Stich- und Schlagwaffen, Elektroschockgeräte/Taser unter anderem) gewährt unser Versicherer Versicherungsschutz.

Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die dienstlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes/Bundes greifen, der außerdienstliche Bereich umfasst ist und die jeweiligen Voraussetzungen vom GdP-Mitglied erfüllt werden.

Abhandenkommensschäden, die im Zusammenhang mit der Auskleidung beim Ausscheiden aus dem Polizeidienst erkannt werden, sind nicht versichert.

Dienstfahrzeug-Regressversicherung
Bei Regressforderungen des Dienstherrn, die sich durch Schäden an den Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, -pferden und -luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben.

Es bestehen ab 01. Januar 2024 folgende Deckungssummen:

  • 250. 000 Euro für Sach- und Vermögensschäden

Bei Regressforderungen des Dienstherrn, bei Schäden durch Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, -pferden,-luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen).

Es bestehen ab 01. Januar 2024 folgende Deckungssummen:

  • 1.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach. und Vermögensschäden

Den oben genannten Haftpflichtversicherungen liegen die jeweils gültigen Fassungen der Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen (AHB), der Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung sowie der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der PVAG Polizeiversicherungs-AG zugrunde.


Unfall-Versicherung – innerhalb oder außerhalb des Dienstes -
Durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei ist jedes Mitglied auch gegen Unfall versichert. Dem Unfallversicherungsvertrag liegt die jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung, der Besonderen und Zusatz-Bedingungen der SIGNAL IDUNA (AB GUV) zugrunde. Der Versicherungsschutz erstreckt sich innerhalb und außerhalb des Dienstes weltweit mit folgenden Summen:

3.000 €
für den Todesfall
4.000 €
für den Invaliditätsfall mit Progression 250 %
9.000 €
bei gewaltsamen Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
5.000 €
Bergungskosten
5.000 €
kosmetische Operationen
500 €
Kurkosten/ Rehakosten


Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Rückfragen haben, so steht Ihnen Kollegin Diana Lühr (Organisations- und Servicegesellschaft - OSG) unter der Telefonnummer : 0211 - 7104 - 202 gerne zur Verfügung.

Sterbegeldbeihilfe - beim Tod eines Mitgliedes oder seines Ehepartners -
Trauerfälle kosten Geld. Und zwar nicht wenig Geld. Auch hier steht die GdP ihren Mitgliedern und ihren Ehegatten bei. Mit 500 Euro Sterbegeldbeihilfe bei Tod des Mitgliedes und 350 Euro beim Tod des Ehepartners. Eine Leistung, die ebenfalls schon im Beitrag enthalten ist.

Weitere Leistungen, die bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten sind:

Zutritt zum Mitgliederbereich innerhalb der GdP-Homepage www.gdp.de, dem Internetauftritt der Gewerkschaft der Polizei, mit exklusiven Angeboten für MItglieder
Das monatliche Mitgliedermagazin DEUTSCHE POLIZEI
Seminare zu berufs- und gesellschaftspolitischen Themen – aktuell bei den GdP-Landesgeschäftsstellen zu erfragen
GdP-Mitgliedsausweis mit Foto im handlichen Scheckkartenformat – fünfsprachig und damit eine Hilfe auch bei Auslandsreisen
Info-Broschüren (Vorbereitung auf den Ruhestand, Arbeitshilfen zu Themen wie Mobbing, Konfliktbewältigung, Argumente gegen Rechts u. v. m.)
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