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Du fehlst uns noch!

Bitte den Antrag im Original an uns postalisch zurücksenden oder persönlich in der Geschäftsstelle abgeben.

Die Gewerkschaft der Polizei vertritt die beruflichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Interessen der Beschäftigten und ehemals Beschäftigten der Polizei. Sie erstrebt insbesondere Verbesserungen der allgemeinen Arbeits- und Lebensbedingungen sowie des Beamten- und Arbeitsrechts.
Dabei beteiligt sie sich auch an gesellschaftlichen und politischen Diskussionen. Bedeutende Themen sind u.a.: Kriminalpolitik, Kriminalitätsursachen, Verkehrspolitik, Entwicklung des Strafrechts, Organisation und Aufgaben der Polizei und die polizeiliche Aus- und Fortbildung.

Die Ziele der GdP sollen erreicht werden durch Einwirkung auf die Gesetzgebung, Abschluss von Tarifverträgen, Verhandlungen mit Behörden und, soweit erforderlich, durch Anwendung gewerkschaftlicher Kampfmittel. Sie beteiligt sich an den Wahlen zu den Personalvertretungen und unterstützt die Personalräte bei der Er-füllung ihrer Aufgaben.

Die GdP ist unabhängig von Regierungen, Verwaltungen, politischen Parteien und Religionsgemeinschaften.

Die GdP steht seither als Berufsvertretung allen Polizeibeschäftigten (Polizistinnen und Polizisten, Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten) zur Mitgliedschaft offen. Sie organisiert rund 190.000 Mitglieder. Innerhalb der GdP vertreten so genannte Personengruppen spezifische Interessen von Frauen, Senioren und jungen Polizeibeschäftigten.

Seit dem 1. April 1978 gehört die GdP dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) an.



Wir garantieren:
  • DIE GdP ALS KOMPETENTER UND STARKER TARIFPARTNER
  • GdP- EINFLUSS AUF DIE INNEN-, BEAMTEN- UND SICHERHEITSPOLITIK
  • UMFANGREICHE GdP –SCHUTZLEISTUNGEN
  • Dienst-Haftpflicht-Versicherung, Regress-Haftpflicht-Versicherung, Unfall-Versicherung, Sterbegeldbeihilfe
  • Der GdP-Rechtsschutz. Profi-Schutz für Profis im Beruf umfasst:
  • Prozess- Vertretung und Übernahme der Gerichtskosten bei Streitfällen, die sich aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis ergeben - nach der GdP- Rechtsschutzordnung, die ihre Ursache in der gewerkschaftlichen Betätigung des Mitgliedes für die GdP und im Sinne der GdP haben, sowie bei Wegeunfällen.

WER MIT GANZEM EINSATZ SICHERHEIT GIBT, BRAUCHT PERSÖNLICHE SICHERHEIT IM BERUF. GdP-Leistungen nutzen !
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