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Wichtige Änderungen in der Beihilfe

Neue Formulare - Änderung der Bundesbeihilfeverordnung - Elektronische Einreichung/Beihilfe-App

Magdeburg.

Am 1. Januar 2021 ist die Neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in Kraft getreten. Eine Übersicht der wesentlichen Änderungen ist in einem Informationsblatt zusammengestellt. Außerdem sind die Antragsformulare auf Beihilfe geändert worden.

1. Neue Formulare
Der Antrag (035 070) sowie der Kurzantrag (035 069) auf Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften (BBhV) des Landes Sachsen-Anhalt zur Vorlage bei der Beihilfefestsetzungsstelle sind geändert.

Diese Vordrucke sind hier abrufbar.

2. Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Am 1. Januar 2021 ist die Neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in Kraft getreten. Eine Übersicht der wesentlichen Änderungen ist in einem Informationsblatt zusammengestellt. Wir werden dies auf der Website der GdP Sachsen-Anhalt bereitstellen. Außerdem finden die aktiven Kolleginnen und Kollegen das Informationsblatt im Intranet.

Zukünftig werden die Belege (Arztrechnungen, Rezepte, Heil- und Kostenpläne, usw.) nicht mehr durch die Beihilfestelle zurückgesandt. Diese werden für eine Dauer von 6 Monaten archiviert und anschließend vernichtet. Bitte reicht deshalb nur noch Kopien oder Duplikate ein.

3. Elektronische Einreichung / Beihilfe-App

Als GdP Sachsen-Anhalt sind wir stets im Kontakt mit dem Finanzministerium (Minister Richter) und drängen weiter auf eine zeitnahe Entwicklung einer Beihilfe-App, um die elektronische Einreichung zu ermöglichen.

hier das Informationsblatt lesen

hier das Flugblatt lesen

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
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