WICHTIG!
Widersprüche zur amtsangemessenen Alimentation
Erneuter Widerspruch für 2021 für Beamtinnen und Beamte mit drei oder mehr Kindern notwendig!

Wann und Wo?
Achtung, es gibt eine Ausnahme!Zitat aus o. a. Schreiben: „Die amtsangemessene Alimentation von Beamten und Richtern mit drei und mehr Kindern ist von dieser Zusage nicht umfasst. Für Beamtinnen und Beamte mit Anspruch auf einen Familienzuschlag für drei oder mehr Kinder sind die monatlichen Familienzuschläge durch das Dritte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften rückwirkend zum 1. Januar 2021 generell von 399,01 Euro monatlich auf 724,01 Euro erhöht worden und diese Erhöhung wirkt auch künftig fort. Sollte gleichwohl eine gesetzliche Neuregelung erforderlich sein, müssten Beamtinnen und Beamte denen ein Familienzuschlag für drei oder mehr Kinder im Jahr 2021 zusteht oder zugestanden hat, einen Widerspruch einlegen, sofern sie dieses nicht bereits getan haben und über den Widerspruch noch nicht bestandskräftig entschieden wurde, um von einer gesetzlichen Neureglung zu profitieren.”
Aufgrund dessen hält die GdP Sachsen-Anhalt es für dringend geboten, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen für 2021 erneut einen Widerspruch einlegen.
Der vorbereitete Widerspruchsvordruck ist hier im Mitgliederbereich der Internetpräsenz der GdP LSA unter abrufbar (Login erforderlich).
Der Widerspruch muss selbständig bis zum Jahresende eingelegt werden. Achtet bitte auf den Nachweis der Einreichung!
Der Landesvorstand