Wichtige Information zur Beihilfe
Direktabrechnung zwischen Beihilfestelle und Krankenhaus ist möglich

Wir haben diese Fragen noch einmal dem Finanzministerium gestellt. Klare Antwort des MF, Ja eine Direktabrechnung zwischen der Beihilfestelle und einem Krankenhaus ist möglich. Der entsprechende Vordruck „Antrag auf Gewährung von Beihilfe und auf Direktabrechnung“ ist auf der Internetseite des MF als Anlage 16 zu § 51a BBhV Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) auf Seite 231 unter folgendem Link zu finden:
Hier geht es direkt zur komplette Bundesbeihilfevorschrift
Da es sich hierbei um einen Vordruck direkt aus der BBhV handelt, ist dieser leider nicht gesondert auf der Seite des MF hinterlegt. Wir haben diesen Vordruck extrahiert und auf unserer Webseite abgelegt.Über die Möglichkeit der Direktabrechnung sind die Krankenhäuser über die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft informiert worden. Darauf, dass Krankenhäuser von der Möglichkeit der Direktabrechnung für Beihilfeberechtigte Gebrauch machen, hat das Land keinen Einfluss. Diese Entscheidung treffen die Krankenhäuser in eigener Zuständigkeit.