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Die GdP informiert

Auszahlung der Corona-Sonderzahlung

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
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Magdeburg.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aufgrund der COVID-19-Pandemie an Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger beschlossen. Anlass war die 1:1 Übertragung des Tarifergebnisses 2021 des TV-L (Tarifvertrag der Länder) auf Landesbeamtinnen und Landesbeamte.

Damit werden 1.300 Euro an sämtliche Besoldungsgruppen ausgezahlt. Anwärterinnen und Anwärter erhalten 650 Euro. Die Sonderzahlung ist steuerfrei, so denn keine weiteren Sonderzahlungen erhalten worden sind. Bis zu einem Gesamtbetrag von 1.500 Euro zählt die gewährte Leistung nicht als Erwerbseinkommen.
Achtung: Ein Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung besteht nur, wenn folgende Bedingungen beide erfüllt sind:
    1. Das Dienstverhältnis bestand am 29.11.2021
    2. Es bestand ein Anspruch auf Dienstbezüge oder Anwärtergrundbetrag an mindestens einem Tag zwischen dem 01.01.2021 und dem 29.11.2021
Bei Teilzeitbeschäftigten bzw. Altersteilzeit wird die Sonderzahlung anteilig gewährt.
Die Auszahlung der Sonderzahlung erfolgt mit der Bezügezahlung April 2022 Ende März 2022.
Der Landesvorstand

Mitglieder-Info zum Download

Flugblatt 05/2022: Auszahlung der Corona-Sonderzahlung
Flugblatt 05/2022: Auszahlung der Corona-Sonderzahlung

Das Schreiben des Ministeriums der Finanzen

© Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
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