Die GdP informiert über die Notwendigkeit von Widersprüchen
Geltendmachung zur amtsangemessenen Alimentierung

Zu einer ordnungsgemäßen Prüfung der Alimentierung der Beamtinnen und Beamten des Landes gehört jedoch eine regelmäßige Prüfung, die auch zwischen den Tarifabschlüssen (jährlich) vorzunehmen ist, um einer Unteralimentierung entgegen zu wirken. Dies hat das Land für das Jahr 2022 bisher nicht vorgenommen.
Unter Zugrundelegung der Maßstäbe des BVerfG ist auch für 2022 davon auszugehen, dass die Alimentation für Beamtinnen und Beamte generell und die Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit drei Kindern und mehr auch für 2022 nicht verfassungskonform ist.
Das Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt hat für das Jahr 2022 keinen Verzicht auf die Einrede zu Ansprüchen aus dem Besoldungsjahr 2022 erklärt, sodass es nunmehr zwingend notwendig ist, für das jeweils laufende Jahr 2022 einen Widerspruch zur amtsangemessenen Alimentierung bei der Bezügestelle zu stellen, um der Verjährung entgegenzuwirken. Seite 2
Die Gewerkschaft der Polizei stellt Euch in der Anlage zwei Musterwidersprüche zur allgemeinen amtsangemessenen Alimentation sowie zur Alimentation für Beamtenfamilien mit drei Kindern und mehr zur Verfügung. Bei kinderreichen Beamtenfamilien wurde bereits in dem Infoschreiben der letzten Jahre auf einen besonderen Widerspruch verwiesen, weil die Vorlageentscheidungen beim Bundesverfassungsgericht noch nicht zur endgültigen Entscheidung gekommen sind.
Wir bitten Euch die Widersprüche zeitnah, spätestens bis zum Ende des Jahres bei eurer Bezügestelle einzureichen. Für Beamtinnen und Beamte mit drei Kindern und mehr bitten wir vorsorglich um Einreichung beider Widersprüche.
Bitte achtet auf einen geeigneten Nachweis!
Die vorbereiteten Widerspruchsvordrucke sind unter diesem Text abrufbar.
Der Landesvorstand