"Gut, dass es uns gibt!"
Frühpensionierung und verbesserte Altersteilzeit in der Polizei
Landtag beschließt Gesetz
- der Anspruch auf Heilfürsorge für die Zeit der vorgezogenen Pension,
- der Verzicht auf den Versorgungsabschlag,
- die Anrechnung der Zeiten der vorgezogenen Pension als ruhegehaltsfähige Dienstzeit,
- die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes und
- und die Zahlung eines Ausgleiches bei Eintritt in den Ruhestand geregelt.
Die GdP wird in Kürze, eine Berechnungshilfe für die Pensionsansprüche anbieten.
Im Zuge der Debatte zum Gesetzentwurf warnte Innenminister Hövelmann vor einem noch schärferen Stellenabbau bei der Polizei. Hövelmann betonte, dass an den geplanten jährlichen Einstellungen von 200 jungen Beamten von 2009 bis 2016 nicht gerüttelt werden dürfe. Nur ein stabiler Einstellungskorridor mache die 2007 beschlossene Reduzierung der Stellen von heute 8000 Polizisten auf bis zu 5500 im Jahr 2020 erst verkraftbar.
Die GdP ist der Auffassung, dass im Zuge der Polizeistrukturreform jetzt schon erkannt wurde, dass die Polizei ihre Aufgaben nur noch mit Mühe erledigen kann. Eine weitere deutliche Verringerung des Personals wird die Warnung der GdP vor dem Sicherheitskollaps Wahrheit werden lassen.