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"Gut, dass es uns gibt!"

Frühpensionierung und verbesserte Altersteilzeit in der Polizei

Landtag beschließt Gesetz

Magdeburg.

Der Landtag hat am 26.6.2008 das Gesetz zur Einführung eines besonderen Altersteilzeitzuschlages für Polizeivollzugsbeamte und zur Änderung anderer beamtenrechtlicher und landesbesoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen beschlossen. Mit dem Gesetz wird die Einführung eines Alterteilzeitzuschlages auf 88% der maßgeblichen Nettobesoldung sowie die Möglichkeit der vorgezogenen Pensionierung für Polizeibeamte im m.D. bzw. des g.D. geregelt. Dabei werden die versorgungsrechtlichen Regelungen attraktiver als bisher gestaltet.

Hier wird jetzt
    • der Anspruch auf Heilfürsorge für die Zeit der vorgezogenen Pension,
    • der Verzicht auf den Versorgungsabschlag,
    • die Anrechnung der Zeiten der vorgezogenen Pension als ruhegehaltsfähige Dienstzeit,
    • die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes und
    • und die Zahlung eines Ausgleiches bei Eintritt in den Ruhestand geregelt.
Im Beamtengesetz Sachsen-Anhalt heißt es im § 120 (4) „Beamte der Laufbahnen des mittleren und des gehobenen Polizeivollzugsdienstes, die bis zum 31. Dezember 2009 das 55. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Der Antrag kann nur bis zum 30. Juni 2009 gestellt werden.“

Die GdP wird in Kürze, eine Berechnungshilfe für die Pensionsansprüche anbieten.

Im Zuge der Debatte zum Gesetzentwurf warnte Innenminister Hövelmann vor einem noch schärferen Stellenabbau bei der Polizei. Hövelmann betonte, dass an den geplanten jährlichen Einstellungen von 200 jungen Beamten von 2009 bis 2016 nicht gerüttelt werden dürfe. Nur ein stabiler Einstellungskorridor mache die 2007 beschlossene Reduzierung der Stellen von heute 8000 Polizisten auf bis zu 5500 im Jahr 2020 erst verkraftbar.

Die GdP ist der Auffassung, dass im Zuge der Polizeistrukturreform jetzt schon erkannt wurde, dass die Polizei ihre Aufgaben nur noch mit Mühe erledigen kann. Eine weitere deutliche Verringerung des Personals wird die Warnung der GdP vor dem Sicherheitskollaps Wahrheit werden lassen.

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