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Wichtiger Termin!

Klage gegen die Verweigerung der rückwirkenden Anerkennung unseres Antrages vom 29.12.2009

Altersdiskriminierende Besoldung

Magdeburg Halle.

Info- Stand:
Die GdP wird am Prozesstag, ab 11.00 Uhr für alle Interessierten vor dem Verwaltungsgericht Halle einen Informationsstand einrichten, um direkt über das Verfahren und die Begleitumstände zu informieren.

Das Verwaltungsgericht Halle hat für:
Donnerstag, den 28.07.2016, 11:30 Uhr, Ort: VG Halle, 06122 Halle, Thüringer Str. 16

einen Termin anberaumt.

Das GdP-Mitglied in Verbindung mit der DGB-Rechtsschutz GmbH klagt gemäß § 15 Abs. 2 AGG auf eine Entschädigung in Höhe von 50,00 Euro für den Zeitraum 15.08.2006 bis 31.08.2006 und jeweils 100,00 Euro pro Monat für den Zeitraum vom 01.09.2006 bis zum 30.11.2009 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit jeweiliger Fälligkeit, hilfsweise seit Rechtsanhängigkeit, zu zahlen. Der zuvor erteilte Widerspruchsbescheid soll aufgehoben werden, soweit er dem Antrag zu Ziff. 1 entgegensteht

Warum…

Die GdP hat sich in den letzten Jahren erfolgreich für die Abschaffung der altersdiskriminierenden Besoldung und der Zahlung einer Entschädigung eingesetzt. Letztlich mit einem guten Erfolg. Den betroffenen Mitgliedern wurde eine Zahlung von bis zu 1.600 Euro zugesprochen.

Allerdings ist dies nur ein Teilerfolg. Wir sind der Auffassung, dass der Antrag auch die Zeit vor der Antragstellung (18.08.2006 bis 30.11.2009) umfasst. Ob die Entschädigung auch für den genannten Zeitraum zusteht, darüber werden jetzt die Verwaltungsgerichte (VG) entscheiden.

Im heutigen Verfahren geht es also um die Frage der Rückwirkung unseres Antrages.

Wie geht es weiter

Wir werden natürlich das jetzt zu erwartende Urteil mit den Juristen der DGB-Rechtsschutz GmbH bewerten und je nach Ausgang die notwendigen Vorschläge unterbreiten.


Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei

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