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Innenminister Hövelmann zum neuen Landesbeamtengesetz

Experiment oder Innovation? Was ändert sich? Info und kurze Betrachtung zum neuen Gesetz!

Magdeburg.

Das neue Gesetz soll einer größeren Durchlässigkeit im Laufbahnrecht und dem Leistungsgedanken Rechnung tragen, so die Überschrift zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Landesbeamtentums.


Vor knapp 10 Monaten begann die Überarbeitung des Landesgesetzes, wo der Bund im Vorfeld bereits nur „Technisches“ zur Regelung übrig ließ.

Folgende Schwerpunkte sind betroffen: das Nebentätigkeitsrecht, die Laufbahngruppen und der Leistungsgedanke. Wie vieles, übernehmen wir die zwei Laufbahngruppen aus Niedersachsen.
Wir sind dann das dritte Bundesland mit Zweigeteilter Laufbahn. Praktische Auswirkungen, auch im Besoldungsrecht, werden aber erst in zwei Jahren erwartet.

Viele Fragen bleiben aber noch offen. So stellt sich Innenminister Hövelmann selbst die Fragen:

    - Wird man wenigstens bei gleicher Vorbildung noch vergleichbare Alimentation gewähren?

    - Stellen die Neuerungen ein Mobilitätshemmnis dar?

    - Ist ein Inspektor in Bayern noch mit einem solchen in Sachsen-Anhalt vergleichbar?


So sollen nur noch die Verwaltungen verbeamtet werden, die im Sinne des Artikels 33 Abs. 5 GG hoheitlich handeln. Holger Hövelmann spricht sich klar gegen einen hohen Verbeamtungsstand aus. Er sieht Bereiche, wo eine Verbeamtung definitiv nicht erforderlich ist. Konkret benannt werden sie allerdings nicht.

Eine weitere Änderung ist die „Konkretisierung der Regelungen zum Beteiligungsverfahren der Spitzenverbände der Gewerkschaften, die, ohne die Rechtstellung des Souveräns zu beeinträchtigen, doch dazu führen kann, dass man noch bessere, weil konsensorientierte Lösungen zu bestimmten Problemstellungen findet“.

Geplant ist eine umfassende Novelle des Landesbesoldungsgesetzes und des Landesversorgungsgesetzes. Beachtung soll dabei die Berücksichtigung von eingetragenen Lebenspartnerschaften finden.
Innenminister Hövelmann sieht diese Änderungen als erste große Etappe zur Umsetzung der Föderalismusreform im öffentlichen Dienstrecht in Sachsen-Anhalt.



Wie bereits im Vorfeld berichtet, Anhörung zum Gesetz zur Neuordnung Landesbeamtengesetz. News vom 02.04.2009

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