Rentenreform - Stichtagsregelung zur Altersteilzeit für ArbeitnehmerInnen
Wichtiger Hinweis:
Besonderen Vertrauensschutz haben Angehörige der Geburtsjahrgänge 1954 und älter, wenn sie bereits jetzt verbindlich Altersteilzeitarbeit vereinbart haben oder dies noch bis zum 31. Dezember 2006 vereinbaren. Ein Rentenbeginn ist danach weiterhin frühestens mit 62 möglich. Ein abschlagsfreier Rentenbezug ist mit 65 möglich.
An die Altersteilzeit muss sich nämlich direkt der Eintritt in die gesetzliche Rente anschließen.
An die Altersteilzeit muss sich nämlich direkt der Eintritt in die gesetzliche Rente anschließen.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir allen betroffenen KollegInnen zu prüfen, ob kurzfristig ein Antrag auf Altersteilzeit notwendig ist, um Nachteile zu vermeiden.
Bitte nehmt, sofern Ihr von dem Vertrauensschutz profitieren wollt umgehend Kontakt mit der Personalabteilung auf.