Beihilfe – elektronische Übermittlung von Anträgen ermöglichen
GdP Sachsen-Anhalt schreibt an Finanzminister André Schröder

Digitalisierungsoffensive des Landes auch für verbeamteten Beschäftigte
Mit der Digitalisierungsoffensive des Landes sollte es auch für die verbeamteten Beschäftigten, die Beihilfe erhalten können, möglich sein, diese Anträge komplett online zu stellen.Andere Bundesländer, aber auch private Krankenversicherungen sind in dieser Verfahrensweise deutlich weiter, wie z.B. das Land Nordrhein-Westfalen. Dort können die Betroffenen Ihre Beihilfeanträge bequem über eine Beihilfe-App einreichen. Mit der Beihilfe NRW App können Beihilfeberechtigte im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen, die für einen Kurzantrag („Kurzantrag auf Zahlung einer Beihilfe“) die erforderlichen Belege digital über ein Smartphone oder Tablet einreichen. Die Beihilfeberechtigten erhalten eine Rückmeldung, dass die Übermittlung erfolgreich durchgeführt wurde.
Bei vielen privaten Krankenversicherungen wird diese Verfahrensweise seit geraumer Zeit zielführend angewandt und erbringt eine effektive, als auch effiziente Bearbeitung der Anträge.
In Sachsen-Anhalt sollte dies auch realisiert werden können. Ein erster, bereits umgesetzter Schritt hierbei, wonach der Antrag für Beihilfe bereits digital ausgefüllt werden kann, ist erfolgt. Nunmehr wäre folgerichtig im nächsten Schritt eine digitale Übersendung des Antrages zu ermöglichen und zukünftig eine Lösung im Sinne des eGovernment-Systems oder kurz, der elektronischen Verwaltung, ggf. über die Nutzung einer App, erarbeitet werden.