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"Gut, dass es uns gibt!"

Systemverwalter wieder richtig eingruppiert

Herabgruppierung verhindert

Magdeburg.

Eine Kollegin hat sich mit Hilfe des GdP- Rechtsschutzes erfolgreich gegen eine Herabgruppierung zur Wehr gesetzt. Der Arbeitgeber hatte 2003 eine Rückgruppierung von der VG Vb BAT-O in die VG VIb BAT-O vorgenommen.

Dies wollte die Kollegin nicht hinnehmen und hat jetzt endgültig am 25.1.2007 vor dem Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Recht bekommen.
Mit dem Land Sachsen-Anhalt wurde vereinbart, dass die Kollegin rückwirkend wieder in die VG Vb BAT-O eingruppiert wird und eine Nachzahlung erhält.

Dieser Erfolg zeigt, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss. Das Land wird aufgefordert, in vergleichbaren Fällen Herabgruppierungen von Systemverwaltern zurück zu nehmen.

Die GdP ist betroffenen Mitgliedern gern bei der Durchsetzung ihrer Rechte behilflich.

Flugblatt 6.2.2007 Systemverwalter wieder.pdf

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