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Offener Brief zur Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder 2021

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Magdeburg.

Die GdP kritisiert die Abkopplung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger für 14 Monate von der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst. Auf Initiative des Seniorenvorstandes der GdP schrieb der Landesvorsitzende der GdP, Koll. Uwe Bachmann einen Offenen Brief an den MP. Die GdP fordert die adäquate Übertragung des Tarifergebnisses auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes.

Offener Brief an den MP

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
der Landesvorstand der Gewerkschaft der Polizei möchte sich, nachdem ich Ihnen bereits in der Videoschaltkonferenz vom 10. Dezember den Unmut der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger geschildert habe, mit diesem Schreiben an Sie wenden.

Mit dem Abschluss des TV-L 2021 werden unsere Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger volle 14 Monate von einer Einkommensentwicklung weitestgehend abgekoppelt. Die Erhöhung der Versorgungsbezüge soll erst zum 1. Dezember 2022 umgesetzt werden. Bei der Zahlung der Corona-Prämie werden sie nicht berücksichtigt.

Bei den aktiven Beamtinnen und Beamten dient eine Corona-Sonderzuwendung der besonderen Belastungen durch die Coronazeit, aber eben auch der Überbrückung des langen, 14-monatigen Zeitraums ohne prozentuale Erhöhung der Besoldung, für den die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger nun keinerlei Kompensation erfahren. Trotz enormer inflationärer Entwicklung wird hier bewusst gespalten und in Kauf genommen, die Ruhestandskolleginnen und -kollegen von einer adäquaten Versorgung zu entkoppeln. Dementgegen ist das Land verpflichtet, darauf zu achten, dass das in der Verfassung festgelegte Alimentationsprinzip auch im Ruhestand seine Wirkung umfassend entfaltet.

Für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, die 2020/2021 noch aktiv im Dienst waren, aber eben am Stichtag, dem 29. November 2021 nicht mehr im aktiven Dienst waren entsteht eine zusätzliche, keineswegs erklärbare Situation. Die besonderen Belastungen wurden von diesen Personen noch vollumfänglich abgefangen, dennoch ist hier die Corona Prämie nicht vorgesehen. Ein deutlicher Widerspruch in sich.

Aufgrund der föderalen Struktur in der Bundesrepublik liegt es nun an uns, mit dem Finanzminister und den Fraktionen im Landtag so zu verhandeln, dass das ausgehandelte Tarifergebnis (Entgelterhöhung am 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent und die Corona-Prämie von 1.300 Euro zu Beginn des Jahres 2022) auf die Beamteninnen/Beamten und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger übertragen wird.

Die Umsetzung für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger könnte sich in Form einer Einmalzahlung, die sich an dem Versorgungssatz orientieren kann, konkret wären dies 71,75 % von 1.300 Euro, orientieren.

Insofern muss es unser aller Ziel sein, dass die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zumindest anteilig und in der geeigneten Form der Einmalzahlung beteiligt werden, um eine Spaltung und eine Abkehr von der inhalts- und wirkungsgleichen Übertragung von Tarifabschlüssen auf alle Beamteninnen und Beamte zu verhindern. Auch die Pensionärinnen und Pensionäre sind und bleiben Beamtinnen und Beamte.

Ich bitte Sie eindringlich, die hier dargelegten Positionen in die politische Diskussion einzubringen und im Land über die meines Erachtens dringend notwendige Korrektur neu in dem einzubringenden besoldungsrechtlichen Änderungsgesetz zu entscheiden.

mit freundlichen Grüßen

Uwe Bachmann

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