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aktueller Sachstand im Tarifbereich

und zur Übernahme des TVöD

Magdeburg.

Am 10. Februar 2006 trafen sich Verdi und die TdL zu erneuten Gesprächen der Übernahme des TVöD und der Entgeltordnung für die Länder.

Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass die Eingruppierungsverhandlungen zur Entgeldordnung erst am 17.01.06 in Berlin angelaufen ist und bis zum Ende 2006 abgeschlossen sein soll.
Die Tarifpartner haben folgende Strategie vereinbart:

- Zunächst werden von beiden Seiten die Verhandlungsstände zu diesen Thema aufgelistet.

- Es wird eine Arbeitsgruppe (paritätisch) eingerichtet, die die jeweiligen Verhandlungsstände auflisten (14.02.06).

- Auf der Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppe wird die Verhandlungskommission "Entgeldordnung" am 08.03.06 fortfahren.

- Weiter besteht Einvernehmen darüber, dass spartenspezifisch (z.B. Polizei u. Bundespolizei) Regelungskompetenz mit "ferner Beispielen" geben muss und geben wird.

Das bestimmte Punkte

- Leistungsbezahlung § 18 TVöD

- Erschwerniszuschläge § 19 TVöD

- Verhinderung der weiteren Privatisierung/Qutsourcing § 15 Abs., 3 TVöD

- Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 14 Abs. 2 TVöD

- Qualifizierung bei der Bundespolizei § 5 Abs.(2)-Dienstvereinbarung

weiter zu entwickeln und immer dort, wo bereits Hinweise im Tariftext für einen eigenen Bundestarifvertrag vorgegeben sind.

Erstmalig ist in einen Tarifvertrag (§ 5) für den öffentlichen Dienst Qualifizierung festgeschrieben.

Die beiden Tarifvertreter K.-H. Fischer und S. Jungmann informierten auf der LBV- Sitzung am 27.1.2006 über den TVöD und die Arbeit des Fachausschusses Tarif.

Mit dem neuen TVöD wurde eine umfassende Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst beschlossen. Damit verpflichteten sich Bund, Länder und Gemeinden auf der einen Seite und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB auf der anderen Seite, bis zum 31. Januar 2005 – also in der Laufzeit der Vergütungstarifverträge – das Tarifrecht unter folgenden Vorgaben neu zu gestalten:

§ höhere Effektivität und Effizienz des öffentlichen Dienstes durch z. B. Flexibilität

§ Aufgaben- und Leistungsorientierung durch z. B. leistungsgerechte Bezahlung

§ Kunden – und Marktorientierung durch erhöhte Wettbewerbsfähigkeit

§ Straffung/Verschlankung/Vereinfachung

§ Transparenz

§ Lösung vom Beamtenrecht durch z. B. eine Bezahlung nach Leistung und Erfahrung statt nach Alter und Familienstand

§ gleiche Bedingungen für alle Beschäftigten durch z.B. einheitliche Entgelttabelle.

Die Erhaltung des Flächentarifvertrages und Übernahme des TVöD in allen Ländern ist ein wesentliches Ziel der Gewerkschaftsseite und auch im Interesse der Tarifbeschäftigten.

Was bringt nun der TVöD?

§ Gleiche Bedingungen für alle Beschäftigten durch eine einheitliche Entgeldordnung;

§ Leistungsgerechte Bezahlung sowie Qualifizierung;

§ Bessere Entlohnung neu eingestellter junger Mitarbeiter;

§ Flexibilisierung von Arbeitszeitkorridoren, der täglichen Rahmenzeit und

§ Arbeitszeitkonten für persönliche Bedürfnisse der Beschäftigten;

§ Sicherung der Einkommen der bereits Beschäftigten bei In-Kraft-Treten des TVöD;

§ Sonderzahlung (Weihnachts- und Urlaubsgeld)

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