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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei Juni 2007 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Redaktion:
Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,

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POLIZEIEINSATZ G 8-GIPFEL - GdP-Einsatzbetreuung traf ins Schwarze

Nach langer Vorbereitungszeit, die Unterkünfte wurden schon im letzten Jahr gebucht, war das erste GdP-Betreuungsteam am 31. Mai bereits vor Ort. Im Mittelpunkt standen natürlich die Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen. Das erste Feedback war überaus positiv.

DIENSTVEREINBARUNG - Freitag der 13.- ein guter Tag für die Polizei

Freitag, der 13., wird oft ängstlich als Unglückstag bezeichnet. Freitag, der 13. April 2007 könnte dagegen zu einem guten Tag werden. Denn gerade an diesem Tag unterzeichneten Innenminister Hövelmann und der Vorsitzende des Polizeihauptpersonalrates (PHPR) zwei wichtige Dokumente: Die Dienstvereinbarung zum „Eingliederungsmanagement“(BEM) und die Dienstvereinbarung zur sozialverträglichen Umsetzung der Polizeistrukturreform 2007(DV PSR 2007).

INTERVIEW - „Einsatz- und Leistungsbereitschaft gebührend anerkennen“

Für die meisten Kolleginnen in der Polizei ist er kein Unbekannter. Nun hat der ehemalige Referatsleiter für Haushalt, Technik und Neue Steuerungsmodelle einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke in der Polizei bekommen. Mit Wirkung vom 1. Mai 2007 übernahm Ministerialrat Klaus-Dieter Liebau die Geschäfte des Abteilungsleiters 2 im Innenministerium.

RECHTSSCHUTZ – Disziplinarverteidiger - jetzt auch bei uns

Am 19. und 20. April 2007 fand ein GdP-Seminar unter dem Thema „Neues Disziplinarrecht in Sachsen-Anhalt“ in Halberstadt statt. Ein Bestandteil unseres GdP-Rechtsschutzes ist die Vertretung in Disziplinarverfahren gegen Mitglieder der GdP. Dies geschieht nicht nur durch einen Rechtsanwalt, sondern nun auch durch geschulte Kollegen. Was sich in anderen Bundesländern bewährt hat, können wir nun nach Änderung der Disziplinarordnung auch umsetzen.

AKTION FÜR TOLERANZ - Zum zwölften Mal: „Fest der Begegnung“

Wer miteinander spricht, kommt sich näher, lernt den anderen besser kennen, kann leichter Vorurteile abbauen und Schranken einreißen.

TARIFRECHT - Steuerfreibeträge bei Abfindung gestrichen

Immer wieder fragen Kolleginnen und Kollegen aus dem Tarifbereich an, inwieweit bei ihrem Ausscheiden aus dem Landesdienst und der Zahlung von Abfindungen bzw. beim Ausscheiden nach der Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsvertrages Steuerzahlungen an das Finanzamt anfallen.

LANDESFRAUENGRUPPE - E-Mail-Verteiler geplant

Die Landesfrauengruppe hat sich darauf verständigt, zukünftig einen E-Mail-Verteiler „Frauen-Info-Service“ einzurichten. Über diesen sollen Informationen schneller an interessierte Kolleginnen gelangen.

POLIZEIEINSATZ G 8-GIPFEL - GdP-Einsatzbetreuung traf ins Schwarze

Nach langer Vorbereitungszeit, die Unterkünfte wurden schon im letzten Jahr gebucht, war das erste GdP-Betreuungsteam am 31. Mai bereits vor Ort. Im Mittelpunkt standen natürlich die Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen. Das erste Feedback war überaus positiv.

Die Unterbringung für die Einsatzkräfte erfolgte, auch dank der Einflussnahme der GdP im Vorfeld, in Hotels oder ähnlichen Unterkünften. Da hatten wir schon Schlimmeres erlebt. Das GdP-Team besuchte die Gebäude während des Einsatzes und konnte die Meinung der Kolleginnen und Kollegen bestätigen. Hier hat sich offensichtlich der Einsatz von Objektverantwortlichen bewährt. Mit den guten Unterkünften war allerdings eine längere Fahrzeit verbunden, was durchaus auch Kritik auslöste.

Teams wurden umlagert

Mit seinem Betreuungskonzept hatte der Landesvorstand offenbar ins Schwarze getroffen. Überall wo die Teams auftauchten, wurden sie sofort umlagert und die mitgebrachten Kleinigkeiten fanden regen Zuspruch. Ob Müsli-Riegel oder Wasserspray, Pins oder nur ein Zellstofftaschentuch – alles wurde gern genommen.

Die Teams versuchten, neben den Kräften der Landesbereitschaftspolizei, die ständig betreut wurden, zu allen Einsatzkräften des Landes Kontakt zu halten und bei Fragen und Problemen ansprechbar zu sein. So waren Kräfte des TPA, des LKA, der Wasserschutzpolizei und Diensthundführer aus allen Polizeidirektionen im größten Polizeieinsatz vertreten. Während des Einsatzes wurden dann noch zwei Hundertschaften der LEO-Einheiten der Polizeidirektionen zur Unterstützung entsandt. Auch diese wurden nahtlos in das GdP-Betreuungskonzept eingebunden.

Während des Einsatzes kam immer wieder die Funktionalität und die Qualität der Bekleidung zur Sprache. Nach dem Einsatz ist es sicher notwendig, die Hinweise und Kritiken zu sammeln, die Verantwortlichen davon zu informieren und Veränderungen herbeizuführen. Kritisch wurde von den Einsatzkräften immer wieder bemerkt, dass der Informationsfluss viel zu schwach war. Insbesondere durch den Einsatz des Digitalfunks für die Führungsebenen war die Lage für die Einsatzkräfte kaum nachzuvollziehen.

Bestaunt wurden die Fahrzeuge, mit denen die GdP unterwegs war. Ein Landcruiser und zwei RAV 4 wurden der GdP vom DIT Autohaus in Halle kostenlos zur Nutzung übergeben. Dafür an dieser Stelle einen ganz herzlichen Dank.

Zum eigentlichen Einsatz befragt, hoben alle Einsatzkräfte die Brutalität der Störer am Sonnabend (1. Juni) hervor. Damit war offensichtlich auch eine neue Qualität der Einwirkung der G8-Gegner auf die Polizei verbunden. Es war zu verzeichnen, dass es entgegen früherer Aktivitäten des schwarzen Blocks, eine abgestimmte Gewalt und einen hohen Organisationsgrad gab. Nach dem Einsatz wird über die Art und Weise der Vergütung der Überstunden zu reden sein und den Einsatzkräften sollte eine ausreichende Erholungspause gegönnt werden.

Grenze der Belastung überschritten

Im Zusammenhang mit der Entsendung von Reservekräften aus dem Land sprach Minister Holger Hövelmann davon, dass „diese Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (nur) möglich ist, da die Polizeibehörden und -einrichtungen ihre Personalplanungen in der Zeit des G8-Gipfels so gestaltet haben, dass die höchstmöglichste Einsatzfähigkeit von Polizeikräften durch organisatorische Maßnahmen wie z. B. Urlaubssperren und Reduzierung dienstfreier Zeiten sichergestellt ist. Auch wenn wir mit dieser Einsatzplanung bis an die Grenzen der Belastbarkeit der Beamtinnen und Beamten gehen, in unserem Land sind derzeit keine Sicherheitsdefizite zu befürchten.“ Wir stellen dazu fest, dass mit der Entsendung von ca. 650 Polizeibeamten die Grenze der Belastung überschritten ist und dass es einige Wochen dauern wird, die Mehrarbeit abzubauen. Dies wird auch Folgen für die polizeiliche Präsenz im Land haben. Ein schlechteres Zeichen, wie sich der geplante Personalabbau in der Polizei auswirken wird, kann es nicht geben. Deshalb fordert die GdP, das Personalabbauprogramm zu stoppen und massive Neueinstellungen vorzunehmen.

Uwe Petermann

DIENSTVEREINBARUNG - Freitag der 13.- ein guter Tag für die Polizei

Magdeburg. Freitag, der 13., wird oft ängstlich als Unglückstag bezeichnet. Freitag, der 13. April 2007 könnte dagegen zu einem guten Tag werden. Denn gerade an diesem Tag unterzeichneten Innenminister Hövelmann und der Vorsitzende des Polizeihauptpersonalrates (PHPR) zwei wichtige Dokumente: Die Dienstvereinbarung zum „Eingliederungsmanagement“(BEM) und die Dienstvereinbarung zur sozialverträglichen Umsetzung der Polizeistrukturreform 2007(DV PSR 2007).

Zum Zustandekommen und den wesentlichen inhaltlichen Aspekten der Dienstvereinbarung BEM wird an anderer Stelle berichtet (Siehe DP 6/2007, Seiten 6 u. 7.).

Im nachfolgenden möchte ich zur Entstehung und den wesentlichen Inhalten der DV PSR 2007/2008 Ausführungen machen. Hierbei sollen die Etappen der Entstehung, vor allem der lange Weg von den ersten Gedanken zur Vorbereitung einer solchen DV bis zur Unterzeichnung dargestellt werden. Im zweiten Teil möchte ich auf inhaltliche Aspekte aufmerksam machen. Kurz nach der Veröffentlichung der DV gab es bereits Fragen zu einzelnen Tatbeständen. Zwei Probleme möchte ich an dieser Stelle nennen, die im folgenden noch ausführlich beleuchtet werden.

Das waren zum einen Fragen zu den Verfahrensweisen bei der Besetzung von Dienstposten und Arbeitsplätzen und zu den Beteiligungsrechten der Personalräte. Zum anderen waren es Fragen zu der so genannten „30 km-Regelung“ im § 5 der DV.

Bevor ich zu diesen speziellen inhaltlichen Aspekten komme, sei mir ein kurzer Exkurs zur Entstehungsgeschichte der DV gestattet.

Entstehungsgeschichte der DV PSR 2007

Am 07. Juni 2006 fand die Auftaktveranstaltung des Innenministeriums (MI) zur Polizeistrukturreform statt. Nach der Zusicherung der Mitarbeit der Gewerkschaften und Personalräte in den Teilprojekten Einsatz/Verkehr, Kriminalitätsbekämpfung, Personal, Technik/ Liegenschaften in den ersten beiden Phasen der PSR (Anzahl der PDen und Aufgabenverteilung PD–PRev) durch den Innenminister gelang es recht zügig, die personelle Besetzung der Teilprojekte durch die Gewerkschaften und Personalräte vorzunehmen. Die Teilprojekte nahmen zeitnah ihre Arbeit auf und erste Arbeitsergebnisse ließen nicht lange auf sich warten. Auf die Projektarbeit und ihre Ergebnisse, die nicht immer in politischen Entscheidungen (z.B. Anzahl der PDen) berücksichtigt wurden, soll hier nicht weiter eingegangen werden.

Zur gleichen Zeit beschäftigte sich der Geschäftsführende Landesbezirksvorstand der GdP (GLBV) mit der Frage, dem MI einen Vorschlag zum Abschluss einer Rahmendienstvereinbarung zur sozialverträglichen Umsetzung der PSR 2007 (RASUP) zu unterbreiten. In bewährter Zusammenarbeit mit unserem damaligen Organisationssekretär, Koll. Frank Schröder, wurde ein Entwurf erarbeitet, der davon ausging die RASUP zwischen der GdP und dem Innenministerium abzuschließen.

Wesentliche inhaltliche Schwerpunkte dieses Entwurfes waren Regelungen zu

• Beteiligungsrechten der Gewerkschaften, der Personalräte und der Beschäftigten

• Beschäftigungssicherung, Besetzung von Dienstposten/Arbeitsplätzen

• Wechsel des Arbeitsplatzes und des Dienstortes

• Fortbildung, Umschulung, Qualifizierung der Einstellung von Nachwuchskräften und der Schaffung eines Einstellungskorridors.

Wenn man diese Schwerpunkte mit denen der abgeschlossenen DV vergleicht stellt man fest, dass diese fast deckungsgleich sind. Das heißt, von anderer Seite wurden wenig substantielle inhaltliche Aspekte zur Erarbeitung der DV beigesteuert.

Nach intensiven Diskussionen im GLBV und dem Landesvorstand wurde der Beschluss gefasst, die Mitglieder der GdP-Fraktion im PHPR zu beauftragen, sich dafür einzusetzen, dass eine solche Vereinbarung seitens des PHPR mit dem Innenminister abgeschlossen wird.

Der PHPR fasste daher am 25. Oktober 2006 den Beschluss, den Entwurf einer Dienstvereinbarung zur sozialverträglichen Absicherung der PSR 2007 zu erarbeiten und setzte eine Arbeitsgruppe ein. Dieser Arbeitsgruppe gehörten Vertreter aller Gewerkschaften in der Polizei an. Zu Beginn der Arbeitsgruppentätigkeit waren wir noch optimistisch, wir könnten in relativ kurzer Zeit einen abgestimmten Entwurf der DV vorlegen. Leider war dies ein Irrtum. Vielleicht waren wir aber auch zu „blauäugig“. Auf zwei strittige Fragen möchte ich hier beispielhaft kurz eingehen, die den Erarbeitungsprozess immer wieder verzögerten. Da war zum einen die leidvolle Diskussion um die Verankerung von Zielstellungen in der Präambel, welche aus unserer Sicht der Umsetzung der DV nicht förderlich gewesen wären. Zum anderen die Strategie der Umsetzung der PSR. Hier vor allem die Forderung der DPolG, ab dem 1. Juli 2007 Übergangspersonalräte zu bilden, weil angeblich sonst die amtierenden Personalräte „entmündigt“ würden. Auf ein Rechtsgutachten seitens der DPolG, welches den Nachweis erbringen sollte, dass es rechtlich möglich wäre ab 1. Juli 2007 Übergangspersonalräte zu bilden, warteten wir fast 4 Monate! Danach kam die überraschende Feststellung der DPolG- Vertreter, eigentlich hätte man schon immer gewusst, dass die Bildung der Übergangspersonalräte ab diesem Termin nicht möglich ist. So kann man auch Verhandlungen verzögern!!!

Die Arbeitsgruppe nahm ihre Arbeit am 1. November 2006 auf. Aus besagten Gründen gab es leider erst Ende Dezember einen konsensfähigen Entwurf. Der aber aufgrund von weiteren Diskussionen im oben genannten Sinne nicht weiter entwickelt werden konnte, so dass nach weiteren drei Monaten, geprägt durch kontroverse Diskussionen, endlich am 14. März 2007 in der Sitzung des PHPR ein konsensfähiger Entwurf vorlag. Der PHPR beschloss daher, mit dem MI zu diesem Entwurf in Verhandlungen zu treten. Diese verliefen erfreulicherweise sehr zügig und konstruktiv. Der PHPR fasste auf seiner Sitzung am 28. März 2007 den Beschluss, dem MI den abgestimmten Entwurf zur Unterschrift vorzulegen.

(Wird fortgesetzt.)

INTERVIEW - „Einsatz- und Leistungsbereitschaft gebührend anerkennen“

Für die meisten Kolleginnen in der Polizei ist er kein Unbekannter. Nun hat der ehemalige Referatsleiter für Haushalt, Technik und Neue Steuerungsmodelle einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke in der Polizei bekommen. Mit Wirkung vom 1. Mai 2007 übernahm Ministerialrat Klaus-Dieter Liebau die Geschäfte des Abteilungsleiters 2 im Innenministerium.

Herr Liebau, würden Sie einem Jugendlichen, der Ihnen bekannt ist, heute empfehlen, Polizeibeamter zu werden?

Selbstverständlich. Der Polizeiberuf ist im Vergleich zu anderen Berufen ganz besonders geprägt von Vielfalt, Wandel und Herausforderung. Junge Menschen, die sich für diesen Beruf entscheiden, haben aufgrund einer Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten in der Polizei die Chance, wie sonst kaum ihre persönlichen Interessen, Neigungen und Begabungen im Beruf zu verwirklichen und in ihre tägliche Arbeit einzubringen. Dieser Beruf eröffnet eine große Palette von Entwicklungsmöglichkeiten. Allein die fachliche Verwendung in der jeweiligen Laufbahn beinhaltet ein weit reichendes Spektrum von Dienstposten. Ich denke da beispielsweise an die Spezialisten für die Überwachung des Güterkraftverkehrs, die Brandursachenermittler, die Diensthundführer, die Kollegen in der Wasserschutzpolizei, die Bordmechaniker in der Hubschrauberstaffel bis hin zu den Kollegen im Sondereinsatzkommando. Aber nicht nur in der eingeschlagenen Laufbahn kann sich ein Polizeivollzugsbeamter entwickeln. Die so genannte „Durchlässigkeit der Laufbahnen“ ermöglicht es Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes darüber hinaus auch, in die nächsthöhere Laufbahn aufzusteigen, mithin eine vertikale Entwicklung einzuschlagen und dabei insbesondere Führungsverantwortung zu übernehmen.

Gleichwohl muss jungen Menschen, die diesen Beruf ergreifen wollen, auch bewusst sein, dass der Polizeiberuf einer der schwierigsten Berufe ist. Die tägliche Arbeit mit Menschen lässt sich nicht in ein Schema pressen. Schnelles, rechtmäßiges Handeln, korrektes und zugleich einfühlsames Verhalten zu jeder Tages- und Nachtzeit gehören genauso zum Selbstverständnis wie unerwartete Gefahrensituationen. Der Polizeiberuf ist nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung.

Viele Beschäftigte in der Polizei beklagen sich darüber, dass sie von der Politik im Stich gelassen werden und ihre Arbeit nicht anerkannt wird. Welche Auffassung haben sie zu diesem Problemfeld?

Die Landespolizei leistet eine ganz hervorragende Arbeit und ich bin fest davon überzeugt, dass diese Leistung auch bei einer breiten Mehrheit im politischen Raum geachtet wird. Gute Leistungen anzuerkennen, Leistungsreserven zu erschließen und die Mitarbeiter zu motivieren ist aber nicht in erster Linie eine Sache der Politik, sondern des Dienstherrn und jedes einzelnen Vorgesetzten. Es ist mir persönlich sehr daran gelegen und dafür werde ich mich auch nach Kräften einsetzen, dass die erkennbare Einsatz- und Leistungsbereitschaft unserer Kolleginnen und Kollegen, die auf eine hohe Berufsmotivation zurückzuführen ist, auch weiterhin erhalten bleibt, unterstützt wird und die ihr gebührende Anerkennung findet. Dazu muss es uns einerseits besser als bisher gelingen, die Kolleginnen und Kollegen in Entscheidungsprozesse einzubeziehen, um diese transparent und nachvollziehbar zu machen und bei ihnen das notwendige Verständnis - auch bei der Umsetzung politischer Entscheidungen - zu erhalten. Andererseits bin ich auch der Meinung, dass gute Arbeit gefördert und entsprechend honoriert werden muss. Wir streben deshalb an, auf der Grundlage einer vollständigen Budgetierung für die Landespolizei - als Pilotprojekt in der Landesverwaltung - eine umfassende innere Personalentwicklung vorzunehmen, um die Qualität der polizeilichen Arbeit weiter zu verbessern. Dazu soll unter anderem der Anteil des gehobenen Polizeivollzugsdienstes - auch im Wege des Aufstiegs - schrittweise erhöht werden. Des Weiteren sollen von der Landespolizei erwirtschaftete Einsparungen von Haushaltsmitteln zum einem Teil in die Personalentwicklung zurückfließen und nicht zuletzt auch zur Schaffung von finanziellen Leistungsanreizen - mithin Beförderungen - eingesetzt werden.

Sicher ist die Umsetzung der Polizeistrukturreform die zur Zeit größte Herausforderung für Sie als Abteilungsleiter, aber noch viel mehr für die Polizei. Was erwarten Sie von den Beschäftigten in der Polizei bei der Umsetzung der neuen Struktur?

Die Struktur der Landespolizei unterlag seit ihrer Gründung im Jahr 1991 einem vielfachen Wandel. Und Sie werden mir sicherlich zustimmen, die Kolleginnen und Kollegen haben jedwede Neustrukturierung durch persönliches Engagement, hohe Einsatzbereitschaft und häufig auch unter Zurückstellung privater Belange mit Bravur gemeistert. Dafür gilt es allen Beteiligten zunächst einmal zu danken. Ich bin sicher, dass auch die Polizeistrukturreform 2007 erfolgreich umgesetzt werden wird und wünsche mir, dass sich die Beschäftigten auch weiterhin aktiv in diesen Prozess einbringen. Wir wollen bei der Schaffung der neuen Struktur persönliche Interessen der Kolleginnen und Kollegen und dienstliche Notwendigkeiten in einem größtmöglichen Maß in Einklang bringen. Einen Handlungsrahmen bildet dabei die Dienstvereinbarung zur sozialverträglichen Umsetzung der Polizeistrukturreform 2007. Dennoch wird diese Reform zwangsläufig dazu führen, dass nicht alle Kolleginnen und Kollegen an ihrem bisherigen Dienstort oder auf ihrem bisherigen Dienstposten oder Arbeitsplatz verbleiben können. Ich appelliere deshalb an diese Kolleginnen und Kollegen, Veränderungen auch als Chance der beruflichen Weiterentwicklung zu sehen und bestmöglich zu nutzen.

Wie wird sich die Polizei mittelfristig entwickeln?

Die Entwicklung der Landespolizei wird zunächst bestimmt vom Personalentwicklungskonzept Sachsen-Anhalt 2007-2020, welches am 27.03.2007 von der Landesregierung beschlossen wurde. Danach wird sich der Personalbestand - im Wesentlichen durch ausscheidende Beschäftigte, die die Altersgrenze erreicht haben - vermindern. Gleichzeitig werden Neueinstellungen, sowohl im Polizeivollzug als auch in der Polizeiverwaltung, vorgenommen. Daneben ist vorgesehen, ein Personalentwicklungskonzept für die Landespolizei - so genanntes Feinkonzept - auf der Grundlage einer Kabinettsbefassung in Kraft zu setzen. Wesentliche Ziele dieses Konzeptes sind:

• die Personalbedarfsbemessung orientiert sich nicht ausschließlich anhand der Polizeidichte, sondern wird ab dem Jahr 2012 auch unter Einbeziehung polizeilicher Belastungsfaktoren vorgenommen,

• die Landespolizei wird als vollständig budgetierte Einrichtung geführt,

• die Qualität der polizeilichen Arbeit soll durch eine Erhöhung des Anteils des gehobenen Polizeivollzugsdienstes bis zum Erreichen des Bundesdurchschnitts, der Schaffung von Leistungsanreizen durch bedarfsgerechte und planbare Beförderungen / Höhergruppierungen und einer Konzeption zur individuellen Fortentwicklung der Angehörigen der Landespolizei weiter verbessert werden.

In der Vergangenheit wurden auch in der Polizei Sachsen-Anhalts „Neue Steuerungsmodelle“ eingeführt. Heute werden in anderen Bundesländern diese Maßnahmen eher kritisch betrachtet. Sind „Neue Steuerungsmodelle“ in der Polizei Sachsen-Anhalts noch ein Thema?

Die Frage ist eindeutig zu bejahen; die Bedeutung der Neuen Steuerung für die Landespolizei wird sich sogar weiter erhöhen. Lassen Sie mich dies an folgendem Beispiel verdeutlichen: Entsprechend der Vereinbarung in der Koalitionsvereinbarung, die Haushaltswirtschaft stärker an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen auszurichten, hat das Ministerium des Innern für den Bereich der Landespolizei einen Produkthaushalt in das Haushaltsaufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2008/2009 eingebracht. Dieser als Pilotprojekt erstellte, den normalen kameralen Haushalt zunächst ergänzende Haushalt nimmt eine Verknüpfung der bewilligten Finanzmittel (Input) mit den durch die Polizei erbrachten Leistungen bzw. Produkten (Output) vor und trägt so dazu bei, die knapper werdenden finanziellen Ressourcen effizient einzusetzen. Insgesamt wird der Produkthaushalt sich in das bestehende System der Neuen Steuerung als zentraler Bestandteil einfügen und ihr eine neue Qualität verleihen.

Im Zusammenhang mit dem Personalabbau in der Polizei wird auch darüber diskutiert, welche Aufgabenfelder von der Polizei nicht mehr wahrgenommen werden sollten. Gibt es im Innenministerium dafür schon konkrete Planungen?

Konkrete Planungen dazu bestehen noch nicht. Zunächst einmal ist die Polizeistrukturreform bestmöglich umzusetzen. Gleichwohl wird angesichts des sich verkleinernden Personalkörpers eine kritische Aufgabenbetrachtung in den kommenden Jahren unausweichlich sein.

Stichwort Föderalisierung. Gibt es in Sachsen-Anhalt Überlegungen, ob und in welchen Bereichen der Landesverwaltung eigenständige Besoldungsmodelle eingeführt werden?

Solche Überlegungen sind mir nicht bekannt.

Wo waren Sie nach dem Weggang aus dem Innenministerium eingesetzt? Welche Erfahrungen haben Sie in dem für Sie „fremden“ Ressort gemacht?

In der Zeit vom 1. Juni 2002 bis zum 14. Dezember 2003 war ich Abteilungsleiter 4 im Regierungspräsidium Magdeburg. Herausragendes Ereignis war für mich die Bewältigung der Jahrhundertflut der Elbe im Sommer 2002. Da alles, was mit Wasser, Umweltschutz und Forsten zusammenhängt, in meiner Abteilung angesiedelt war, hatte ich in den einschlägigen Katastrophenschutzstäben alle Hände voll zu tun. Vom 15. Dezember 2003 bis zum 17. September 2006 war ich dann Leiter des Referates 25 im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Welche Erfahrungen habe ich nun im „fremden“ Ressort gemacht? In den Schul- und Hochschulgesetzen sind aus gutem Grund so genannte Hausberufungen auf Ausnahmefälle begrenzt; ein Schulleiter soll nicht aus dem Kollegium der gleichen Schule kommen; wer sich an einer Hochschule habilitiert hat, soll dort nicht an dem gleichen Lehrstuhl Professor werden.

Weshalb?

Von außen soll frischer Wind mit Änderungswillen kommen, eingefahrene Strukturen sollen auch in Frage gestellt werden.

Durch meine mehr als vierjährige Tätigkeit außerhalb des Innenministeriums habe ich viele neue Erfahrungen gemacht. Wie Sie wissen, bin ich in der Polizeiverwaltung groß geworden; ich habe es deshalb als persönliche Chance angesehen, Führungspositionen außerhalb der Polizei wahrzunehmen. Neue Aufgaben, mit denen ich vorher noch nie etwas zu tun hatte, Menschen mit einer ganz anderen Vorbildung, mit anderen Erfahrungen, mit anderen Führungsstilen, hatten mich neugierig gemacht und haben mich auch Abstand gewinnen lassen zu meiner Tätigkeit als Referatsleiter 22 im MI. Mit einem Sack voller Erfahrungen kehrte ich nun in das Innenministerium zurück.

Welche persönlichen Pläne haben Sie für die Polizei?

Persönliche Pläne habe ich für die Polizei nicht. Auch in meiner neuen Funktion verstehe ich meine Aufgabe als dienende Funktion und Sachwalter der positiven Weiterentwicklung der Polizei. Dabei gehe ich nicht davon aus, dass ein Mensch allein wissen kann, was richtig und gut ist. Verantwortungsvolle Menschen wenden kooperative Zusammenarbeit wirklich auch an. Dies ist meine feste Absicht. In diesem kooperativem Prozess werde ich meine Erfahrung und Überzeugung einbringen und auch als Bindeglied zwischen Verwaltungsebene und politischer Ebene wirken.

Mit Ministerialrat Klaus-Dieter Liebau sprach Uwe Petermann.

RECHTSSCHUTZ – Disziplinarverteidiger - jetzt auch bei uns

Am 19. und 20. April 2007 fand ein GdP-Seminar unter dem Thema „Neues Disziplinarrecht in Sachsen-Anhalt“ in Halberstadt statt. Ein Bestandteil unseres GdP-Rechtsschutzes ist die Vertretung in Disziplinarverfahren gegen Mitglieder der GdP. Dies geschieht nicht nur durch einen Rechtsanwalt, sondern nun auch durch geschulte Kollegen. Was sich in anderen Bundesländern bewährt hat, können wir nun nach Änderung der Disziplinarordnung auch umsetzen.

Unsere GdP-Disziplinarverteidiger begleiten betroffene Kolleginnen und Kollegen von der Einleitung bis zum Abschluss des Verfahrens und sichern so die Wahrung der Rechte der Betroffenen.

Im Grundseminar in Halberstadt wurden die Rechte des Disziplinarverteidigers erläutert. Wie zu lesen war, werden auch Weiterbildungsseminare durchgeführt, die die Kollegen rechtlich fit halten. Durch eine Vollmacht des Betroffenen kann der Verteidiger den Schriftverkehr mit der Behörde aufnehmen und sich als Vertreter des Kollegen zu erkennen geben. Ihm sind nun Möglichkeiten gegeben, die vormals nur ein Rechtsanwalt hatte. Neben Akteneinsicht, Teilnahme an Zeugenvernehmungen und Einlegen von Rechtsmitteln, kann der Verteidiger den Betroffenen in der Zeit der disziplinären Ermittlungen begleiten. Aber der Verteidiger soll nicht den Rechtsanwalt ersetzen. Bei Disziplinarverfahren, wo ein Strafverfahren anhängig ist, soll weiterhin ein Rechtsanwalt die Interessen des Betroffenen wahrnehmen. Nur bei reinen Disziplinarvorgängen wird der Verteidiger auf Wunsch helfen.

Oft ist es hilfreich, wenn der Helfer in der Not aus den eigenen Reihen kommt und weiß, wie der Hase läuft. Manche Vorgänge ließen sich sicher schneller abschließen, wenn der Verteidiger Kenntnisse aus dem polizeilichen Alltag gehabt hätte. Als Disziplinarverteidiger konnten sich alle Mitglieder der GdP bereit erklären. Allerdings wurde eine Vorauswahl getroffen, denn Vorkenntnisse im Disziplinarrecht und entsprechende Lehrgänge sind schon Pflicht. Gut ist auch, dass ein großer Teil der Kollegen schon als Ermittlungsführer tätig war. So steht man also bald auf der anderen Seite und hilft dem Kollegen bei seinen Problemen. Nach Abschluss des Grundseminars wurden alle teilnehmenden Kollegen befragt, ob sie sich die verantwortungsvolle Tätigkeit als Disziplinarverteidiger zutrauen. Wer euch als Verteidiger bei einem möglichen Disziplinarverteidiger zur Seite steht, erfahrt ihr über eure Bezirksgruppenvorsitzenden.

Jens Isensee

AKTION FÜR TOLERANZ - Zum zwölften Mal: „Fest der Begegnung“

Wer miteinander spricht, kommt sich näher, lernt den anderen besser kennen, kann leichter Vorurteile abbauen und Schranken einreißen.

Diese Erkenntnis haben die Mitarbeiter der Polizeidirektion Magdeburg, der Ausländerkreis der evangelischen Kirche, viele Vereine und Bürgerinitiativen dazu bewogen, im Jahre 2007 zum zwölften Mal am Himmelfahrtstag ein Fest der Begegnung zwischen ausländischen Mitbürgern, der Polizei und Magdeburgern zu feiern. Und die Gewerkschaft der Polizei hat sich in diesem Jahr mit einer besonderen Aktion eingebracht. Anlässlich des Festes wurde eine Sonderbroschüre heraus gegeben, in der von Prominenten, wie u.a. dem Ministerpräsidenten Prof. Dr. Wolfgang Böhmer und dem Innenminister Holger Hövelmann, ein Grußwort zu lesen ist. Die Broschüre, die vor Ort verteilt wurde, fand bei den Gästen des Festes reges Interesse. In ihr wurde, illustriert mit vielen Bildern, Interessantes und Wissenswertes über das Fest geschrieben.

Über 6000 Gäste trafen sich im Stadtpark

Was 1996 auf einer kleinen Wiese vor dem Polizeirevier Mitte begann, ist zwischenzeitlich zu einem Höhepunkt der Aktivitäten in der Landeshauptstadt am Himmelfahrtstag geworden. Das multikulturelle Fest fand nun schon über mehrere Jahre im Stadtpark statt. Von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr erwartete die Besucher ein buntes Bühnenprogramm. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Herrn Liebau, Abteilungsleiter Polizei im Innenministerium, in Vertretung des Innenministers. Der Landtagspräsident Dr. Dieter Steinecke und die Polizeipräsidentin Monika Liebau-Foß begrüßten die Gäste, bevor das Landespolizeiorchester den musikalischen Auftakt gab. Dann wechselten sich in bunter Reihenfolge Gruppen aus Afrika, dem Kosovo, Vietnam und anderen Ländern auf der Bühne bei einer Reise durch die Welt ab. Tanzeinlagen, Clownerie, Gesang und Live-Musik sorgten für Stimmung unter den Gästen. Da tanzten vor der Bühne Menschen aus Serbien, Kroatien und dem Kosovo zu ihrer landestypischen Musik und junge Vietnamesinnen verzauberten die Zuschauer mit ihrem Charme und ihrer Grazie bei Tänzen aus ihrer Heimat. Die Line-Dance-Gruppe Durango Saloon war gleich mit 28 Tänzern angerückt und zog mit toller Western-Musik das Publikum an.

Infos und exotische Speisen

Auf 20000 Quadratmetern boten Vereine und Organisationen, die sich mit Zuwanderung und Ausländerarbeit beschäftigen, den Besuchern die Gelegenheit, ihre Arbeit in etwa 40 Pavillons zu präsentieren. Hier nutzten auch ausländische Mitbürger die Gelegenheit, sich und ihr Land vorzustellen. Kunstgewerbliche Artikel und kulinarische Kostbarkeiten wurden für die Besucher des Festes angeboten. Da gab es Sushi von den chinesischen Studenten, gebratenen Fisch von Frauen aus Tansania, die klassischen Frühlingsrollen der vietnamesischen Teilnehmer und Kostproben der russischen Küche. Die Mitglieder der Islamischen Gemeinde informierten über den Koran und zeigten, wie lecker süßes Gebäck aus dem Orient schmecken kann. Zwischen all den Ständen tummelten sich die jungen Künstler der Gruppe Australo-Pithecus mit artistischen Einlagen und Musik. Natürlich gab es auch für die Kinder genug Abwechslung. Sie konnten sich auf der Hüpfeburg austoben, (die übrigens von unseren Senioren-Sicherheitsberatern betreut wurde) sich ihre Gesichter bunt malen lassen und ihrer Kreativität an Mal- und Bastelstraßen beweisen.

Höhepunkt des Bühnenprogramms war zum Abschluss ein ökumenischer Gottesdienst, in dem mit Musik, Tanz aber auch mit ernsten Worten gegen rechtes Gedankengut, für mehr Toleranz und ein friedliches Miteinander der Menschen unterschiedlicher Herkunft und Religion geworben wurde. Geleitet von der evangelischen Pfarrerin Gabriele Herbst, stand er in diesem Jahr unter dem Thema „Neue Männer braucht das Land“.

Rund herum ein toller Tag für die Gäste und all die vielen Helfer, die dieses Fest vorbereitet und organisiert haben. Und genau denen möchte ich, auch im Namen der Behördenleitung, meinen herzlichen Dank aussprechen.

Lothar Schirmer

TARIFRECHT - Steuerfreibeträge bei Abfindung gestrichen

Immer wieder fragen Kolleginnen und Kollegen aus dem Tarifbereich an, inwieweit bei ihrem Ausscheiden aus dem Landesdienst und der Zahlung von Abfindungen bzw. beim Ausscheiden nach der Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsvertrages Steuerzahlungen an das Finanzamt anfallen.

Seit 2006 hat der Gesetzgeber in dieser Hinsicht umfangreiche Veränderungen vorgenommen. Diese werden nachfolgend kurz dargestellt.

Bis zum 31. Dezember 2005 waren Abfindungen, die aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt werden, nicht voll zu versteuern. Die Freibeträge von Abfindungen gemäß § 3 Nr. 9 Einkommenssteuergesetz (EStG) betrugen:

• 7.200 Euro ohne Begrenzung von Lebensalter und Dienstjahren

• 9.000 Euro bei vollendetem 50. Lebensjahr und mindestens 15. Dienstjahren

• 11.000 Euro bei vollendetem 55. Lebensjahr und mindestens 20 Dienstjahren

Diese aufgezeigte Regelung gilt noch für solche Ansprüche auf Abfindung bzw. auf Zahlung aus Altersteilzeitverträgen, wenn der Grund für die Zahlung der Ansprüche vor dem 1. Januar 2006 entstanden ist und wenn diese Abfindung den Arbeitnehmern noch vor dem 1. Januar 2008 zufließt! Gleiches gilt auch bei Abfindungen wegen Gerichtsentscheidungen, die noch vor dem 1. Januar 2006 getroffen worden sind bzw. Klagen, die am 31. Dezember 2005 anhängig waren, aber noch nicht entschieden worden sind. Ab dem 1. Januar 2008 entfallen die bisherigen Steuerfreibeträge, welche nach dem Lebensalter und nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses gestaffelt waren. Zukünftig wird es so sein, dass rund 25 Prozent von der Summe an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Auch für diese Kolleginnen und Kollegen, die einen Altersteilzeitarbeitsvertrag nach der „Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung der Inanspruchnahme der Altersteilzeitarbeit“ vom 20. Juni 2001 abgeschlossen haben, der die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente (vor dem 65. Lebensjahr) ohne Rentenminderung beinhaltet, gelten die neuen Regelungen.

Zur Vermeidung der Rentenminderung zahlt der Arbeitgeber einen Beitragsaufwand zum Ausgleich direkt an den jeweiligen Rentenversicherungsträger. Dieser Ausgleichsbeitrag unterliegt ebenso wie eine Abfindung der Versteuerung nach § 3 Nr. 9 EStG.

Auch bei der Versteuerung dieses Rentenausgleichsbeitrags entfällt ab dem 1. Januar 2008 die bisherige Regelung hinsichtlich der bestehenden Freibeträge. Im Regelfall wird es so sein, dass das Land Sachsen-Anhalt für betroffene Beschäftigte, die mit Erreichen des 60. Lebensjahres in Rente gehen, einen durchschnittlichen Betrag von etwa 40.000 Euro an den Rentenversicherungsträger zahlt.

Dieser ist jedoch von dem Beschäftigten zu versteuern. Der zu zahlende Steuerbetrag l wird von der verbleibenden Entgeltzahlung an den Beschäftigten abgezogen. Das kann bei einer durchschnittlichen Rentenabminderungszahlung von 40.000 Euro bis zu 10.000 Euro betragen.

Die betroffenen Beschäftigten sind gut beraten, wenn sie sich rechtzeitig auf die entsprechende Steuerzahlung bzw. auf die vorzeitige Einstellung ihrer Gehaltszahlung durch das Land Sachsen-Anhalt einrichten. Jeder betroffene Beschäftigte sollte davon ausgehen, dass er eventuell vier Monate vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres kein Entgelt mehr ausgezahlt bekommt. Die genaue Höhe der Steuerzahlung hängt von den individuellen Bedingungen des steuerpflichtigen betroffenen Beschäftigten ab. Bereits durch die Wahl unterschiedlicher Steuerklassen, kann es auch zu veränderten Steuerzahlungen kommen.

Im Einzelfall empfehlen wir daher, sich an kompetente Ansprechpartner zu wenden, Hilfe geben euch auch die Vorstände der Bezirksgruppen und das Landesbüro. Hier sind auch die in der Anmerkung aufgeführten Formulare zu erhalten, bzw. sie sind auch auf der Homepage der GdP hinterlegt.

Anmerkung:

Zudem kann man sich mit den dazu vorgesehenen Formularen genaue Auskünfte einholen. Das Formular V 020 kann an die zuständige Bezügestelle geschickt werden, um die Höhe der Zahlung eintragen zu lassen. Dieses ausgefüllte Formular kann dann zusammen mit dem Formular V 300 zur Rentenversicherung nach Berlin geschickt werden. Von dort erhält man die genaue Auskunft über die Höhe der zukünftigen Rente und der Einmalzahlung. Diese Auskünfte können dem Steuerberater vorgelegt werden, der daraufhin die Höhe der Steuerzahlung errechnen kann.

Es ist ratsam, zum Ausfüllen der Formulare die zuständige Rentenkasse aufzusuchen.

Anke Günther

LANDESFRAUENGRUPPE - E-Mail-Verteiler geplant

Die Landesfrauengruppe hat sich darauf verständigt, zukünftig einen E-Mail-Verteiler „Frauen-Info-Service“ einzurichten. Über diesen sollen Informationen schneller an interessierte Kolleginnen gelangen.

Hiermit möchten wir alle Interessierten GdP-Kolleginnen bitten, dem Landesbüro unter der Adresse gdp@lsa-online.de ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen, um in den Frauen-Info-Service aufgenommen werden zu können.

Für Fragen stehen die Mitglieder des Landesfrauenvorstandes und das Landesbüro zur Verfügung.

VR

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