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In der Ausgabe des Landesteils der DP im September 2020 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Erstverwendung der Absolventinnen und Absolventen nach Ausbildung und Studium an der Fachhochschule Polizei
Kaum ein Thema kommt in solcher Regelmäßigkeit zum Tragen – die Erstverwendung unserer Kolleginnen und Kollegen, die uns zukünftig in den Behörden unseres Landes verstärken werden.
GdP-Bezirksgruppen-Vorsitzende stellen sich vor
Nach dem traurigen und schmerzlichen Verlust von Liane Bosse stellt sich die Bezirksgruppe „Zentrale Dienste/restl. Organisationseinheiten“ neu auf.  Unser langjähriger GdP-Kollege, vorher stellvertretender BG-Vorsitzender und Mitstreiter von Liane, Peter Herrmann, wird die BG nunmehr betreuen.
Ebenso ergibt sich in der Bezirksgruppe „Wasserschutzpolizei“ eine Änderung. Den Staffelstab übernimmt hier eine ebenfalls langjährige Unterstützerin der GdP, unsere Simone Georgi-Stemmler.
„Gut Ding braucht Weile“ – Neues Einsatzfahrzeug für die GdP Sachsen-Anhalt
Damit wir Euch noch besser bei Euren Einsätzen (z. B. bei Demos, Sicherheits-Konferenzen, Fußballspielen) oder einfach mal bei einer GdP-Mittagspause vor Euren Dienststellen erreichen können, hatte der Landesvorstand im vergangenen Jahr beschlossen, ein eigenes Einsatzfahrzeug anzuschaffen.
Bundesweite Respekt-Kampagne der Jungen Gruppe
Im Juni 2020 startete die Junge Gruppe Bund die Kampagne „Grundgesetz. Unsere Verantwortung!“. Bis Ende Juli hat jeder einzelne von uns noch Zeit, dem Aufruf für mehr gegenseitigen Respekt in unserem Land zu folgen.
Sonderurlaub für die Betreuung kranker Kinder bei gemeinsamem Sorgerecht
Auch nicht alleinerziehende Beamte bekommen zukünftig für ein zu betreuendes krankes Kind von der Polizeiinspektion Magdeburg Sonderurlaub bewilligt. Die Behörde hatte den Antrag auf Sonderurlaub eines Polizeikommissars wegen einer Erkrankung seiner achtjährigen Tochter zuerst abgelehnt.
Altes Frauenfördergesetz vs. Gleichstellungsgesetz
Das alte Frauenfördergesetz soll in Sachsen-Anhalt einem neuen Gleichstellungsgesetz weichen. Die GdP hat bereits seit vielen Jahren auf notwendige Änderungen hingewiesen und im politischen Raum auf Änderung gedrängt.
Seniorentermine
Die GdP gratuliert
Der Veröffentlichung des Geburtstags muss explizit zugestimmt werden. Viele von euch haben das bereits getan, andere noch nicht.

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©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt

Inhalt

Erstverwendung der Absolventinnen und Absolventen nach Ausbildung und Studium an der Fachhochschule Polizei
Kaum ein Thema kommt in solcher Regelmäßigkeit zum Tragen – die Erstverwendung unserer Kolleginnen und Kollegen, die uns zukünftig in den Behörden unseres Landes verstärken werden.
Seit einigen Jahren haben wir hier in Sachsen-Anhalt deutlich mehr angehende Polizistinnen und Polizisten, die nunmehr in die Dienststellen des Landes ihren Dienst unmittelbar aufnehmen werden.
Zunächst schön, dass ihr da seid. Nach vielen Jahren des Personalabbaus geht es mit eurer Hilfe, wenn auch sehr langsam, in Sachen Personalzahlen im Vollzugsbereich wieder aufwärts.
Soweit, so gut. Die Verteilung an die Dienststellen ist in jedem Frühjahr und Herbst des Jahres traditionell ein Ereignis, welches sehr genau von euch, den Absolventinnen und Absolventen, mit hohem Interesse verfolgt wird. Stehen doch örtliche und sachliche Veränderungen an, die bis kurz vorher nicht bekannt sind und regelrecht „in den Sternen stehen“.

Aber genau da liegt das Problem.
Die Bedarfe in den Behörden sind weit vorher bekannt, die Abgangszahlen im Regelfall auch. Abhängig von einigen Kolleginnen und Kollegen, die die Prüfung letztlich nicht bestehen, steht auch die Zahl derjenigen, die ihre Erstverwendung in den Behörden finden, fest. Also, durchaus grundsätzlich langfristig planbar. Dennoch stellt sich immer wieder die Frage, warum dann eine rechtzeitige Information immer wieder einzufordern ist und selbst dann nur die Behörden und nur im seltensten Fall die unmittelbaren Dienststellen bekannt gemacht werden.
Fürsorgerisches Handeln des „Dienstherrn“ sieht so nicht unbedingt aus. Wenigstens ist es gelungen, diesmal zumindest rechtzeitig die Behörde bekannt zu geben. Mit allen Konsequenzen, die zukünftige Polizistinnen und Polizisten mit Eintritt in den Polizeidienst unterschreiben (Stichwort uneingeschränkte Dienstverrichtung im „ganzen“ Land), wäre es für alle ein Mehrgewinn, für unsere Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschule rechtzeitige und vor allem planbare Entscheidungen zu treffen.
Wir haben hier mal ein paar Eindrücke von Betroffenen gesammelt. Lena (22), Paul (28) und Anja (21) stehen kurz vor ihrem Abschluss:
Ist die Erstverwendung ein Thema bei euch?
Lena (22) schreibt: „Kein anderes Thema bewegt neben den Prüfungsergebnissen die Gemüter kurz vor Beendigung des Studiums mehr, als die rechtzeitige Bekanntgabe unserer Erstverwendung. Umso mehr ist es schade, dass auch in diesem Jahr der Zeitpunkt der Bekanntgabe wieder sehr weit nach hinten verschoben wurde und erst reichlich spät kam. Gar nicht zu sprechen vom genauen Dienstort. Denn der wird den Absolventen des Studiums/der Ausbildung bis voraussichtlich Ende Juli auch nicht bekannt gegeben.“
Warum ist der späte Termin der Bekanntgabe für euch so schwer nachvollziehbar?
Anja (21) antwortet dazu: „Es ist doch sicherlich so, dass den einzelnen Behörden die Zahlen über die benötigten neuen Einsatzkräfte, geschuldet durch beispielsweise Pensionsabgänger etc., nicht erst drei Wochen vor dem 1. September bzw. 1. März jeden Jahres bekannt sind. Hier müssten sich lediglich persönliche Umstände der sich im Dienst befindenden Personen auf die nun vorher bekannten und dadurch schon planbaren Zahlen einwirken, wie beispielsweise Schwangerschaften oder ein längerer Krankenstand. Hierdurch wäre eine allgemeine Vorplanung für einen längeren Zeitraum durchaus möglich und es müssten nur kleine individuelle Umstände berücksichtigt werden.“
Wie läuft das Prozedere genau ab?
Paul (28) erläutert: „Laut der Fachhochschule Polizei in Aschersleben werden soziale Aspekte abgefragt, wie zum Beispiel familiäre Verhältnisse, Tätigkeiten in Vereinen und Ehrenämter oder verschiedenste Besonderheiten des privaten Lebens. Im Anschluss wird eine Liste erstellt und Priorisierung vorgenommen. Ebenso wird auf den Notendurchschnitt des Absolventen geachtet. Dabei können jedoch nicht alle Noten berücksichtigt werden, da die Bachelor-Thesis bis zum Zeitpunkt dessen noch nicht benotet wurde und durchaus aufgrund der hohen Wertigkeit Einfluss auf den Endschnitt des Absolventen haben kann.“
Warum ist das Thema insgesamt so wichtig und sorgt in euren Reihen unnötigerweise für Unruhe und stellt euch vor Probleme bzw. Herausforderungen?
Anja (21) schreibt: „Als Beispiel möchte ich die Kündigung der Wohnung und das Finden einer neuen Bleibe innerhalb von nur vier Wochen nennen. Auch Absolventen, die bereits Kinder oder ein Haus haben, können sich auch nicht darauf verlassen, dass ihr sozialer Schwerpunkt ausreichend ist, um in der Heimatregion die ersten Dienstjahre zu verbringen. Auch sind möglicherweise diejenigen benachteiligt, die freiwillig aus anderen Bundesländern zur Landespolizei Sachsen-Anhalt gekommen sind, um hier ihren Dienst zu verrichten. Diese haben meist nicht die sozialen Aspekte vorzuweisen, die andere Absolventen, die aus dem Land Sachsen-Anhalt stammen, aufzeigen können.“
Wie stellt ihr euch das zukünftig vor?
Lena (22) erklärt: „Eine Möglichkeit wäre die Beachtung der vorherigen Dienststellen der Praktika und welche Noten aus diesen hervorgegangen sind. Denn nicht in allen Dienststellen sind die Abläufe in der Regel gleich. Kommt eine Absolventin oder ein Absolvent nach dem Studium/der Ausbildung in eine Dienststelle, in der er schon ein Praktikum verrichtet hat, kann der Zeitraum der Einarbeitung verkürzt werden. Somit hat nicht nur die Dienststelle weniger Aufwand, sondern auch die Absolventin bzw. der Absolvent. Ein Standpunkt, der auch von vielen Polizeidienststellen vertreten wird. So wäre es ein Gewinn für beide Seiten; unsere Belange und die der Dienststelle würden Beachtung finden.“
Paul (28) ergänzt: „Zusammenfassend ist zu sagen, dass sowohl die Priorisierung unklar ist, als auch der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Erstverwendung zu spät gewählt wird. Wir wünschen uns hier bei den Entscheidungen insgesamt auch mehr Transparenz. Leider ist gegenwärtig das Gegenteil der Fall. Wir hoffen auf eine gemeinsame Lösung. Denn Unklarheiten und Zukunftsängste sollen sich nicht in den Köpfen der Absolventinnen und Absolventen festsetzen. Letztendlich sind wir davon überzeugt, dass auch zukünftige Bewerberinnen und Bewerber den Umstand eines optimierten Verfahrens schätzen würden und die Wahl auf Sachsen-Anhalt, als zukünftigen Arbeitgeber, leichter fällt.“
Jedoch sind sich alle drei über ihre Zukunft einig:
„Wir sind bereit und freuen uns auf die Arbeit mit den vielen netten Kolleginnen und Kollegen da draußen. Bis bald, wir sehen uns!“


GdP-Bezirksgruppen-Vorsitzende stellen sich vor
Nach dem traurigen und schmerzlichen Verlust von Liane Bosse stellt sich die Bezirksgruppe „Zentrale Dienste/restl. Organisationseinheiten“ neu auf.  Unser langjähriger GdP-Kollege, vorher stellvertretender BG-Vorsitzender und Mitstreiter von Liane, Peter Herrmann, wird die BG nunmehr betreuen.
Ebenso ergibt sich in der Bezirksgruppe „Wasserschutzpolizei“ eine Änderung. Den Staffelstab übernimmt hier eine ebenfalls langjährige Unterstützerin der GdP, unsere Simone Georgi-Stemmler. Einen herzlichen Dank für die bisherige Arbeit in den BGen und insbesondere viel Erfolg für euch beide bei der zukünftigen Arbeit. Auf eine tolle Zusammenarbeit. Gern wollen wir an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, euch beide als Ansprechpartner ein wenig näher vorzustellen.
Und noch eins: Lieber Peter, herzlichen Glückwunsch zu deinem runden Geburtstag vom ganzen Landesbezirksvorstand!!!

Simone Georgi-Stemmler
Aktuelle Position/Tätigkeit: PI ZD, Abt. 2, WSP Station Dessau-Roßlau, Sachbearbeiterin Einsatzdienst
Kontakt: simone.georgistemmler@polizei.sachsen-anhalt.de ; 0340 6507-0
Alter: 54
Familienstand: verheiratet und Mutti von drei Kindern
Beruflicher Werdegang:

  • 1989: Eintritt in die Polizei LSA
  • seit 1990: Aufnahme Tätigkeit in der Wasserschutzpolizei (Bootsführerin, Einsatzführerin, SB im Ermittlungsdienst & SB Einsatzdienst)
  • seit 2019: stellv. Vorsitzende des Übergangsstufenpersonalrates der PI ZD & Vorsitzende ÖPR Wasserschutzpolizei
Vorstellung: Ich bin Mitglied in der GdP Sachsen-Anhalt seit der ersten Stunde meines Polizeiberufes. Ich war viele Jahre Vertrauensfrau, Mitglied im Fachausschuss Wasserschutzpolizei, stellvertretende Kreisgruppenvorsitzende und seit 2019 stellvertretende BG-Vorsitzende der Bezirksgruppe Wasserschutzpolizei.
Die Mitglieder unserer Bezirksgruppe sind, wie viele vermutlich nicht wissen, über das ganze Land verteilt. Wir haben Wasserschutzpolizeistationen in Havelberg, Magdeburg, Dessau-Roßlau und Halle (Saale). Dies macht es bisher schwierig, in der Masse zusammen zu kommen. Ich möchte daher versuchen, durch interessante Angebote die Mitglieder für aktive GdP-Arbeit zu gewinnen.
Wichtig ist mir auch, die Nachwuchsgewinnung für die Personalratswahl und für die Mitarbeit in unserer GdP. Ich hoffe hier auf Unterstützung unserer vielen jungen Kolleginnen und Kollegen. Wir haben alle einmal klein angefangen.

Peter Herrmann
Aktuelle Position/Tätigkeit: PI ZD, Abt. 3, Dez. 31, Produktmanagement Basis – Infrastrukturplanung
Kontakt: peter.herrmann@polizei. sachsen-anhalt.de ; 0391 5075-271
Alter: 60
Familienstand: fest liiert und Vater eines erwachsenen Sohnes
Beruflicher Werdegang:

  • 1981 bis 1985: Studium an der Martin-Luther-Universität in Halle, Abschluss: Diplomlehrer
  • 1985 bis 1992: Lehrer in Halle-Neustadt
  • 1992 bis 1996: Einstieg Polizei/TPA, Außenstelle Halle, Bereich ADV-Technik
  • 1996 bis 2007: Wechsel ins TPA Magdeburg, Sachgebietsleiter für ADV-Planung
  • 2007 bis 2018: Dezernent IT-Planung
  • seit 2018: Dezernent Produktmanagement Basis – Infrastrukturplanung
  • seit 1994: Mitglied im Vorstand des Örtlichen Personalrats TPA (mittlerweile PI ZD)
Vorstellung: Seit 1992 bin ich Mitglied unserer Gewerkschaft und habe mich von Anfang an aktiv mit eingesetzt. Die Kolleginnen und Kollegen gaben mir 1993 das Vertrauen, sie auch im Rahmen der Personalratsarbeit zu vertreten und für unsere gemeinsamen Interessen einzustehen. 1994 musste im Personalrat des Technischen Polizeiamtes ein Vorstandsmitglied nachbesetzt werden und auch hier erhielt ich das Vertrauen. Seitdem bin ich über viele Wahlperioden im Vorstand des Personalrates tätig. Mit der Gründung der PI ZD habe ich meine Vorstandstätigkeit im örtlichen Personalrat 3 fortgeführt und wurde Mitglied des Übergangsstufenpersonalrates.
Die Funktion als GdP-Vertrauensmann habe ich über viele Jahre begleitet. Im Jahr 2019 wurde ich zum stellvertretenden BG-Vorsitzenden gewählt. Die Tätigkeitsbilder unserer Mitglieder aus den vielfältigen technischen und sehr breit aufgestellten Verwaltungsbereichen sind für uns alle eine besondere Herausforderung in der gewerkschaftlichen Arbeit. Durch eine aktive Mitarbeit von Mitgliedern unserer Gewerkschaft in vielen Gremien, Ausschüssen und Vertretungen wollen wir die Rahmenbedingungen für unsere Kolleginnen und Kollegen stärken. Und hier spielt auch der Generationswechsel eine wichtige Rolle.



„Gut Ding braucht Weile“ – Neues Einsatzfahrzeug für die GdP Sachsen-Anhalt
Damit wir Euch noch besser bei Euren Einsätzen (z. B. bei Demos, Sicherheits-Konferenzen, Fußballspielen) oder einfach mal bei einer GdP-Mittagspause vor Euren Dienststellen erreichen können, hatte der Landesvorstand im vergangenen Jahr beschlossen, ein eigenes Einsatzfahrzeug anzuschaffen. Bisher waren unsere ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen, die Euch mit lecker Schoki, heißem Tee und kühlen Getränken versorgt haben, immer mit ihren privaten Fahrzeugen unterwegs. Oder aber wir haben bei unseren Kolleginnen und Kollegen der GdP-Thüringen angefragt, ob wir deren Auto leihweise nutzen dürfen. Ein immenser logistischer Aufwand – das könnt Ihr uns glauben. Und danke noch einmal an unser Nachbarland, an die GdP-Thüringen!!!
Das hat nun endlich ein Ende. Wegen der Lieferengpässe beim Hersteller warteten wir viele Monate lang auf das Fahrzeug. Als es im Februar nun endlich geliefert wurde, machten wir uns daran, es in GdP-Farben zu gestalten. Damit erkennt Ihr uns schon von Weitem. An dieser Stelle danken wir Uwe Petermann für seine Kreativität bei der Entwicklung des Designs. Dann kam jedoch wie aus dem Nichts die Corona-Pandemie und erneut musste alles verschoben werden. Erst im Juli konnten wir unser Mobil nach Oldenburg bringen und in Zusammenarbeit mit der Firma INTAX aus Oldenburg das Fahrzeug folieren.
Jetzt seid Ihr gefragt: Wie gefällt Euch das Design? Schreibt uns doch einfach an lsa@gdp.de und gebt gleich mit an, wo wir denn unbedingt demnächst mal vorbeikommen sollen! Und eines garantieren wir Euch: Bei der GdP gibt es keine Leerfahrten, wir haben immer was für unsere Mitglieder dabei. Lasst Euch überraschen!
Weiterhin hatten wir für den INTAX-Geschäftsführer Jörg Hatscher noch eine besondere Überraschung im Gepäck. Jörg Hatscher ist begeisterter Blaulicht-Sammler, ja, wer hätte das gedacht, auch diese Leidenschaft soll es geben! Tief im Keller versteckt, fand unser ehemaliger GdP-Landesvorsitzende Uwe Petermann noch ein antikes DDR-Blaulicht. Und aufgrund langjähriger Freundschaft zwischen den beiden trennte sich Uwe schweren Herzens von seinem Blaulicht und wir konnten es Herrn Hatscher schlussendlich überreichen. Wir sind uns sicher, es wird einen Ehrenplatz bekommen! Danke an Uwe, danke an die Firma INTAX und besonderen Dank an unsere ehrenamtlichen GdP-Mitglieder, die die Reise nach Oldenburg zwei Mal auf sich nahmen.
Ab sofort sind wir landesweit mobil und startklar!
Wir sehen uns,
Eure GdP #wirmiteuch



Bundesweite Respekt-Kampagne der Jungen Gruppe
Im Juni 2020 startete die Junge Gruppe Bund die Kampagne „Grundgesetz. Unsere Verantwortung!“. Bis Ende Juli hat jeder einzelne von uns noch Zeit, dem Aufruf für mehr gegenseitigen Respekt in unserem Land zu folgen.
Die Junge Gruppe der GdP in Sachsen-Anhalt unterstützt die Aktion der Bundesjugend. Wir als Gewerkschaftsjugend machen uns dafür stark, dass eine solidarische Gesellschaft, eine gerechte Gesellschaft und eine freie Gesellschaft gestärkt werden. Für uns ist die Würde des Menschen unantastbar – dafür stehen wir ein. Gemeinsam mit allen Bürgerinnen und Bürgern, allen Kolleginnen und Kollegen wollen wir dafür eintreten, die Werte zu stärken, die uns alle vereinen.
Wir haben RESPEKT vor allen Menschen, die in unserem Land auf der Basis und den Werten unseres Grundgesetzes zusammenleben wollen.
Lasst uns gemeinsam ein Zeichen gegen Hass, Gewalt und mangelnden Respekt setzen!
Mach mit. Denn nur, wenn Du dabei bist, schaffen wir das!
www.jungegruppe.zusammenhandeln.org/aufruf-respekt
Euer Martin Götze, Landesjugendvorsitzender



Sonderurlaub für die Betreuung kranker Kinder bei gemeinsamem Sorgerecht
Auch nicht alleinerziehende Beamte bekommen zukünftig für ein zu betreuendes krankes Kind von der Polizeiinspektion Magdeburg Sonderurlaub bewilligt. Die Behörde hatte den Antrag auf Sonderurlaub eines Polizeikommissars wegen einer Erkrankung seiner achtjährigen Tochter zuerst abgelehnt. Der Beamte teilte sich das Aufenthaltsbestimmungs- und das Sorgerecht mit der Kindesmutter. Die Tochter war alle zwei Wochen von Donnerstag bis Sonntag bei ihm zu Besuch. Dies reiche nicht aus, so die Behörde.
Im Widerspruchsverfahren wurde behauptet, im Gesetz sei Sonderurlaub lediglich für Alleinerziehende vorgesehen. Dabei komme es allein darauf an, wer mit den Kindern tatsächlich zusammenlebe. Berufen wurde sich auf einen Erlass vom 28. Februar 2020 des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Im sich anschließenden Gerichtsverfahren ließ Einzelrichter Engels vom Verwaltungsgericht Magdeburg keine Zweifel an seiner Ansicht aufkommen. Soweit es nicht um die Ansparung von Erholungsurlaub wie in dem Erlass des Ministeriums, sondern um Sonderurlaub aus Anlass der Erkrankung des zu betreuenden Kindes gehe, sei vom Gesetzgeber in §20 Abs. 3 UrlVO LSA1 Sonderurlaub für die Betreuung bis zum zwölften Lebensjahr und für Behinderte auf Hilfe angewiesene Kinder vorgesehen.
Voraussetzung sei dabei, dass eine andere Person für die Betreuung nicht zur Verfügung stehe. Dies sei hier erfüllt. An den betreffenden Tagen war der Antragsteller zum Umgang berechtigt und auch verpflichtet gewesen.
Die Polizeiinspektion übernahm daraufhin die Argumentation des Gerichtes und bewilligte den Sonderurlaubstag. Es sei nicht mehr darauf abzustellen, dass die Tochter nicht dauerhaft im Haushalt lebe. Die vorherige Rechtsansicht wurde fallen gelassen.
Nach Ansicht des Gerichtes wird es wohl, entgegen der bisherigen Annahme der Behörde, durchaus auf die Sorgerechtsumstände ankommen. In der Begründung wird ausdrücklich auf eine Berechtigung und Verpflichtung des Antragsstellers zum Umgang hingewiesen.
Die GdP hat das MI gebeten, den o. a. Erlass zurückzunehmen und eine Regelung zu treffen, um den Behörden und Einrichtungen zu ermöglichen, zukünftig rechtskonform handeln zu können.
Eure Rechtsschutzkommission in Zusammenarbeit mit der DGB Rechtsschutz GmbH



Altes Frauenfördergesetz vs. Gleichstellungsgesetz
Das alte Frauenfördergesetz soll in Sachsen-Anhalt einem neuen Gleichstellungsgesetz weichen. Die GdP hat bereits seit vielen Jahren auf notwendige Änderungen hingewiesen und im politischen Raum auf Änderung gedrängt.
Mit der Gesetzesänderung soll endlich das Frauenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu einem modernen Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer des Landes Sachsen-Anhalt (GleiG LSA) entwickelt werden. Ein gutes Vorhaben, zumal eine Modernisierung des Gesetzes dringend notwendig ist.
Im vorliegenden Gesetzentwurf mussten wir aber leider feststellen, dass die bisherigen Hinweise und Vorschläge unserer Gewerkschaft kaum Beachtung fanden.
Wir wollen hier auf zwei Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfes eingehen:
1. Punkt:
zu § 15 Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in den obersten Landesbehörden, im Landesverwaltungsamt und im Landesschulamt.
Das bei jeder obersten Landesbehörde, beim Landesverwaltungsamt und beim Landesschulamt hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterinnen zu bestellen sind, erscheint logisch.
Völlig unlogisch erscheint dahingegen, dass es für die Landespolizei selbst keine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte geben soll. Dies ignoriert die Tatsache, dass der Personalkörper der Polizei mit aktuell deutlich mehr als 7.000 und in naher Zukunft mit über 7.400 Beschäftigten derart umfänglich ist, dass es hier zwingend einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten bedarf, die sich ausschließlich mit den speziellen Erfordernissen in der Landespolizei befasst. Wenn man den Personalkörper des Landesverwaltungsamtes und den der Polizei gegenüberstellt, wird die Forderung nach der Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten für die Landespolizei schnell erklärbar.
Hier würden wir uns zwingend eine ähnliche Regelung, wie der zukünftigen Besetzung einer hauptamtlichen Ansprechpartnerin für gleichgeschlechtliche Lebensweisen wünschen. Hier werden wir in der Polizeiinspektion Zentrale Dienste endlich das erreichen, auf das sich die Parteien im Koalitionsvertrag 2016–2021 verständigt haben. Mit der Bestellung werden für die Beschäftigten u. a. Beratungsleistungen in Konfliktsituationen angeboten und den Betroffenen Unterstützungsangebote geschaffen. Dies begrüßen wir ausdrücklich.
Warum dieses aber in dem Gesetzentwurf des GleiG LSA nicht auch für die Beratung und Unterstützung der Beschäftigten bei der Beseitigung von Benachteiligungen in Gleichstellungsangelegenheiten gelten soll, ist ein Punkt der Kritik.
2. Punkt:
Zu § 18 Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte.
Im Weiteren sollte zumindest für die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten eine Stufenregelung eingeführt werden.
Seit Langem haben wir auf die fehlende Beratung und Unterstützung der Beschäftigten bei der Beseitigung von Benachteiligungen aufmerksam gemacht. Hinzu kommt die fehlende Möglichkeit der Zusammenarbeit der Personalräte mit den ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragen auf gleicher Ebene. Dies führte in der Vergangenheit immer wieder zu Missverständnissen und Frust der Beteiligten. Echte Möglichkeiten zur Umsetzung der frauen- und gleichstellungspolitischen Zielsetzungen wären nicht nur im LKA und der FH Pol gegeben, sondern bei Einführung einer Stufenregelung auch in allen Polizeiinspektionen. Deshalb muss zukünftig eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte oder ein ehrenamtlicher Gleichstellungsbeauftragter auf jeder Behördenebene wirken können.
Und wie weiter?
Natürlich werden wir die politische Arbeit auch in dieser Richtung weiterführen. Dazu haben wir den Kontakt zu den Koalitionsparteien hergestellt und den Innenminister dazu angeschrieben. Ziel muss es sein, die Fehler im Gesetzentwurf zu beseitigen und dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschläge der GdP Beachtung finden.
Die komplette Stellungnahme findet ihr auf der Website der GdP. Mein herzlicher Dank gilt an dieser Stelle den Kolleginnen Vera Ruppricht, ehemalige Landeskassiererin, und Beate Sinz-Günzel, ehemalige hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte im MI, für die gemeinsame Erarbeitung der Stellungnahme.
Uwe Petermann



Seniorentermine
SGen der PI Dessau
    Bereich Dessau-Roßlau
      am 04.09.20 um 13 Uhr eine Schifffahrt mit der „MS Reudnitz“ auf der Goitzsche.
    Bereich Sandersdorf
      am 08.und 22.09.20 ab 10 Uhr Bowling auf der Bundeskegelbahn in Sandersdorf.
    Bereich Wolfen
      am 01.09.20 und 03.11.20 um 15 Uhr in der Gaststätte „Am Rodelberg“ in Wolfen statt.
SGen der PI Magdeburg
    Bereich Aschersleben/Staßfurt
      am 07.09.20 und am 09.11.20 um 15 Uhr im Hotel „Stadt Aschersleben“.
    Bereich Bernburg
      am 10.12.20 um 15 Uhr im Vereinshaus der Gartensparte in Roschwitz.
SGen der PI Halle
    Seniorengruppe PI Haus/Revier Halle
      am 09.09.20 und 07.10.20 um 14.30 Uhr in der Begegnungsstätte „ Zur Fähre“ der Volkssolidarität Halle, Böllberger Weg 150 (zu erreichen mit der Straßenbahnlinie 1 und Buslinie 26, Haltestelle Böllberger Weg).
    Seniorengruppe Saalekreis
      am 16.09.20 und am 18.11.20 um 10 Uhr in der Kegelhalle „Nine Pins“ in der Ladenstraße in Schkopau, mit anschließendem Mittagessen.
    Seniorengruppen PI Haus/Revier Halle und Saalekreis
      am 02.09.2020 um 10.00 Uhr Besichtigung des Doms und der Fürstengruft (mit Führung ca. 2 Stunden) in Merseburg, Domplatz 7. Der Unkostenbeitrag beträgt 8€ pro Person zzgl. 70 € Führungsgebühr. Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe (gebührenpflichtig). Anschließend gibt es ein gemeinsames Mittagessen in der Gaststätte „Zur Bauernstube“ in Merseburg, Unteraltenburg 22 (ca. 5 min. vom Dom entfernt). Für Halle ist Rolf Kutschera, (0345)7708549 oder (01520)8871292 und für Saalekreis Rainer Ludwig, (03461) 204288 oder (01520)8859625 zuständig.
    Seniorengruppe Sangerhausen
      am 10.09.20 und 29.10.20 um 15 Uhr in „Manni’s Lou“, Kaltenborner Weg 10 in Sangerhausen.
SG der Fachhochschule
    am 18.11.2020 um 17 Uhr im Schnitzelhaus in Aschersleben.
Geschäftsführender Landesseniorenvorstand
    am 15.09.2020 und am 08.12.2020 in der Landesgeschäftsstelle in Magdeburg, Halberstädter Straße 40a.
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage sind die Termine nicht zwingend bindend. Bitte fragt bei euren Seniorenvertretern nach, ob die Veranstaltungen wir geplant stattfinden.
Die Landesredaktion


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Die GdP gratuliert
Der Veröffentlichung des Geburtstags muss explizit zugestimmt werden. Viele von euch haben das bereits getan, andere noch nicht. Wenn ihr eure Einwilligung geben wollt, geht dies am schnellsten per E-Mail an lsa@gdp.de oder wendet euch an die Vorstände der Bezirksgruppen, die Vertrauensleute oder die Seniorenvertreter. Diese verfügen über Listen, auf denen ihr euch eintragen könnt.
Jens Hüttich, Landesredakteur

Verlag und Anzeigenverwaltung:

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Forststraße 3 a, 40721 Hilden,
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Telefax (0211) 7104-174
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Es gilt die Preisliste Nr. 35 vom 01.01.2013
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