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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei September 2005 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Redaktion:
Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,
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LBV-Sitzung - Von „Dopplern“ und anderen Merkwürdigkeiten
Magdeburg. Bei drückender Sommerhitze mit fast dreißig Grad im Schatten in einem Raum zu sitzen und miteinander zu diskutieren ist sicher wenig erstrebenswert. Trotzdem unterzogen sich die Mitglieder des GdP-Landesbezirksvorstandes am 24. Juni 2005 dieser „Saunasitzung“, waren doch einige Themen aufgelaufen, die besprochen und beraten werden mussten.
Kein Verständnis beim Innenminister
„Hau-Ruck-Aktion“ und „Doppler-Effekt"
Vor Rechtsschutz alles ausschöpfen

9. Sachsen-Anhalt-Tag - GdP und Förderverein waren dabei
Vergessen ist der Organisationsstress, das heiße trockene Wetter und die lahmen Füße. Die GdP war auf dem Sachsen- Anhalt Tag vertreten. Unser Zelt stand am Rande des Präsentationsareals „Hilfe und Sicherheit“ inmitten der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Roten Kreuzes und natürlich der Polizei Sachsen-Anhalts.

Dienstrecht -: Disziplinarrecht soll geändert werden
Das Land will das Disziplinarrecht ändern, Disziplinarverfahren straffen und beschleunigen. Bislang wurden Disziplinarverfahren während des Strafprozesses ausgesetzt und erst nach einer Entscheidung im Strafprozess weiter geführt. Mit der Gesetzesänderung soll eine parallele Verfahrensführung grundsätzlich möglich sein.

Dienstrecht: Ein gut gehütetes Geheimnis
Wir werden immer wieder gefragt, ob die Polizeibeamten verpflichtet sind, sich beim Polizeiärztlichen Dienst der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu unterziehen. Nein, sind sie nicht!

Fachausschuss Kriminalpolizei -: Wenn der Rechner mal wieder spinnt….
oder: die Probleme des Sachbearbeiters Kriminalpolizei als IT-Anwender

GdP-Turnier -: 1. Bowling-Wanderpokal der GdP
Auf Einladung des Fördervereins der GdP LSA startet am 24. 09. 2005 im Twenty-Bowlingcenter in Magdeburg das 1. Bowlingturnier der GdP.

Magdeburg

Magdeburg

Magdeburg

Magdeburg

LBV-Sitzung - Von „Dopplern“ und anderen Merkwürdigkeiten

Magdeburg. Bei drückender Sommerhitze mit fast dreißig Grad im Schatten in einem Raum zu sitzen und miteinander zu diskutieren ist sicher wenig erstrebenswert.

Trotzdem unterzogen sich die Mitglieder des GdP-Landesbezirksvorstandes am 24. Juni 2005 dieser „Saunasitzung“, waren doch einige Themen aufgelaufen, die besprochen und beraten werden mussten.

Zu Anfang seines Berichtes informierte der GdP-Landesvorsitzende Karsten Schmidt über die letzte Sitzung des GdP-Bundesvorstandes (BV), die in Leipzig stattgefunden hatte. Für teilweise kontroverse Diskussionen hatte dort der Berliner „Generationenpakt“ gesorgt. Wie bereits schon im Bundesteil der „Deutschen Polizei“ berichtet wurde, handelt es sich dabei um eine Initiative des Berliner GdP-Landesbezirks, in der vorgeschlagen wird, dass die Studierenden an der Fachhochschule der Polizei keine Vergütung mehr, sondern eine Art Bafög bekommen und Kollegen, die über 50 Jahre alt sind, in Altersteilzeit gehen sollen, um die Dienstposten jüngeren Kollegen zur Verfügung zu stellen. Dieser „Generationenpakt“ wird auf Bundesebene, auch von der JUNGEN GRUPPE, einhellig abgelehnt. Es wird jedoch noch einiger Anstrengungen bedürfen, um die Berliner Initiatoren dieser Vorschläge von der Meinung der Mehrheit in der GdP zu überzeugen.

Ein weiteres Thema der BV-Sitzung war das Verhältnis zwischen der GdP und verdi, das auch durch Fragen der Organisationsabgrenzung zwischen beiden Gewerkschaften belastet ist. In Sachen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gibt es positive Nachrichten aus Baden-Württemberg. Dort will die Landesregierung anscheinend mit den Gewerkschaften verhandeln. Des ist zurzeit die einzige Chance, denn: „Falls es nicht zu diesen Verhandlungen kommt,“ so Karsten Schmidt, „wird sich vor den Neuwahlen nichts mehr tun.“

Kein Verständnis beim Innenminister

Keine guten Erinnerungen hatte Karsten Schmidt an das Gespräch mit dem Innenminister, den er gemeinsam mit Thomas Friedrich und Uwe Petermann am 10. Juni 2005 aufsuchte. Die GdP-Kollegen kritisierten gegenüber Innenminister Jeziorsky die Beförderungspraxis in der Polizeidienststellen, die insgesamt nicht zu positiven Ergebnissen geführt hat. Von einer „Beförderungskonzeption“, die der Innenminister Anfang des Jahres erstellen lassen wollte, sei nichts zu spüren gewesen. Denn schon bei den Voraussetzungen für die Beförderungen ging fast jede Dienststelle ihre eigenen Wege. So wurden in einer Dienststelle anlassbezogene Beurteilungen gefertigt, woanders verwendete man dagegen die alten Regelbeurteilungen aus dem Jahr 2002 noch einmal. Ein anderer Dienststellenleiter legte Namen von Beamten fest, die beurteilt und dann auch befördert wurden. Auf diese Weise schuf die Polizeiführung eine völlig neue Personengruppe, die so genannten „Doppler“, also diejenigen, die mit einer Beurteilung gleich zwei mal befördert wurden. Auf der anderen Seite stehen die Kolleginnen und Kollegen, die über zehn Jahre nicht befördert wurden und sich immer noch im Eingangsamt befinden. Was an solchen Verfahren leistungsfördernd sein soll, kann niemand erklären. Vor allem nicht, wenn keine zusätzlichen Stellen freigegeben werden, wie die GdP gefordert hatte. Dies wurde schon im Vorfeld vom Ministerpräsidenten mit dem Argument abgelehnt, dass „dann die ganze Landesverwaltung kommt, wenn man das bei der Polizei macht“. Obwohl die GdP-Vertreter dem Innenminister diese Sachlage am Beispiel der Polizeidirektion Halle erläuterten, stießen sie auf Unverständnis. „Wir fragten uns dann,“ so Karsten Schmidt, „ob dieser Minister uns überhaupt verstehen wollte.“

Die GdP-Vertreter kritisierten im Ministergespräch auch die Lage der Polizeivollzugsbeamten, die zur Justiz abgeordnet wurden. „Von dem Tag an, wo die Kollegen abgeordnet sind, hatten sie sich für ihre Dienststellen erledigt. Fast durchgehend wurden sie bei den Beförderungen vergessen,“ stellte Karsten Schmidt fest. Als Gipfel dieses Mobbings bezeichnete der GdP-Landesvorsitzende einen Fall, wo ein Dienststellenleiter die abgeordneten Kollegen als Angsthasen bezeichnete, die sich vor der Einzelstreife drücken wollten. Innenminister Jeziorsky versprach, sich mit den zur Justiz abgeordneten Kollegen zu treffen und die Probleme dort zu besprechen. Bisher hat das Innenministerium jedoch keinen Termin für ein solches Treffen genannt.

Überwiegend negativ berichteten die Bezirksgruppenvorsitzenden und ihre Vertreter in der Diskussion über die Beförderungsrunde. Vielfach als „Hau-Ruck-Aktion“ durchgezogen, weil angeblich eine Haushaltssperre drohte, lagen die Beförderungslisten nicht dem Personalrat vor oder es kam zu eklatanten Missverhältnissen.

„Hau-Ruck-Aktion“ und „Doppler-Effekt"

In einer Dienststelle beförderte man einen Dezernatsleiter im höheren Dienst, der nicht mal ein Jahr im Amt war, ließ aber die Kollegen in den Eingangsämtern des mittleren und gehobenen Dienstes unberücksichtigt. Über einen besondere „Doppler-Effekt“ berichtete der Bezirksgruppenvorsitzende aus Magdeburg. Hier wurde eine Kollegin während ihres Erziehungsurlaubs mit der gleichen Regelbeurteilung 2002 und in diesem Jahr befördert. Konkrete Schritte in Sachen Beförderungen unternimmt die GdP-Bezirksgruppe Heide/Altmark. Der Vorstand wandte sich in einem offenen Brief an den Stendaler Polizeipräsidenten und wird ihn zu ihrer nächsten Mitgliederversammlung einladen.(Siehe S. 5, DP 8/2005)

Neues gibt es im Disziplinarrecht. Hier liegt der Entwurf einer Landesdisziplinarordnung vor. „Ziel ist die Entlastung der Verwaltung,“ stellte Sybille Staliwe klar, die sich mit dem Entwurf befasst hatte. Danach soll bei der Justiz eine Disziplinarkammer eingerichtet werden, die die Verfahren bearbeitet. (Siehe S. 5)

Die GdP wird sich mit einer ausführlichen Stellungnahme und einer ganzen Reihe von Änderungsvorschlägen in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. Diese Vorschläge diskutierte der LBV während der Sitzung und übergab diese dann dem DGB zur Zusammenfassung der Stellungnahme.

Vor Rechtsschutz alles ausschöpfen

Über die Tätigkeit der Rechtsschutzkommission im ersten Halbjahr 2005 berichtete deren Vorsitzender Günther Jänsch. 23 Regresshaftpflichtanträge, 23 Anträge zu Strafverfahren und 13 zu Disziplinarverfahren bearbeitete die Kommission in dieser Zeit. Jeder, der diese schwierige Materie nur ein bisschen kennt, weiß welche Arbeit sich inter diesen Zahlen verbirgt. Ganz zu schweigen von den Finanzmitteln, die dafür aufgebracht und effektiv eingesetzt werden müssen. Deshalb appellierte Günther Jänsch an alle: „Es sollten alle Möglichkeiten, z.B. beim Personalrat, ausgeschöpft werden, bevor man einen Rechtsschutzantrag stellt.“

Ein bundesweites Thema stellte Uwe Petermann zur Diskussion, indem er die Einführung blauer Uniformen ansprach. Bisher sei das in Sachsen-Anhalt kein Thema gewesen, aber wenn alle darüber reden, habe das auch auf uns Auswirkungen. Hier bezogen die LBV-Mitglieder eine ganz klare Position: Die Farbe der Uniformen ist zweitrangig, in erster Linie sollte es um die Zweckmäßigkeit gehen. Da besteht in Sachsen-Anhalt noch deutlicher Nachholbedarf. Deswegen, so Uwe Petermann, sollte der Polizeihauptpersonalrat beauftragt werden, sich für eine deutliche Verbesserung der Bekleidung und Ausrüstung einzusetzen. Zur Frage der Farbe der Dienstuniformen wird zurzeit eine GdP-Mitgliederumfrage im Internet ausgewertet.

GdP-Arbeit heißt vor allem, die Interessen der Mitglieder zu kennen und sie durchzusetzen. Dies wurde in der LBV-Sitzung auch beim schwierigen Thema Beförderungen deutlich. Wichtig ist hier, dass alle einem Strang ziehen und keine Neiddiskussion innerhalb der Mitglieder aufkommen lassen. Der Landesbezirksvorstand wird seine Möglichkeiten nutzen, um vernünftige Lösungen zu finden. Dazu zählt eventuell die Gründung einer Arbeitsgruppe, die die Probleme zusammen mit dem Innenministerium analysiert. Selbstverständlich sind auch Initiativen der Bezirksgruppen möglich, die sich vor Ort mit den Behördenleitungen an einen Tisch setzen.

Lothar Jeschke

9. Sachsen-Anhalt-Tag - GdP und Förderverein waren dabei

Vergessen ist der Organisationsstress, das heiße trockene Wetter und die lahmen Füße. Die GdP war auf dem Sachsen- Anhalt Tag vertreten.

Unser Zelt stand am Rande des Präsentationsareals „Hilfe und Sicherheit“ inmitten der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Roten Kreuzes und natürlich der Polizei Sachsen-Anhalts.

Hier informierten wir über unsere gewerkschaftliche Arbeit, aber auch über allgemein interessierende Fragen zur Drogenproblematik, zum Kindesmissbrauch und über die Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Dazu stellten wir umfangreiches Material zur kostenlosen Mitnahme zur Verfügung. Die jüngsten Festbesucher freuten sich über Malhefte für die Verkehrserziehung. Außerdem konnten Werbemittel der GdP käuflich erworben werden.

Gut besucht war der GdP Stand zu jeder Zeit des Festes. Am Rande kam es auch zu recht netten Gesprächen mit Bürgern, es wurde über Polizeikontrollen geschimpft - weil man zu schnell gefahren war. Die Besucher lobten die Arbeit der Polizei und begrüßten, dass auf dem Sachsen-Anhalt Tag so viele Polizei zu sehen war, das sollte doch immer so sein, vor allem in den Nacht-und Abendstunden. Zu Gesprächen kam es auch mit den Polizeiführern und Vertretern des Innenministeriums, die bei ihrem Rundgang auch den GdP-Stand besuchten. Bei einem Gespräch mit dem Innenminister wurde unsererseits gerügt, dass die Versorgung der im Einsatz befindlichen Kolleginnen und Kollegen nicht einheitlich geregelt und gewährleist wurde.

An dieser Stelle bedanken sich die Organisatoren Vera Ruppricht und Thomas Friedrich recht herzlich bei den vielen Helfern aus den Bezirksgruppen und beim Kollegen Gerald Hähling, der Verantwortliche für den GdP-Bus aus Hilden, die ihnen bei der Standbetreuung hilfreich zur Seite standen.

Ein großes Lob an das Organisationsteam um den Kollegen Lothar Schirmer, die Idee alle Hilfs-und Sicherheitskräfte zu bündeln und auf einem Areal zu erfassen, ist nicht nur bei den Gästen gut angekommen.

2006 in Halle – sollte unser nächstes Ziel sein. In der Zeit vom 14. bis 16. Juli 2006 findet der 10. Sachsen- Anhalt Tag in Halle statt.

VR

Dienstrecht: Disziplinarrecht soll geändert werden

Das Land will das Disziplinarrecht ändern, Disziplinarverfahren straffen und beschleunigen.

Bislang wurden Disziplinarverfahren während des Strafprozesses ausgesetzt und erst nach einer Entscheidung im Strafprozess weiter geführt. Mit der Gesetzesänderung soll eine parallele Verfahrensführung grundsätzlich möglich sein.

Mit dem Erlass eines neuen Disziplinargesetzes soll die Disziplinarordnung Sachsen-Anhalt (DO LSA) vom 16. Mai 1994 (GVBl. LSA S. 582), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. März 2004 (GVBl. LSA S. 234), abgelöst werden.

Verfahrensrechtlich soll das Disziplinarrecht von der Bindung an das Strafprozessrecht weitgehend gelöst und stattdessen eng an das Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht angelehnt werden, so die Begründung des Landes.

Bei der Ausgestaltung des behördlichen Disziplinarverfahrens soll auf die bisherige Unterscheidung zwischen nichtförmlichem und förmlichem Disziplinarverfahren verzichtet werden. Stattdessen ist ein einheitliches behördliches Disziplinarverfahren vorgesehen, in dessen Mittelpunkt die Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts stehen. Deren Ergebnis bildet dann die Grundlage für den Erlass einer Einstellungs- oder Disziplinarverfügung oder für die Erhebung einer Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg. Hierdurch soll doppelter Ermittlungsaufwand, wie er bisher durch das Nacheinander von Vorermittlungen und Untersuchung gegeben ist, vermieden und so eine nicht unerhebliche Beschleunigung des Verfahrens herbeigeführt werden.

Die Disziplinarbefugnis des Dienstvorgesetzten soll dahingehend erweitert werden, dass dieser im Grundsatz nicht nur wie bisher die Disziplinarmaßnahmen Verweis, Geldbuße und Kürzung der Dienstbezüge (ehemals Gehaltskürzung), sondern nunmehr auch die Disziplinarmaßnahme Kürzung des Ruhegehalts verhängen darf. Hinsichtlich der Disziplinarmaßnahme Geldbuße soll eine nach der Höhe des Geldbetrages differenzierende Zuständigkeit entfallen. Dies hat zur Folge, dass künftig jeder Dienstvorgesetzte (bei uns die Polizeipräsidenten und Einrichtungsleiter) z.B. Geldbußen bis zum zulässigen Höchstbetrag verhängen darf. Bezüglich der Disziplinarmaßnahme Kürzung der Dienstbezüge soll der zuständige Dienstvorgesetzte die Befugnis erhalten, die Kürzung der Dienstbezüge um bis zu einem Fünftel – anstatt bisher für längstens 18 Monate – nunmehr für die Dauer von bis zu zwei Jahren aussprechen zu können.

Disziplinarklagen sollen zukünftig in der ersten Instanz nur noch vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg verhandelt werden.

Die Aufgaben der Disziplinargerichtsbarkeit nach dem neuen Gesetz sollen die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit wahrnehmen. Für die erstinstanzlichen Verfahren wäre das Verwaltungsgericht Magdeburg zuständig. Dort soll eine Kammer und beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt ein Senat für Disziplinarsachen gebildet werden.

Meinung der GdP

Die GdP nahm zu dem vorgelegten Gesetzentwurf entsprechend Stellung und begrüßt die Absicht der Landesregierung, das Disziplinarrecht in Sachsen-Anhalt dem Rahmen des bereits seit dem Jahre 2001 bestehenden Bundesdisziplinargesetzes anzupassen.

Damit wird Vergleichbarkeit geschaffen. Wir sind für eine Modernisierung, wenn sie Transparenz und damit Akzeptanz schaffen will. Die Erfahrung lehrt, dass Disziplinarverfahren – wegen ihres belastenden Charakters – so schnell als möglich durchgeführt werden sollten.

Wir sahen allerdings zu einigen Punkten Klärungsbedarf und machten daher bereits schon im Gespräch mit Frau Marschalk einige Veränderungsvorschläge, die wir hier aus Verständigungs-und Platzgründen nicht alle aufführen.

Wir schlugen u.a. vor, auch bei Beamten auf Probe weiterhin eine Kürzung der Dienstbezüge als Disziplinarmaßnahme zu ermöglichen. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, dass bei einem Probe-bzw. Widerrufsbeamten mit vergleichsweiser geringer Berufs-und Lebenserfahrung ein strengerer Maßstab angelegt werden soll als bei Lebenszeitbeamten.

Anders als im Bundesdisziplinargesetz wird auf die Schaffung einer Revisionsinstanz vor dem Bundesverwaltungsgericht verzichtet. Die Einführung eines weiteren Rechtszuges würde nach Meinung des Landes das Disziplinarverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss zeitlich ausdehnen und Mehrkosten verursachen. Zugleich würde dies den Bemühungen um eine Verkürzung der Verfahrensdauer und damit einer Effizienzsteigerung zuwider laufen.

Wir bemängeln aber, dass in dem neuen Disziplinargesetz keine bundesverwaltungsgerichtliche Überprüfung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt möglich sein soll. Hier muss entsprechend § 69 ff. BDG die Möglichkeit der Revisionseinlegung möglich sein. Im Übrigen halten wir es für mit Art. 3 Abs. 1 und 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz nicht vereinbar, Beamte des Landes Sachsen-Anhalt schlechter zu behandeln als Beamte des Bundes oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, welche Rechtsschutz bis zum Bundesverwaltungs-bzw. Bundesarbeitsgericht in Anspruch nehmen können. Aus diesem Grund sollten die Regelungen in §§ 69 und 70 BDG entsprechende Anwendung finden.

Das begrüßenswerte Ziel des Landes zur Beschleunigung des Disziplinarverfahrens darf nicht über dem Rechtsschutzinteresse des Beamten stehen.

Sybille Staliwe für den Fachausschuss Beamten- und Besoldungsrecht.

Dienstrecht: Ein gut gehütetes Geheimnis

Wir werden immer wieder gefragt, ob die Polizeibeamten verpflichtet sind, sich beim Polizeiärztlichen Dienst der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu unterziehen.

Nein, sind sie nicht!

Die Teilnahme an den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ist grundsätzlich freiwillig, sofern sich eine Teilnahmepflicht nicht auf Grund einer speziellen dienstlichen Verwendung ergibt; z.B. hier: Gehörschutz und Führen von Dienstkraftfahrzeugen (siehe unten.) Demzufolge ist auch das Ausfüllen der ellenlangen Vordrucke freiwillig. (Siehe Erlass „Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung im Polizeibereich“ vom 22.06.1998 und den aktuellen Erlass vom Juni 2005.)

Eine Ausnahme bildet also nur der Seh- und Hörtest.

Polizeibeamte sind nur verpflichtet, sich dem Sehtest und dem Hörtest zur Sicherung der Kraftfahrtauglichkeit und der Verhinderung von Gehörschäden zu unterziehen. Zum Teil können wohl hier, wenn zur Feststellung der Fahrtauglichkeit nötig, so die Information von Dr. Schmidt, auch noch Laborwerte benötigt werden. (Siehe Erlass: Führen von Polizeidienstkraftfahrzeugen: vom 07.12.1999 Nr. 3.1. und 3.2. Feststellung und Überwachung der Kraftfahrtauglichkeit sowie Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Polizei gegen Gehörschäden vom 17.12.1992.)

Ansonsten haben wir freie Arztwahl und nur die Pflicht uns gesund zu erhalten.

Wir haben keine Pflicht sämtliche Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und sollten dies auch tunlichst unterlassen!

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung im Polizeibereich (AVBP)als Angebot

Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, wie der Name es schon sagt, sind keine turnusmäßige Überprüfung der Polizeidienstfähigkeit im beamtenrechtlichen Sinne, sondern sie sind ein Angebot im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn an die Polizeibeamten.

Die Polizeibeamten sollen nicht nur einmalig vor Beginn der Tätigkeit im Rahmen der Einstellungsuntersuchungen polizeiärztlich auf ihre Eignung hin untersucht, sondern auch während der gesamten Dienstzeit laufend arbeitsmedizinisch betreut werden. Eine kontinuierliche arbeitsmedizinische Vorsorge erfüllt die gesetzliche Forderung und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Polizeibeamten.

Beachte! Neuer Rhythmus bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen: Ab 40 Lebensjahren alle 3 Jahre und vorher bis 39 alle 5 Jahre.

Die Pflicht des Dienstherren ist unser Recht, nicht aber Pflicht, sie in Anspruch zu nehmen.

Vorteil: Vorsorgeuntersuchungen finden während der Arbeitszeit statt und der Dienstherr hat gute Daten und Vergleichsmöglichkeiten zur Auswertung, Vorbeugung und Hilfe. Siehe zum Beispiel der Gesundheitsbericht und die Arbeit im Gesundheitsmanagement.

Allerdings muss bei Inanspruchnahme der Polizeiarzt über das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen insbesondere bei gesundheitlichen Bedenken und Einschränkungen die Dienststelle informieren. Der Vordruck geht dann in die Personalakte ein.

Dieses Problem hat man durch Vorsorgeuntersuchungen bei seinem Hausarzt nicht. Hier muss man möglicherweise aber längere Wartezeiten - also Freizeit-, mehr Wege und einen höheren Aufwand in Kauf nehmen, um sich rundherum untersuchen zu lassen.

Bestehen wirkliche Zweifel über die Dienstfähigkeit/ Dienstunfähigkeit(also ernsthafte und kein Spaß oder Schikane), dann ist der Beamte verpflichtet, sich nach Weisung der Dienstbehörde (Anweisung nur durch die Personalstelle der PD) gem. § 119 Beamtengesetz amtsärztlich untersuchen zu lassen.

Hiergegen kann man sich notfalls auf dem Rechtsweg wehren.

Bei Problemen und Fragen hilft euch Euer Personalrat gern weiter.

Sybille Staliwe

Fachausschuss Kriminalpolizei -: Wenn der Rechner mal wieder spinnt….

...oder: die Probleme des Sachbearbeiters Kriminalpolizei als IT-Anwender

Zu Beginn diese Beitrages eine kleine Episode aus dem Leben eines Kriminalisten:

Im Rahmen einer routinemäßigen Ermittlung wurde ein Zeuge namentlich bekannt und sofort zu Hause aufgesucht. Er erklärte sich bereit, die Beamten zur 5 km entfernten Revierstation zu begleiten. Dabei machte er jedoch darauf aufmerksam, dass er nur 90 Minuten Zeit hätte. Man solle sich also beeilen... Ein Sachbearbeiter besorgte sich einen freien PC-Arbeitsplatz und meldete sich ordnungsgemäß an. Nun begann das sehnsüchtige Warten auf die vielen Veränderungen des Desktops, die unzweifelhaft anzeigen, dass sich in der Datenwelt geheimnisvolle Prozesse abspielen. Nach 5 Minuten begannen Zeuge und Vernehmer sich fragend anzuschauen. Nach 10 Minuten war der Zeuge wahrscheinlich völlig davon überzeugt, dass unser Beamter keine Ahnung vom Computer hätte... Weitere 10 Minuten vergingen. In dieser Zeit versuchte unser Beamter, alle die Fragen zu klären, die man im Vorfeld der Protokollierung klären kann. Er versuchte auch, durch geschicktes Verhalten vorzutäuschen, dass es eine eher ungewöhnlich lange Zeit sei, die der PC an diesem Tage brauchte, um völlig zu erwachen. Es gelang ihm sogar, den Eindruck zu erwecken, dass er selbst nichts für die „Störung“ könne und eigentlich ziemlich sicher mit der Technik umgehen kann. Nach 22 Minuten meldete der PC sich dann bereit zum Dienst...

Da solche Fälle leider kein Einzelbeispiel sind und viele Sachbearbeiter ein Lied von den alltäglichen Problemen mit IVOPOL, ZEVIS, ILSA, WARSA u.a. Anwendungen singen könnten, hat sich der Fachausschuss K am 14. Juni 2005 mit der Thematik befasst. Unser Jahresarbeitsplan hatte diesem Tagesordnungspunkt oberste Priorität eingeräumt.

(Vorab: Wir sind keine IT-Fachleute. Dieser Beitrag soll allgemeinverständlich sein!) Im Ergebnis der Beratungen hat der Fachausschuss drei Problemfelder benannt:

Drei Problemfelder

1. Die IT-Technik ist stark überaltert. Die „normale“ Laufzeit von ca. 5 Jahren ist mit durchschnittlich 10 Jahren realer Laufzeit erheblich überschritten. Die Servertechnik befindet sich an insgesamt 80 Standorten. Sie muss zahlreiche Programme in einer großen Bandbreite bewältigen. Neue Programme kommen hinzu, während alte nicht einfach „entsorgt“ werden können. Fazit: Überalterte Technik muss immer mehr alte und neue Anforderungen bewältigen. Das führt zur Überlastung der Technik und der zugehörigen Infrastruktur!

2. Das ursprüngliche Betriebssystem „Windows NT 4.0“ ist veraltet/überholt.

Es wird von MICROSOFT nicht mehr gepflegt. Seit etwa 2 Jahren werden keine Supports mehr durchgeführt. Das heißt, grundlegende Fehler werden nicht mehr durch den Hersteller beseitigt. Nach 6 Jahren stabiler Laufzeit hat Windows NT 4.0 seine Schuldigkeit getan. Wir leben jetzt in der Windows XP-Zeit! Neue Software, Supportprobleme und Sicherheitsfragen führen sonst zu ernsten Schwierigkeiten! Dazu gehört auch , dass die Arbeitsspeicherkapazität bei Einführung von Windows XP von zurzeit 64 MB auf mindestens erforderliche 256 MB (besser noch darüber) erhöht werden müsste.

3. Die Entscheidungsträger unterschätzen die Gesamtproblematik aus unserer Sicht. Die gesamte Tragweite (s. Pkt. 1 und 2) wird offensichtlich nicht oder nicht genügend wahrgenommen.

Mittlerweile ist die gesamte Kriminalpolizei untrennbar mit der IT-gestützten Informationsverarbeitung verbunden. Vorgangsbearbeitung ohne IVOPOL ist nicht mehr möglich!

Wir sind der Auffassung, dass bei tief greifenden Strukturveränderungen, wie z.B. der zurückliegenden Polizeistrukturreform, vorher an die Anpassung der PC – Technik an die neuen Abläufe gedacht werden muss. Die letzte Reform hat jedenfalls zur Verlangsamung der Datenabläufe geführt. Das erscheint umso wichtiger, da wir ja wiederum entscheidende Veränderungen durch die Gebietsreform erwarten.

Als Fachausschuss, der die Interessen und Probleme der Kriminalisten vertritt, unterstreichen wir: Es ist ...nicht ganz unwichtig..., dass die Ausstattung der PC-Arbeitsplätze der Sachbearbeiter mit den Erfordernissen standhält...!

Der Fachausschuss K schlägt dem GLBV vor, eine „IT – Qualitätskonferenz“ ins Leben zu rufen. Ziele einer solchen Konferenz sollten u.a. sein:

1. Ansätze für realistische Lösungen zu finden,

2. langfristige strategische Planung,

3. Erfahrungsaustausch zwischen Praxisanwendern und Technikern,

4. Erörterung notwendiger technischer Vorbereitungen auf Strukturveränderungen,

5. Einsparung bzw. optimaler Einsatz finanzieller Mittel unter Beachtung der Punkte 1-4.

Aus unserer Sicht ist das Thema ein Schlüsselproblem. Wir werden die Entwicklung weiter aufmerksam verfolgen.

Rolf Strehler, Vorsitzender

GdP-Turnier -: 1. Bowling-Wanderpokal der GdP

Auf Einladung des Fördervereins der GdP LSA startet am 24. 09. 2005 im Twenty-Bowlingcenter in Magdeburg das 1. Bowlingturnier der GdP.

Alle Bezirksgruppen sind mit je einer Mannschaft herzlich eingeladen. Neben einer Mannschaft der Jungen Gruppe geht für die Bezirksgruppen Magdeburg, Dessau, Merseburg, Heide-Altmark außerdem je eine Seniorenmannschaft an den Start. Die Mannschaften werden in Zuständigkeit der Bezirksgruppen organisiert.

Ab 15.00 Uhr ist der Wettkampfbeginn geplant. Für 18.00 Uhr ist die Siegerehrung vorgesehen.

Gespielt wird um den Bowling-Wanderpokal der GdP Sachsen-Anhalt für die beste Mannschaft

(Nach einer Information des GLBV)

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