Zum Inhalt wechseln

In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei Juni 2008 sind u.a. folgende Themen zu finden...



Redaktion:

Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,

Telefon: (0391)250 - 2091, Fax 2852, priv. Telefon: 03490 20932; Telefax: 034907/ 30698





Die komplette Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei vom Juni 2008 im PDF-Format


Magdeburg. Am Himmelsfahrtstag findet seit 13 Jahren in der Landeshauptstadt das Fest der Begegnung zwischen ausländischen Mitbürgern, Polizisten und den Magdeburgern im Stadtpark statt. Während des Festes der Begegnung 2007 gewann nach einem Blick auf den Kalender 2008 sehr schnell die Idee Raum, dieses Fest gemeinsam mit dem DGB zu organisieren.

GDP-BEZIRKSGRUPPE Nord - Neugründung als Herausforderung

Magdeburg. „Eine Herausforderung,“ nannte Michael Wiegert, der ehemalige Vorsitzende der GdP-Bezirksgruppe Halberstadt, die Bildung der neuen Bezirksgruppe Polizeidirektion Nord der GdP.

GdP- HANDY-AKTION - Bezirksgruppe Süd in Handylaune

Ihr seid einfach genial, so, begeisterte Kollegen, beim Empfang ihres GdP-Handys. Unsicheres Nachfragen, Kopfschütteln, misstrauische Blicke und dann begeisterte Anerkennung waren wohl die typischen Reaktionen, die die Kolleginnen und Kollegen bei der GdP-Handyausgabe seit April erlebten.

TARIFRECHT - ATZ für Tarifbeschäftigte neu geregelt

Nachdem die 1. Richtlinie zur Förderung der Inanspruchnahme von Altersteilzeit (ATZ) mit Wirkung vom 31. Dezember 2006 außer Kraft getreten war, hat die Landesregierung nun am 29.Januar 2008 die 2. Richtlinie beschlossen.

GdP- FÖRDERVEREIN - Dank für die Spenden

Ihre Kinderdorfkinder Jennifer, Dennis, Steven, Bianca, Tarbitha, Sven, Ronald, Katja, Sören, Jennifer, Michael und Ronja.

PETITION

Am 8.Mai 2008 hat sich der Vorsitzende der Seniorengruppe des Landesbezirkes Sachsen-Anhalt, Wolfgang Jung, zur Problematik des § 14 a Beamtenversorgungsgesetz an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt.

SENIORENTERMIN


MAIFEIER - Doppelt gefeiert: 1. Mai und Fest der Begegnung

Magdeburg. Am Himmelsfahrtstag findet seit 13 Jahren in der Landeshauptstadt das Fest der Begegnung zwischen ausländischen Mitbürgern, Polizisten und den Magdeburgern im Stadtpark statt.

Während des Festes der Begegnung 2007 gewann nach einem Blick auf den Kalender 2008 sehr schnell die Idee Raum, dieses Fest gemeinsam mit dem DGB zu organisieren.

Was 1996 auf einer kleinen Wiese vor dem Polizeirevier Mitte begann, ist zwischenzeitlich zu einem Höhepunkt der Aktivitäten in der Landeshauptstadt am Himmelfahrtstag geworden. In diesem Jahr wurde das Fest wieder im Stadtpark Magdeburg, diesmal hinter dem Aussichtsturm, gemeinsam mit dem DGB organisiert. Eine perfekte Lage und ein Wetter, das richtig gut tat, nach dem Regen der vergangenen Tage, lockte mehrere tausend Besucher an. Dazu kam, dass sich zum 1. Mai natürlich die DGB-Gewerkschaften präsentierten. Die Gewerkschaft der Polizei war mit einem großen Infostand präsent und begrüßte zusammen mit vielen GdP-Mitgliedern zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus den Dienststellen sowie andere Besucher. Mit vielen kamen wir ins Gespräch, erläuterten unsere Auffassungen und Forderungen oder gaben Tipps. GdP-Mitglieder, die ihre PSW-Service-Card dabei hatten, freuten sich über einen kleinen Verpflegungszuschuss.

Als Hauptredner auf der Mai-Kundgebung schlug der GdP-Landesvorsitzende Karsten Schmidt in seiner Rede einen großen Bogen von der Zerschlagung der Gewerkschaften vor 75 Jahren durch die Nazis bis zu den jüngsten Forderungen für die Einführung des Mindestlohns. Er betonte, dass die Leidtragenden des Stellenabbaus im öffentlichen Dienst nicht nur die Beschäftigten selbst sind, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Sie erhalten schlechtere Leistungen, wenn es den Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht mehr gelingt, durch ihren Einsatz die vom Personalabbau geschlagenen Lücken zu schließen. Die Politik muss endlich umkehren. Schulen und Kindergärten, aber auch Polizei und Feuerwehr brauchen mehr Personal. Dafür muss mehr Geld da sein!

Danach ging das Fest seinen „gewohnten“ Lauf. Künstlerische Darbietungen aus exotischen Ländern, das Polizeimusikorchester und die perfekte Moderation des Kollegen Lothar Schirmer machten das Fest zu einem großen Höhepunkt, der mit einem Gottesdienst abschloss.

Uwe Petermann

GDP-BEZIRKSGRUPPE Nord - Neugründung als Herausforderung

Magdeburg. „Eine Herausforderung,“ nannte Michael Wiegert, der ehemalige Vorsitzende der GdP-Bezirksgruppe Halberstadt, die Bildung der neuen Bezirksgruppe Polizeidirektion Nord der GdP.

Immerhin sind allein die geografischen Dimensionen in organisatorischer Hinsicht eine Herausforderung für sich. Der Zuständigkeitsbereich der neuen Bezirksgruppe erstreckt sich von der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern im Norden bis zum Harz im Süden. Auch im Osten und im Westen stößt das Territorium an die Grenzen der Nachbarbundesländer Brandenburg und Niedersachsen. Dazu kommt noch die Landeshauptstadt Magdeburg, die als Großstadt besondere Bedingungen und Belastungen für die polizeiliche Arbeit bereithält. Alles in allem also ein von vielen unterschiedlichen Bedingungen und Bedürfnissen geprägter Bereich, der gewerkschaftlich „unter einen Hut“ gebracht werden muss.

Dieser Aufgabe hatten sich neben Michael Wiegert vor allem Heiko Krause und Heiner-Frank Schmidt, die Vorsitzenden der ehemaligen Bezirksgruppen Heide-Altmark und Magdeburg gestellt. Sie investierten viel Kraft und Zeit in die Vorbereitungen des Delegiertentages, auf dem am 12. April 2008 die neue GdP-Bezirksgruppe Polizeidirektion Nord gegründet wurde.

31 Mandatsdelegierte aus den Bereichen der ehemaligen Polizeidirektionen Halberstadt, Stendal und Magdeburg trafen sich dazu im Polizeidienstgebäude in der Magdeburger Sternstraße, um über die künftige GdP-Arbeit in der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord zu diskutieren und den Vorstand der Bezirksgruppe sowie deren Vorsitzenden zu wählen.

Selbstverständlich spielten die aktuellen Themen der Arbeit unserer Gewerkschaft eine wichtige Rolle. Die Kolleginnen und Kollegen erfuhren vom Landesvorsitzenden Karsten Schmidt, welche Position die GdP zu den einzelnen Fragen bezieht und wie schwierig es ist, die sozialen Belange der Polizeibeschäftigten beim öffentlichen Arbeitgeber durchzusetzen.

Dünnhäutigkeit im Ministerium

Zunächst sprach Karsten Schmidt die „Dünnhäutigkeit“ an, mit der das Innenministerium auf die Kritik der GdP an der Umsetzung der Polizeistrukturreform PSR 2007 reagierte. „Die Evaluierung der Polizeistrukturreform ist auch der GdP gestattet. Die Gewerkschaften müssen auf Probleme aufmerksam machen dürfen,“ sagte der GdP-Landesvorsitzende. Die Kritik der GdP hatte sich besonders auf den Personaleinsatz und die Probleme im Bereich der polizeilichen Informationstechnik bezogen.

In seinen weiteren Ausführungen ging Karsten Schmidt auf die laufenden Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zum § 14 a Beamtenversorgungsgesetz und zum § 46 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) ein. Zur 14 a-Problematik stellte er fest: „Die Verwaltungsgerichte haben es nun geschafft, die Beamtenversorgung in einen amtsabhängigen und einen amtsunabhängigen Bereich zu spalten. In dem einen Bereich wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes anerkannt und gezahlt und im anderen nicht. Das ist völlig inakzeptabel, das werden wir nicht zulassen. Vor allem deshalb nicht, weil Kolleginnen und Kollegen der unteren Besoldungsgruppen davon betroffen sind.“

Auch für die Zahlung der Verwendungszulage nach § 46 BBesG engagiert sich die GdP. Karsten Schmidt versicherte, dass die abgelehnten Anträge aller GdP-Mitglieder auf ihre Klagefähigkeit geprüft werden. Mit Unterstützung der GdP werden dann die einzelnen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten geführt.

Thema Personalratswahlen am 4. und 5. Juni in den neuen Polizeistrukturen Sachsen-Anhalts. Dazu Karsten Schmidt: „Jawohl, wir machen Wahlkampf, aber wir bleiben bei den Realitäten.“ Er nannte es das Ziel der GdP, in den entstehenden neuen Personalräten eine wesentliche Rolle zu spielen und entscheidende Positionen zu besetzen. „Wer vergleichen möchte, welche Personalräte die besseren Ergebnisse ihrer Arbeit liefern, der braucht sich nur die abgeschlossenen Dienstvereinbarungen anzusehen. Dort, wo die GdP dominiert, stehen die sozialen Interessen der Beschäftigten im Mittelpunkt,“ sagte der Landesvorsitzende.

Den gerade abgeschlossenen Tarifvertrag für die Beschäftigten in Bund und Kommunen kommentierte Karsten Schmidt mit den Worten: “Dieser Tarifvertrag hat für die Beschäftigten in den Ländern keine Gültigkeit. Aber diese Verhandlungen können uns wichtige Hinweise geben. Ab November 2008 müssen wir in neue Tarifverhandlungen eintreten. Wenn wir dann gute Ergebnisse erzielen wollen, muss eines klar sein: Streikbereitschaft muss unbedingt signalisiert werden. Das muss einem Ministerpräsidenten Böhmer dann auch gezeigt werden.“

Eine ganz frische Information hatte Karsten Schmidt noch zum Frühpensionierungskonzept für die Polizei, das zurzeit im Landtag beraten wird: „Der Beschluss darüber wird sich noch um mindestens einen Monat verzögern. Bis vor kurzem ging die GdP davon aus, dass der Landtag das Gesetz in seiner Sitzung am 17./18. April 2008 beschließen könne. Nun findet am 24. April eine erneute Anhörung im Finanzausschuss statt, an der auch die GdP teilnimmt. Das liegt auch in unserem Interesse, da über die Anwendung des § 14 a BeamtVG noch Unklarheiten bestehen.“

Ein Polizeipräsident in einer GdP-Veranstaltung? Das ist in den letzten Jahren ein seltener Anblick geworden. Umso erfreulicher war es, dass Johann Lottmann, Polizeipräsident der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord als Gast am Delegiertentag teilnahm. Er, der selbst GdP-Mitglied ist, nutzte die Gelegenheit, zu einigen Fragen und Problemen seines Bereiches und der Landespolizei zu sprechen.

Zunächst äußerte er sich sehr positiv über die Rolle der Gewerkschaften innerhalb der Polizei und stellte fest, dass „man eine starke Vertretung braucht, wenn der Streit um die Ressourcen in der täglichen politischen Auseinandersetzung härter wird.“ Daran anschließend und zu den Kritikvorwürfen an die GdP meinte er: „Wir haben hier im Land eine starke GdP. Eine Gewerkschaft, die nichts kritisiert, kann nach Hause gehen.“

Polizeipräsident Lottmann setzte sich für eine gerechte Bezahlung der Polizeibeamten ein und sagte: „60 bis 70 Prozent ihres Dienstes verrichten Polizeibeamte außerhalb der normalen Regelarbeitszeit. Dieser Dienst zu ungünstigen Zeiten wird überhaupt nicht adäquat bezahlt.“ Zur Problematik der Verwendungszulage meinte er: „Das hat natürlich damit zu tun, wie hier im Land Haushaltspolitik betrieben wird. Die Planstellen unterliegen der so genannten Nettobewirtschaftung. Das heißt, es wird im Haushalt nur das Geld eingeplant, das den Beamten entsprechend ihrer Amtsbezeichnung gezahlt werden muss. Das Gegenteil davon ist die Bruttobewirtschaftung. Hier werden in den Landeshaushalt die Mittel eingestellt, die der Dienstpostenbewertung und der Planstelle entsprechen. Daraus ergibt sich, dass Beförderungen davon abhängen, wie viel Geld die Landesregierung zur Verfügung stellt. Die Klagen um die Verwendungszulage sind also ein Relikt, das aus der Nettobewirtschaftung resultiert.“

Lebhafte Diskussion über Strukturreform

Mit seiner Bemerkung zur Umsetzung der Polizeistrukturreform: „Ich habe immer gesagt, dass wir am 1. Januar , oder jetzt am 12. April noch nicht fertig sind,“ löste Polizeipräsident Lottmann eine lebhafte Diskussion unter den Delegierten aus. Sie wiesen anhand konkreter Beispiele nach, wie dadurch die polizeiliche Arbeit zum Teil erheblich beeinträchtigt wird. So bemängelte eine Kollegin, dass Einsatzfahrzeuge nun bis zu 30 Minuten brauchen, um am Einsatzort zu sein. Für den gesamten Landkreis würden nur zwei Einsatzfahrzeuge zur Verfügung stehen. Als erschwerend käme hinzu, so die Kollegin, dass infolge der personellen Umsetzungen ein „ewiges Lückenschließen“ eingesetzt habe und dadurch die Arbeitsbelastung steige.

Auf die sozialen Auswirkungen der Polizeistrukturreform wies Jürgen Naatz, Vorsitzender des Polizeihauptpersonalrates (PHPR), hin. Er verband seine Kritik an der schleppenden Besetzung der neuen Dienstposten auch mit kritischen Bemerkungen über die Polizeiführung in Sachsen-Anhalt. Hier herrsche ein „Mangel an echten Führungspersönlichkeiten“ und sehr oft werde der politische Wille nur einfach nach unten weitergegeben. „Die GdP wird sehr genau darauf achten, dass § 5 der Dienstvereinbarung über die soziale Umsetzung der Polizeistrukturreform auch eingehalten wird,“ sagte er. Dieser Paragraf regelt den Wechsel des Dienstortes für die Beschäftigten und legt fest, dass ein Dienstortwechsel nicht sozialverträglich ist, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Dienstort mehr als 30 km beträgt. Der PHPR-Vorsitzende kritisierte die hohe Anzahl von Nichteinigungsfällen, die von der Leitung der Polizeidirektion LSA Nord an den PHPR abgegeben wurde.

Jürgen Naatz versicherte den Anwesenden, dass die GdP gegenüber der Landesregierung und gegenüber dem Enquete-Ausschuss des Landtages zur Zukunft des öffentlichen Dienstes ein echtes Personalentwicklungskonzept und ein Beförderungskonzept in der Polizei fordern wird.

Nach der Diskussion über die aktuellen Probleme, die sicher auch in nächster Zeit die Arbeit der neuen Bezirksgruppe bestimmen werden, wählten die Delegierten den Vorstand und den Vorsitzenden der Bezirksgruppe Polizeidirektion Nord. Michael Wiegert wurde einstimmig zum Vorsitzenden gewählt. Zu seinen Stellvertretern wählten die Delegierten Heiner Frank-Schmidt, Heiko Krause und Jens Isensee. Jens Isensee wird gleichzeitig als Schriftführer fungieren.

Nach seiner Wahl dankte Michael Wiegert für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und nannte sieben Schwerpunkte der künftigen gewerkschaftlichen Arbeit, auf die sich die neue Bezirksgruppe in den kommenden Monaten konzentrieren müsse:

1. Verbesserung der Informationsbeziehungen, jedes GdP-Mitglied muss erreicht werden

2. Unterstützung der Mitglieder, auf Probleme eingehen, für Mitglieder da sein;

3. Verhältnis zu anderen Berufsvertretungen- Zusammenarbeit in Sachfragen, Angriffe auf GdP-Arbeit nicht zulassen;

4. PSR 2007- konstruktive Mitarbeit, gemeinsam mit der Behördenleitung für notwendige Veränderungen Sorge tragen;

(Schluss folgt in der nächsten Ausgabe.)

Lothar Jeschke

GdP-HANDY-AKTION - Bezirksgruppe Süd in Handylaune

Ihr seid einfach genial, so, begeisterte Kollegen, beim Empfang ihres GdP-Handys.

Unsicheres Nachfragen, Kopfschütteln, misstrauische Blicke und dann begeisterte Anerkennung waren wohl die typischen Reaktionen, die die Kolleginnen und Kollegen bei der GdP-Handyausgabe seit April erlebten.

Unglaublich aber wahr und erst recht kostenlos… und wo ist der Haken?

Als ordentlicher, misstrauischer und erfahrener Bundesbürger ist man natürlich vorsichtig bei einem solchen Angebot, bei dem man ein Handy geschenkt bekommt, damit kostenlos fast alle Kollegen per Handy oder Festnetz, Dienststellen und auch die Familie anrufen kann, aber angeblich keinen Cent dazu bezahlt.

„Da stimmt doch was nicht!“

Das waren die anfänglichen und sicher nachvollziehbaren ersten Reaktionen. Nachdem man dann aber sein Handy in der Hand und seine Unterlagen unterschrieben hatte, natürlich nicht ohne irgendwelche kleingedruckte Hintertürchen zu suchen, kamen die wirklich freundlichen und begeisterten Reaktionen.

Ideal war dann noch, man brauchte nur die Karte ins Handy stecken und schon konnte man lostelefonieren.

Das „GdP Phone – Netz“ füllte sich im Süden rasant mit Leben. Aus allen Ecken erklang der gleiche Handyklingelton. „Die GdP hat jetzt wohl mit einem Schlag, das dienstliche Handyproblem gelöst?“, so ein anderer Kollege immer noch etwas unsicher und kopfschüttelnd.

Die ersten Handys nahmen am 24. April die Kolleginnen und Kollegen in Eisleben in Besitz. Hier war „Tag der offenen Tür“ und die beteiligten Kollegen konnten am Nachmittag schon ihr persönliches Handy in Empfang nehmen. Seit Montag, 28. April, war ständiger Andrang im Zimmer 417 im Revier Halle und an allen anderen Ausgabeorten im Süden. In Halle gaben Sven Wolter, Bettina Schmidt und Holger Jungklaus die begehrten Handys aus. Unzählige Male erklären sie allen Ungläubigen das Prinzip des „GdP Phones“ und versichern immer wieder: Du telefonierst-völlig kostenlos-dienstlich und gewerkschaftlich im GdP-Netz mit allen Teilnehmern, allen eingebundenen Dienststellen und natürlich auch privat !

Mitglieder der Bezirksgruppe Süd, die ihr Handy eventuell noch nicht abgeholt haben erhalten unter GdP-Phone: 0157 74438236 oder wie gewohnt unter PD Süd 1500 bzw. bei ihren Vertrauensleuten Auskunft, wo sie ihr Handy erhalten.

Anstrengend war es für die „Drei mit den Handys“ allemal. Denn es musste ja noch ein Versprechen eingehalten werden. Nämlich, das alle Kolleginnen und Kollegen, die in die GdP eintreten, ebenfalls sofort ein GdP Handy bekommen. So viele „freie“ Handys waren natürlich nicht vor Ort, aber auch hier hatten die Kollegen eine Lösung und die neuen GdP-Mitglieder konnten ihr Handy ebenfalls gleich mitnehmen. Dank der GdP Handyaktion hatten wir, die Vertrauensleute und Verantwortlichen, endlich mal wieder richtig angenehme und schöne Gewerkschaftsmomente. Ob wir nun auch viele GdP Mitglieder zur Personalratswahl am 4. und 5. Juni wiedersehen?

Sybille Staliwe

Übrigens, Senioren wenden sich an ihre Bezirksgruppe und erhalten dort ihr GdP-Handy. Die Landesredaktion.

TARIFRECHT - ATZ für Tarifbeschäftigte neu geregelt

Nachdem die 1. Richtlinie zur Förderung der Inanspruchnahme von Altersteilzeit (ATZ) mit Wirkung vom 31. Dezember 2006 außer Kraft getreten war, hat die Landesregierung nun am 29.Januar 2008 die 2. Richtlinie beschlossen.

Die Anwendung dieser Richtlinie ist im Schnellbrief des Finanzministeriums vom 7. Februar 2008 geregelt. Die 2. Richtlinie zur Förderung der Inanspruchnahme von Alterszeitarbeit ist ein wichtiges Instrument zum Stellen- und Personalkostenabbau.

Deshalb ist die Vereinbarung eines Altersteilzeitvertrages nach § 5 der Richtlinie nur für die Beschäftigten möglich, deren Planstelle in der Titelgruppe 96 veranschlagt ist bzw. veranschlagt wird. Sollte diese Voraussetzung nicht erfüllt sein, kann der Beschäftigte durch Umsetzung eine der in der Titelgruppe 96 veranschlagten Stellen in Anspruch nehmen.

Die Laufzeit der Richtlinie beträgt zwei Jahre, also bis zum Dezember 2009. Diese Befristung ist damit begründet, dass die Tarifverträge zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ vom 05.06.1998 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 15. März 1998 und des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 30. Juni 2000), auf dem diese Richtlinie basiert, außer Kraft treten. Ob es künftig ähnliche Regelungen zur vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente ohne Rentenminderung geben wird, ist deshalb eher unwahrscheinlich.

Die neue Richtlinie berücksichtigt die aktuellen Änderungen im Rentenrecht. Deshalb wurde zum Beispiel der Altersgrenze von bisher 60 Jahren, von der an nach der 1. Richtlinie ein Bezug einer vorgezogenen Altersrente möglich war, auf künftig 63 Jahre erhöht.

Aus diesem Grund erfüllen in der Laufzeit der Richtlinie Beschäftigte der Geburtsjahrgänge 1953 und 1954 die Mindestvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit (Vollendung des 55. Lebensjahrs). Diese können in aller Regel eine vorgezogene Altersrente mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Die Geburtsjahrgänge 1955 und jünger können diese Altersteilzeitvereinbarung nicht abschließen, da die Altersteilzeitarbeit nach den Bestimmungen der Tarifverträge zur Regelung der Altersteilzeitarbeit frühestens mit Vollendung des 55. Lebensjahres beginnen kann, aber vor dem 1. Januar 2010 begonnen sein muss.

Aber auch Tarifbeschäftigte, die älter als 55 sind und sich bisher noch nicht für den Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses entschieden haben, können dieses noch nach der 2. Richtlinie abschließen. Für diese Beschäftigten können aber Rentenabschläge in Betracht kommen. Sie sollten sich genau beraten lassen.

Auch bei dieser Altersteilzeitregelung zahlt der Arbeitgeber für die Beschäftigten den erforderlichen Beitragsaufwand zum Ausgleich der Rentenminderung an den Rentenversicherungsträger. Dazu bedarf es jedoch einer Erklärung des Tarifbeschäftigten gegenüber dem Rentenversicherungsträger.

Die Höhe der Beitragszahlung ist abhängig vom beabsichtigten Rentenbeginn.

Nach § 109 Abs. 1 SGB VI erhalten Versicherte nach Vollendung des 55. Lebensjahres statt einer jährlichen Renteninformation alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Auf Antrag kann diese Rentenauskunft auch Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung, die zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Altersteilzeit erforderlich ist, geben.

Es ist jedoch ratsam, spätestens nach der Hälfte seines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses den Rentenversicherungsträger zu bitten, die voraussichtliche Höhe des Beitragsaufwandes zum Ausgleich der Rentenminderung zu ermitteln. Zu diesem Zeitpunkt kann diese Auskunft nur prognostisch sein, aber die Bezügestelle kann auf dieser Grundlage die ungefähre Höhe der Steuerschuld berechnen.

Denn diese Beitrags- oder Ausgleichszahlung ist steuerrechtlich Arbeitslohn und wird in voller Höhe versteuert. Es ist schwer einzuschätzen, wie hoch diese steuerlichen Belastungen im Einzelfall sein können. Nach bisherigen Erfahrungen können sie zwischen 3.900 und 7.500 Euro liegen. Ich kann betroffenen Beschäftigten nur raten, sich schon vorher entsprechende Rücklagen zu bilden.

Konkrete Auskünfte über die Anwendung dieser Richtlinie können bei den Personalvertretungen und Personalstellen eingeholt werden.

Anke Günther

GdP-FÖRDERVEREIN - Dank für die Spenden

Liebe Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei!

Wir möchten uns bei Ihnen für das viele Geld, dass Sie für uns gespendet haben, recht herzlich bedanken.

Wir haben uns einen Spieltisch mit zwölf Spielen gekauft. Wir Kinder von der anderen Familie haben uns schon lange einen „Singstar“ gewünscht. Nun ist unser Wunsch erfüllt. Sogar der Aufbau des Spieltisches war spannend. Wir haben schon sehr viele Spiele ausprobiert, am liebsten spielen wir Fußball, Dame und Billard. Hätten wir Ihre Spende nicht bekommen, hätten wir nicht diesen Spaß!

Darum nochmals vielen Dank!

Ihre Kinderdorfkinder Jennifer, Dennis, Steven, Bianca, Tarbitha, Sven, Ronald, Katja, Sören, Jennifer, Michael und Ronja.

Während des 2. Landes- GdP-Balls in Magdeburg wurden für eine Tombola Lose zu Gunsten eines Kinderprojektes verkauft. Die Sachpreise stellten Sponsoren und die GdP zur Verfügung. Die Einnahmen aus dem Verkauf in Höhe von 300 Euro gingen in Form von Weihnachtsgeschenken an zwei Kinderdorffamilien in Magdeburg. Die beiden Kinderdorffamilien leben hier mit insgesamt 13 Pflegekindern in einem Doppelhaus, das vom Albert-Schweitzer-Familienwerk Sachsen-Anhalt e.V. betrieben wird. In den Kinderdorffamilien leben Kinder und Jugendliche, die aus Elternhäusern, Heimen, Pflege- und Adoptivfamilien und mitunter auch aus psychiatrischen Einrichtungen über die zuständigen Jugendämter vermittelt worden.

PETITION

Am 8.Mai 2008 hat sich der Vorsitzende der Seniorengruppe des Landesbezirkes Sachsen-Anhalt, Wolfgang Jung, zur Problematik des § 14 a Beamtenversorgungsgesetz an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt und in seinem Brief darauf aufmerksam gemacht wie es um die Durchsetzung des Rechts gegenüber den Polizeibediensteten steht.

Nach Abstimmung im Geschäftsführenden Landesbezirksvorstand wurde die Petition auch an den SPD-Landesvorsitzenden Holger Hövelmann übersandt.

Auf die Antwort und die Reaktionen sind wir gespannt. Wir werden weiter berichten.

GdP-Landesvorstand

SENIORENTERMIN

Am 10. Juni 2008 um 16.00 Uhr findet im Brauhaus Wittenberg, Markt 6, im Restaurant „Schalander“ oder im „Böttcherzimmer“ unter der gleichen Adresse unsere Vollversammlung statt.

Neben einigen Informationen der Verkehrswacht Wittenberg e.V. erfolgt die Ehrung für langjährige Mitgliedschaft in der Gewerkschaft. Der Vorstand lädt alle Senioren dazu herzlich ein.

Peter Lembke


This link is for the Robots and should not be seen.