GdP legt Sprungrevision ein!
Neue Entwicklung in Sachen § 14a
Vorausgegangen war ein für die Betroffenen negatives Urteil zur amtunabhängigen Versorgung. Dagegen werden wir natürlich in Revision gehen.
Die GdP hatte in mehreren Gesprächen mit den Zuständigen im MF die Beschleunigung des weiteren Gerichtsverfahrens erreicht.
Die GdP hatte in mehreren Gesprächen mit den Zuständigen im MF die Beschleunigung des weiteren Gerichtsverfahrens erreicht.
Damit überspringen wir die Instanz des Oberverwaltungsgerichtes und befinden uns in der gerichtlichen Instanz, die mit ihrem Urteil von 2005 eine höhere Versorgung für Pensionäre festgelegt hatten.