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"Polizei 21 - Vertrauen in starke Teams"

Tarifeinigung mit Bund und der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeber

Ergebnis auch auf die Beamten übertragen

Magdeburg.

Zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB (ver.di, GdP, GEW) und der VKA sowie dem Bund wurde am 9. Februar 2005 im Rahmen der Tarifrunde 2005 im öffentlichen Dienst eine Einigung erzielt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) war nicht mit am Verhandlungstisch. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst auch auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

Die wesentlichen Ergebnisse

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wird zum 1. Oktober 2005 in Kraft gesetzt

Für die Geltungsbereiche des BAT/BAT-O, MTArb/MTArb-O und BMT-G/BMT-G-O tritt zum 1. Oktober 2005 der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft. Damit findet der Prozess der Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst seinen Abschluss.

Ausgenommen davon ist die Entgeltordnung (Zuordnung von Tätigkeiten zu Vergütungsgruppen). Hier wird weiter verhandelt. Ziel hierbei ist, dass die Eingruppierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach neuem Recht spätestens zum 31. Dezember 2006 abgeschlossen ist.

Die für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einheitliche Entgelttabelle des TVöD löst die bisherigen Lohn- und Vergütungstabellen ab. Alle zum 1. Oktober 2005 vorhandenen Beschäftigungsverhältnisse werden unter Besitzstandswahrung in die neue Entgelttabelle übergeleitet. Unter die Besitzstandswahrung fallen auch die kinderbezogenen Zuschläge im Ortszuschlag für bis zum 31. Dezember 2005 geborene Kinder.

Mit dem TVöD werden auch variable leistungsorientierte Bezahlungsformen („on top“ zum Tabellenentgelt) eingeführt, die in den jeweiligen Betrieben vereinbart werden. Hierfür können bis zu acht Prozent der Entgeltsumme der Tarifbeschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers eingesetzt werden (Volumenrahmen). Die „Ausschüttung“ des Volumenrahmens ist tariflich zu regeln. In den Volumenrahmen wird ab dem Jahre 2007 eingezahlt. Zugeführt wird zunächst ein Prozent der Entgeltsumme des Vorjahres. Kommt es bei der Leistungsbezahlung in 2007 zu keiner Einigung auf betrieblicher oder landesbezirklicher Ebene, wird die 1 %-ige Entgeltsumme komplett an die Beschäftigten ausgeschüttet.

Für erheblich über bzw. unter dem Durchschnitt liegende Leistungen besteht die Möglichkeit, dass – unter Berücksichtigung eines noch zu vereinbarenden Verfahrens – der Aufstieg beschleunigt bzw. für die Stufen 4 bis 6 verzögert werden kann.

Einmalzahlung / weitere Angleichung des Entgelts im Tarifgebiet Ost im Bereich der VKA

Die Beschäftigten West und Ost/Bund erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 300 € für die Jahre 2005, 2006 und 2007, die wie folgt ausgezahlt werden:

§ jeweils 100 € zum 1. April, 1. Juli und 1. Oktober 2005
§ jeweils 150 € zum 1. April und 1. Juli der Jahre 2006 und 2007
Die Beschäftigten Ost/VKA erhalten eine stufenweise Erhöhung des Niveaus von 92,5 %.

§ 2005 1,5 %
§ 2006 1,5 %
§ 2007 1,5 % (April bzw. Juli)
§ zum 31.12.2007 3 %, so dass 100 % erreicht sind
Die 100 %-Angleichung zum 31.12.2007 für die Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten der Vergütungsgruppen X bis Vb geht zurück auf den „Angleichungs-Tarifvertrag“ vom 9. Januar 2003. Dieser Tarifvertrag ist unkündbar, das heißt die 100 % müssen zum 31.12.2007 realisiert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen aufgrund des jetzt vereinbarten Tarifvertrages drei Anhebungen zu je 1,5 % zu den o. g. Terminen.

Für die übrigen Angestellten oberhalb der Vergütungsgruppe Vb wird bis zum 31. Dezember 2009 eine 100 %-ige Angleichung erfolgen.

Jahressonderzahlung

Urlaubsgeld und Zuwendung werden zu einer einheitlichen dynamischen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Beginnend mit dem Jahr 2007 beträgt die Höhe der Jahressonderzahlung

in den Entgeltgruppen 1 bis 8 90 %

in den Entgeltgruppen 9 bis 12 80 %

und in den Entgeltgruppen 13 bis 15 60 %

der noch im TVöD zu vereinbarenden Bemessungsgrundlage. Für das Tarifgebiet Ost beträgt die Jahressonderzahlung 75 % der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet West. Die aus der Einführung der gestaffelten Sonderzahlung frei werdenden Mittel werden für die Leistungsbezahlung bereitgestellt. Kommt es bei der Leistungsbezahlung im Jahr 2007 zu keiner betrieblichen Regelung, werden die Mittel an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichmäßig ausgezahlt.

Arbeitszeit

Beim Bund beträgt die wöchentliche Arbeitszeit im Tarifgebiet West 39 Stunden. Im Tarifgebiet Ost wird die Arbeitszeit auf 39 Stunden gesenkt. Die Höhe der Vergütung bleibt unberührt.

Bei den kommunalen Arbeitgebern beträgt zurzeit die wöchentliche Arbeitszeit im Tarifgebiet West 38,5 Stunden und 40 Stunden im Tarifgebiet Ost. Auf Landesbezirksebene kann tarifvertraglich die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 40 Stunden erhöht werden. Hierzu kann die VKA länderbezogen die Regelungen zur Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit kündigen. Die Frist hierfür beträgt einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.

Anmerkung: Die Möglichkeit, die Arbeitszeitbestimmungen im TVöD zu kündigen und auf landesbezirklicher Ebene eine wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 40 Stunden zu vereinbaren, gilt ausdrücklich nur für die VKA. Aufgrund der abgeschlossenen Meistbegünstigungsklausel dürfen solche Vereinbarungen nicht mit dem jeweiligen Bundesland oder der TdL abgeschlossen werden, da sie zurzeit dem TVöD noch nicht unterliegen.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Krankenbezüge)

Die maximale Bezugsdauer von Krankenbezügen wird von 26 Wochen auf 39 Wochen erhöht. Die Höhe des Krankengeldzuschusses bemisst sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Besitzständen nach § 71 BAT künftig nach der Differenz zwischen dem Nettourlaubsentgelt und dem Nettokrankengeld. Für alle übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt die Höhe des Krankengeldzuschusses unberührt (Differenz zwischen Nettourlaubsgeld und Bruttokrankengeld).

Unkündbarkeit und Sonderregelung über befristete Arbeitsverhältnisse

Die tariflichen Regelungen zur Unkündbarkeit und die Sonderregelungen über befristete Arbeitsverhältnisse bleiben unverändert erhalten.

Die Mindestlaufzeit

Der auf Grund dieser Vereinbarung abzuschließende Tarifvertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2007.

Fortsetzung des Verhandlungsprozesses zur Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst

Zu einer Reihe offener Punkte im neuen Tarifrecht wird weiter verhandelt. Die Verhandlungen sollen bis 15. September 2005 abgeschlossen sein.

Verlängerung des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung im Tarifgebiet Ost

Im Zusammenhang mit der Beendigung der Regelung zur besonderen Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost (§ 3 des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung) werden die Tarifvertragsparteien Verhandlungen aufnehmen. Ziel ist, diese Regelung bis zum 31. Dezember 2009 zu verlängern.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst auch auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

GdP-Chef Konrad Freiberg: "Auch die Beamtinnen und Beamten der Polizei haben einen Anspruch darauf, nicht von der Einkommensentwicklung abgekoppelt zu werden. Deshalb muss die Bundesregierung den Tarifabschluss zeitnah und wirkungsgleich für den Beamtenbereich in ein Gesetz gießen."

Wie die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes, so die GdP, müssen auch die Beamtinnen und Beamten in den Genuss der jährlichen Einmalzahlungen in Höhe von jeweils 300 Euro, für Anwärter in Höhe von jeweils 100 Euro, bis 2007 kommen. Die Besoldung Ost soll in gleichmäßigen Schritten bis zum 1. Juli 2007 auf 97 Prozent des Westniveaus angehoben werden.

Freiberg: "Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst vom 9. Februar 2005 ist ein positives Signal für uns. Er ist Vorbild und Maßstab für die notwendige Weiterentwicklung des Beamtenrechts. Wir fordern die Länder auf, diese Reformschritte aufzugreifen, zu unterstützen und in ihrem Bereich umzusetzen."

Auch die Gewerkschaft der Polizei appelliert an Bundes- und Landesregierungen, die Kürzungen und Streichungen bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die Jahre 2005 und 2006 zurückzunehmen und ab dem Jahr 2007 dem Tarifergebnis anzugleichen. Freiberg: "Damit würde einer Gleichbehandlung aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Rechnung getragen."

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