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Schwerin. 18.01.2018

Berechnung der Rente

Verpflegungsgeld ist Arbeitsentgelt – Rente ehemaliger Volkspolizisten zu niedrig

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen

„Will man in Mecklenburg-Vorpommern warten bis alle sterben? Es kann doch in Deutschland kein unterschiedliches Recht geben.“, so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Christian Schumacher mit Blick auf die aktuellen Entscheidungen mehrerer Landessozialgerichte.


Hintergrund: Während der Zugehörigkeit zur Deutschen Volkspolizei (DVP) erhielten diejenigen, die nicht an der Vollverpflegung teilgenommen hatten, Verpflegungsgeld.

Bei der Deutschen Rentenversicherung wurden zur Berechnung der aus DDR-Zeiten stammenden Rentenansprüche die entsprechend erzielten Entgelte ohne Einbeziehung des Verpflegungsgeldes gemeldet.
Zu Unrecht nach Auffassung der GdP. Diese Rechtsposition wurde bereits durch mehrere Landessozialgerichte bestätigt. Seit 2016 zeichnet sich nun eine einheitliche Entscheidungspraxis der Landessozialgerichte ab: Die Rentenansprüche aus DDR-Zeiten wurden daher zu niedrig berechnet!

Die GdP erwartet, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern die betreffenden Urteile als allgemeingültig anerkennt.

Die GdP fordert die Landesregierung auf, unverzüglich die Entscheidung der Landessozialgerichte in ihrem Verwaltungshandeln umzusetzen und den betroffenen Kolleginnen und Kollegen die zu wenig gezahlte Rente schnellstmöglich nachzuzahlen.

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Der Landesvorstand


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