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CDU- und FDP-Fraktionen im Niedersächsischen Landtag stimmen gegen Antrag zum Ausbau der Mitbestimmung im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz

Hannover, 07.12.2012.

Mit Datum vom 19. September 2012 hat die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag einen Antrag zur Verbesserung des Nieder-sächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) in die Landtagsberatungen eingebracht. Im Vorfeld gab es intensive Gespräche zwischen der SPD-Fraktion und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB, natürlich auch mit der GdP. Der zuständige Ausschuss für Inneres und Sport hat den Antrag beraten und mit den Stimmen der CDU- und FDP-Abgeordneten dem Landtag vorgeschlagen, diesen abzulehnen. Dem sind die CDU- und FDP-Fraktionen am heutigen Freitag gegen die Stimmen von SPD, Grünen und Linken auch gefolgt und haben somit dem neuen Landtag keinen Auftrag erteilt.

Aus dem Antrag:
Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz wurde zuletzt 2007 geändert. Seither wurden weitreichende Strukturreformen, Aufgabenverlagerungen und Aufgaben-veränderungen des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen vorgenommen, ohne gleichzeitig eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Landespersonal-vertretungsgesetzes vorzunehmen. Es ist nunmehr dringend notwendig, die Arbeitsbedingungen der Personalvertretungen zeitgemäß zu gestalten und damit deutlich zu verbessern. Dem soll durch eine notwendige und sinnvolle Novellierung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes Rechnung getragen werden.“

Bei dem SPD-Antrag geht es konkret um


    - Erweiterung der Mitbestimmungsrechte

    - Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

    - Stärkung der Personalvertretungen in den Dienststellen

    - Stärkung der Jugendvertretung.

GdP-Landesvorsitzender Dietmar Schilff: „Die Ablehnung dieses Antrages am letzten Sitzungstag des Landtages der ablaufenden Legislaturperiode war keine gute Entscheidung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Die Verbesserung der innerbetrieblichen Mitbestimmung in Niedersachsen ist mehr als überfällig. Zu hoffen bleibt, dass das Thema nach der Landtagswahl wieder im Sinne der Beschäftigten aufgegriffen wird. Die GdP jedenfalls wird dies nachdrücklich einfordern.“
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