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Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig!

Hannover.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesfinanzministerium hat daraufhin die alte Regelung wieder in Kraft gesetzt, wonach die alte Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Entfernungskilometer gilt.

Für die Steuererklärung 2008 können demnach wieder 30 Cent pro Kilometer für den gesamten einfachen Arbeitsweg berücksichtigungsfähig geltend gemacht werden.

Die Bearbeitung der Erklärungen des Jahres 2007 erfolgt unterschiedlich je nachdem, ob nach der alten oder der neuen Regelung in der Steuererklärung Angaben gemacht wurden.

Wer die vollständige Pendlerpauschale 2007 eingetragen hatte, diese aber von den Finanzämtern bisher nicht berücksichtigt wurde, erhält automatisch eine Erstattung von zuviel gezahlten Steuern.

Diejenigen, die ihre Angaben an der neuen Rechtslage orientiert hatten, können eine formlose Nachmeldung bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Dieses nimmt dann eine Änderung der Steuerfestsetzung vor und erstattet ebenfalls den Betrag in Höhe der überhöht gezahlten Steuern. Diese Nachmeldung ist nicht fristgebunden.

Das Urteil des BVerfG, 2 BvL 1/07 vom 9.12.2008, Absatz-Nr. (1 - 91) mit Begründung und dazugehöriger Presseerklärung ist im Internet unter ww.bverfg.de veröffentlicht. (Deeplink: http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20081209_2bvl000107.html)

Siehe auch GdP-News vom 19. Dezember 2006 und vom 28. Januar 2008, hier hatten wir frühzeitig über unsere Einschätzung informiert.

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