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Tarifbeschäftigte, die in der Datenerfassung arbeiten, können bis 31.08.2013 Antrag auf Überführung in die EG 4 stellen

Hannover.

Die Angestellten der Datenerfassung, die 2006 aus der Vergütungsgruppe VIII BAT in die Entgeltgruppe 3 des TV-L übergeleitet wurden, können beantragen, in die aktuelle Entgeltordnung und damit in die Entgeltgruppe 4 überführt zu werden. Diese Anträge können noch bis zum 31.08.2013 gestellt werden.

Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TV-L vom 23. August 2012 wurden die Tätigkeitsmerkmale für den IT-Bereich als Teil II Abschnitt 11 in die Entgeltordnung (Anlage A) zum TV-L eingefügt. Inhaltlich handelt es sich dabei im Wesentlichen um die früheren Tätigkeitsmerkmale aus dem BAT. Dies hat zur Folge, dass die Angestellten der Datenerfassung nunmehr die Merkmale der Entgeltgruppe 4 erfüllen. Eine Überführung aus der bisherigen Entgeltgruppe 3 in die 4 erfolgt aber nur auf Antrag. Dieser muss bis zum 31.08.2013 formlos gestellt werden.
Wir weisen allerdings darauf hin, dass solche Höhergruppierungsmöglichkeiten nur für Beschäftigte auf Arbeitsplätzen mit reiner Datenerfassungstätigkeit bestehen. Das heißt, dass die Datenerfassung für sich eingruppierungsrelevant und keine Zusammenhangstätigkeit mit einer Sachbearbeitungstätigkeit ist.
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