Pressemitteilung vom 11.05.2017
Bundeskabinett verschärft Strafen für Wohnungseinbruch
Gewaltsames Eindringen in Wohnungen ist eine schwere Straftat
Die beabsichtige Gesetzesänderung erweitere zudem das Instrumentarium der Polizei und verbessere damit die Möglichkeit, den Tätern schneller habhaft zu werden. Der demnächst als schwere Straftat kategorisierte Wohnungseinbruchsdiebstahl erlaube der Polizei nach Zustimmung eines Richters, die Telekommunikation von Verdächtigen auszuwerten. „Ermittlungen bei Wohnungseinbrüchen sind meist zeit- und personalaufwändig und gehen über die Landes- und Bundesgrenze weit hinaus. Die Erweiterung des Aufklärungsinstrumentariums wird unseren Kolleginnen und Kollegen dabei helfen, wirksamer gegen Einbrecher und internationale Bandenstrukturen vorzugehen“, sagte der niedersächsische GdP-Vorsitzende.
Für die Opfer von Wohnungseinbrüchen sei es enorm wichtig, dass die Tat aufgeklärt werde und der Täter ein Gesicht bekomme. Viele Einbruchsopfer leiden noch lange unter der Ungewissheit, wer ihnen die Unversehrtheit der eigenen vier Wände zerstört hat. Der materielle Schaden spiele oft nur eine Nebenrolle.
Um die Täter dingfest zu machen, benötigen die Ermittler Sachverstand und Zeit. Die Fachkenntnis sei zwar vorhanden, ausreichend Zeit und Personal fehlten aber, so Dietmar Schilff. Neben der notwendigen Stärkung der Ermittlungsarbeit sei aber auch weiterhin die Stärkung des Streifendienstes wichtig, um Täter durch Polizeipräsenz von Einbrüchen abzuhalten
Der GdP-Landesvorsitzende sieht trotz des in der niedersächsischen Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2016 festgestellten leichten Rückgangs der Wohnungseinbruchdelikte um 170 Fälle keinen Grund zur Entwarnung. Die Abnahme der Straftaten in einem Zeitraum von einem Jahr ist in erster Linie eine Momentaufnahme, die von verändertem Täterverhalten, aber auch von intensiverer Polizeiarbeit beeinflusst wird. Seriöse Aussagen über Trends erforderten jedoch einen Betrachtungszeitraum von mehreren Jahren. Im Jahr 2016 wurden in Niedersachsen 16.405 mal in Wohnungen und Häuser eingebrochen, die Aufklärungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr von 22,21 auf 21,39 % gesunken.
Für die Opfer von Wohnungseinbrüchen sei es enorm wichtig, dass die Tat aufgeklärt werde und der Täter ein Gesicht bekomme. Viele Einbruchsopfer leiden noch lange unter der Ungewissheit, wer ihnen die Unversehrtheit der eigenen vier Wände zerstört hat. Der materielle Schaden spiele oft nur eine Nebenrolle.
Um die Täter dingfest zu machen, benötigen die Ermittler Sachverstand und Zeit. Die Fachkenntnis sei zwar vorhanden, ausreichend Zeit und Personal fehlten aber, so Dietmar Schilff. Neben der notwendigen Stärkung der Ermittlungsarbeit sei aber auch weiterhin die Stärkung des Streifendienstes wichtig, um Täter durch Polizeipräsenz von Einbrüchen abzuhalten
Der GdP-Landesvorsitzende sieht trotz des in der niedersächsischen Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2016 festgestellten leichten Rückgangs der Wohnungseinbruchdelikte um 170 Fälle keinen Grund zur Entwarnung. Die Abnahme der Straftaten in einem Zeitraum von einem Jahr ist in erster Linie eine Momentaufnahme, die von verändertem Täterverhalten, aber auch von intensiverer Polizeiarbeit beeinflusst wird. Seriöse Aussagen über Trends erforderten jedoch einen Betrachtungszeitraum von mehreren Jahren. Im Jahr 2016 wurden in Niedersachsen 16.405 mal in Wohnungen und Häuser eingebrochen, die Aufklärungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr von 22,21 auf 21,39 % gesunken.