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Sonderurlaub für Ermittlerinnen und Ermittler im Bereich Kinderpornographie: Lange überfälliges Zeichen der Anerkennung

Themenbild: GdP Niedersachsen
Themenbild: GdP Niedersachsen
Hannover.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen begrüßt die Ankündigung des Innen- und des Finanzministers, dass Polizeibeschäftigte, die sich im Rahmen von Ermittlungen Bild- und Videomaterial von sexuellem Kindesmissbrauch ansehen, zukünftig vier Tage Sonderurlaub erhalten. Damit wird eine langjährige GdP-Forderung erfüllt.

Kevin Komolka, Landesvorsitzender der GdP: „Die regelmäßige Auseinandersetzung mit diesem Material ist unvorstellbar belastend und eigentlich durch nichts zu kompensieren. Durch zusätzliche Freizeit zeigt man den Kolleginnen und Kollegen nun aber, dass ihre besonderen Leistungen, die sehr viel Unheil verhindern können und eine Verfolgung der Täter ermöglichen, anerkannt werden. Die GdP hat lange für ein Zeichen der Wertschätzung aus der Politik gekämpft. Zuletzt haben uns die GdP-Mitglieder auf unserem Delegiertentag den Auftrag gegeben, uns weiterhin intensiv dafür einzusetzen. Es ist gut, dass die diversen Gespräche auf allen Ebenen nun endlich erfolgreich waren. Wichtig ist aber, dass diese Entlastung alle erreicht, die mit diesen Aufgaben betraut sind, sowohl im Ermittlungsbereich als auch in Vollzug und Tarif.“

Die GdP macht sich bereits seit langem dafür stark, dass die Ermittlerinnen und Ermittler in diesem Bereich eine spezielle Anerkennung erhalten. Neben einem allgemeinen Ausgleich für die besonderen Belastungen der alltäglichen Arbeit bedeutet dies auch unterstützende Maßnahmen bei langfristigen Folgen für Betroffene, zum Beispiel besondere psychologische Unterstützung oder die Anerkennung von daraus folgenden Belastungsstörungen als Dienstunfall.
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