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Mehr Kleine Waffenscheine und Häufung von Gewaltdelikten – GdP spricht sich für deutliche Verschärfung des Waffenrechts aus

Scharfe Waffe oder Schreckschuss? Der Unterschied ist kaum zu erkennen. Foto: Siegfrid Fries, pixelio.de
Scharfe Waffe oder Schreckschuss? Der Unterschied ist kaum zu erkennen. Foto: Siegfrid Fries, pixelio.de

Angesichts der jüngsten Gewaltdelikte mit Waffeneinsatz in Niedersachsen sowie der zunehmenden Anzahl von Kleinen Waffenscheinen spricht sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen für eine deutliche Verschärfung des Waffenrechts aus.

Die GdP fordert die Prüfung eines Verbots von Schreckschusspistolen und Anscheinswaffen, die von scharfen Varianten kaum zu unterscheiden sind. Die Mindestanforderung an die Reform des Waffenrechts, die derzeit im Bundesinnenministerium vorbereitet wird, muss es aber sein, den Erwerb von Schreckschusswaffen zumindest an die Darlegung plausibler Gründe für die Notwendigkeit der Anschaffung zu koppeln. Zudem muss der Verkauf über lizenzierte Stellen abgewickelt und die Eignungsprüfung für den Kleinen Waffenschein verschärft werden.

Kevin Komolka, Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen: „Es gibt keinen Grund, weshalb Privatpersonen solche Waffen erwerben sollten. Sie stellen eine enorme Gefahr dar. Dass diese Waffen aktuell frei verkäuflich sind und sogar nur gegen Altersnachweis im Internet bestellt werden können, ist untragbar.“

Weiter verweist Komolka darauf, dass Niedersachsen ein sicheres Land ist: „In den letzten sechs Jahren in Folge wurden jeweils so wenige Straftaten gemessen, wie nie zuvor.“ Da sich ungeachtet der Gesamtkriminalität aber zuletzt punktuell Gewaltdelikte mit Waffeneinsatz häuften und angesichts der kontinuierlichen Steigerung der Anzahl Kleiner Waffenscheine warnt er vor “amerikanischen Verhältnissen”: „Wir dürfen nicht in eine Spirale geraten, in der auf mehr Waffengewalt reagiert wird, indem immer noch mehr Waffen in der Gesellschaft kursieren.“ Zudem seien Politik und Polizei gefordert, den Menschen ein Gefühl von subjektiver Sicherheit zurückzugeben, dass einige offenbar verloren hätten: „Dabei geht es darum, für mehr Präsenz von Sicherheitspersonal zu sorgen, Angsträume in der Öffentlichkeit abzubauen und bestehende Regelungen zu kontrollieren. Auch die mediale Berichterstattung sollte keine Wild-West Szenarien vermitteln.“

Wer aktuell Schreckschusswaffen nicht nur privat besitzen, sondern auch in der Öffentlichkeit mit sich führen möchte, benötigt einen Kleinen Waffenschein, der aber ohne Nachweis über Sachkunde sowie das Bedürfnis zum Führen der Waffe erworben werden kann. Auch wird nicht erfasst, wer über welche Waffen verfügt. Hierin sieht die GdP auch für die Polizei eine große Gefährdung. Kevin Komolka: „Die Kolleginnen und Kollegen müssen vor einem Einsatz wissen, ob in einem Haushalt eine Waffe vorhanden ist, egal welcher Art.“

Auch Schreckschusspistolen gelten als potentiell tödlich, wenn sie zum Beispiel direkt aufgesetzt oder manipuliert werden. Zudem geht von der großen Ähnlichkeit zu scharfen Waffen eine hohe Gefahr auch für diejenigen aus, die sie tragen, wenn das Ziehen der Waffe zu einer Eskalation führt - auch in Auseinandersetzungen mit der Polizei.
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