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Landesjournal Niedersachsen April 2023 - Leitartikel - Warum die Erhöhung der Polizeizulage wichtig ist

GdP Deutsche Polizei, Titelseite, Ausgabe Nr. 04, April 2023
GdP Deutsche Polizei, Titelseite, Ausgabe Nr. 04, April 2023

01.04.2023. „Damit die Polizei auch weiterhin als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird, müssen wir den Anschluss bei Besoldung, Personalentwicklung und Polizeizulagen im Wettbewerb um die besten Köpfe zu unseren Nachbarländern halten.“

Die neue niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens mit dem GdP-Landesvorsitzenden Kevin Komolka
Die neue niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens mit dem GdP-Landesvorsitzenden Kevin Komolka
Dieser Satz stammt nicht etwa aus dem Entwurf einer Gewerkschaftsrede zum ersten Mai, sondern steht so im Koalitionsvertrag der Landesregierung. Das ist ein erfreuliches Bekenntnis und zeigt, dass man die gewerkschaftlichen Warnungen gehört hat. Was es jetzt aber braucht, ist eine schnelle Umsetzung dieses Versprechens.

Denn die Polizei in Niedersachsen droht in Sachen Bezahlung tatsächlich den Anschluss zu verlieren. Vergleicht man das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A 9 bei Erfahrungsstufe 3 in Niedersachsen mit dem der Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern oder gar der Bundespolizei, so stellt man fest, dass nur in Mecklenburg-Vorpommern weniger gezahlt wird. Zu diesem Gehalt erhalten alle Vollzugsbeamt:innen die Polizeizulage, die dafür gedacht ist, die Belastungen und Gefährdungen, die der Polizeiberuf mit sich bringt, zu kompensieren. Sie wird unabhängig von Tarifergebnissen gezahlt und bietet so auch die Möglichkeit, Defizite bei der Besoldung auszugleichen. Doch auch bei der Polizeizulage gehört Niedersachsen mit einer Zahlung von rund 127 Euro zu den Schlusslichtern im Bund, weit entfernt vom Spitzenreiter Bundespolizei, der 228 Euro zahlt. So kommt es zwischen den Ländern zu Gehaltsunterschieden von teils mehreren Hundert Euro, etwa bei der Bundespolizei oder unserem Nachbarland Sachsen-Anhalt. Und auch mit Blick auf den Ruhestand ist Niedersachsen nicht auf der Höhe: Während in Bayern, NRW und Sachsen die Zulage ruhegehaltfähig ist und im Bund sowie in weiteren Ländern die Einführung der Ruhegehaltfähigkeit vorbereitet wird, stehen konkrete Planungen in Niedersachsen noch aus.

Nun kann man in Bezug auf die Nachwuchsgewinnung argumentieren, dass die Besoldung nicht das erste Argument ist, das bei der Wahl der Polizei als Arbeitgeberin zählen sollte. Dennoch ist es erstens eine Frage der Anerkennung, dass die besondere Belastung unseres Berufs auch entsprechend entlohnt wird. Zweitens ist es zumindest fahrlässig, den Blick über den Tellerrand zu verschließen. Immerhin verfügt Niedersachsen über neun Nachbarländer plus die Bundespolizei, die mit uns um die besten Köpfe konkurrieren. Und die Bewerbungszahlen schwinden: Während das Land 2018 noch über 6.000 Bewerbungen verzeichnen konnte, waren es 2022 nur noch etwa 4.400. In Anbetracht der Bewerbenden, die im Laufe des Verfahrens aus eigenem Antrieb oder durch die unterschiedlichen Tests ausscheiden, können vermutlich auch in diesem Jahr nicht alle Stellen besetzt werden. Die Attraktivität der Polizei als Arbeitgeberin muss also, so wie im Koalitionsvertrag beschrieben, steigen. Eine angemessene Bezahlung, die im Wettbewerb mithalten kann, ist dafür unabdingbar.

Aber nicht nur mit Blick auf den Nachwuchs ist eine Erhöhung der Polizeizulage dringend erforderlich. Während in den vergangenen Jahren diverse Argumente für einen Aufschub der Erhöhung ins Feld geführt wurden, sind die Belastungen für die Polizei weiter gestiegen. Migration, Coronapandemie, Krieg in der Ukraine, Energiekrise, all das hat auch die Polizeibeschäftigten enorm gefordert. Letztlich ist die Bewältigung dieser Krisen auch der großen Professionalität und Einsatzbereitschaft der Landespolizei zu verdanken.

„Wir wollen die Polizeizulage anheben und ihre Ruhegehaltfähigkeit wieder einführen.“ Auch das steht im Koalitionsvertrag. Über den guten Willen hinaus braucht es jetzt aber vor allem eine schnelle Umsetzung, auch wenn diese bereits angekündigt wurde: Im Rahmen ihrer Klausurtagung erklärte die SPD im März erfreulicherweise, die Zulage „schnellstmöglich“ erhöhen zu wollen. Es bleibt abzuwarten, wie ernst diese Ankündigung zu nehmen ist. Was zudem noch fehlt, ist in Anbetracht der stetig steigenden Anforderungen und Belastungen sowie der hohen Inflation eine Dynamisierung der Zulage. Sie verliert ansonsten von Jahr zu Jahr an Wert. Die aktuelle Höhe von 127,38 Euro ergibt sich übrigens aus der Umrechnung der Zulage von 249,14 DM zum Zeitpunkt der Euro-Einführung. Heutige Anwärterinnen und Anwärter waren damals noch nicht einmal geboren.

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