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Landesjournal Niedersachsen Februar 2014 - Hamburgs Krawalle müssen Konsequenzen haben

Rund um die Jahreswende haben die Medien ausführlich über die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte im Hamburger Schanzenviertel (hier waren auch Kräfte aus Niedersachsen eingesetzt) und an der Davidwache sowie über die Vielzahl dadurch verletzter Polizeieinsatzkräfte berichtet. Darunter befand sich leider auch wieder einmal Berichterstattung, die kenntnisarm und wohl auch ideologisch geprägt die Einsatztaktik der Polizei für die brutalen Angriffe auf Menschen in Uniform mitschuldig machen oder Nebenaspekte des Einsatzes in den Fokus rücken wollte.

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Dietmar Schilff, GdP Landesvorsitzender 2013
Dietmar Schilff, GdP Landesvorsitzender
Foto: HH

Nichts, aber auch gar nichts rechtfertigt die hemmungslosen und mindestens auf schwere Verletzungen angelegten Angriffe gegen die Kolleginnen und Kollegen. Der Tatbestand des versuchten Totschlags ist erfüllt, wenn die Einsatzkräfte mit Gehwegplatten, Pflastersteinen und Leuchtmunition angegriffen werden. Wer dann als Journalist mit tendenziösen, faktenverzerrenden Artikeln die Gewaltexzesse rechtfertigen will, der widerspricht den Grundsätzen unabhängiger Berichterstattung und journalistischer Ethik und sollte nach den Regeln des Deutschen Presserates zur Verantwortung gezogen werden
 
Andererseits nahmen manche Redaktionen die teilweise schwersten Verletzungen unserer Kolleginnen und Kollegen aber auch zum Anlass, mit klaren Worten unter anderem den „Schluss mit der ‚Anti-Bullen-Folklore‘“ (Hamburger Abendblatt vom 6. Januar 2014) zu fordern.

Die damit gemeinte Verniedlichung von Angriffen auf die Polizei inklusive einer festzustellenden Solidarisierung mit den Straftätern ist eines der zentralen Themen, welche die GdP der Gesellschaft – insbesondere der verantwortlichen Politik – weiter unausweichlich vor Augen führen wird. Denn es gibt auch bei uns in Niedersachsen zahllose Beispiele dafür, dass die Hemmschwellen bei bestimmten Bevölkerungsteilen völlig verschwunden sind: Pyrotechnik als Waffen gegen Polizeikräfte bei Fußballspielen, zuletzt beim Spiel Hannover 96 gegen Eintracht Braunschweig, Bombenfunde bei Polizei und anderen Behörden in Göttingen, Stahlkugel- und Molotowangriffe bei Castor-Transporten oder die schon fast zur Regel gewordenen Beleidigungen, Schläge oder gar Flaschenwürfe im täglichen Dienst, wie zuletzt beispielsweise wieder in der Silvesternacht 2013.

Elementar sind dabei die Rückendeckung durch die Politik und die der natürlich auch weiterhin unabhängig bleibenden Justiz. Oder besser: Die Unterstützung der Polizei muss endlich aus allen parteipolitischen und gesellschaftlichen Richtungen erfolgen! Einer Verharmlosung von Extremismus und Gewaltorgien gegen die Polizei, die unsere Bevölkerung und somit die Bundesrepublik insgesamt schützt, muss sich noch entschiedener entgegengestellt werden. Und nicht nur verbal, sondern in tatsächlichem Handeln.

Diese Aufgabe fällt natürlich vor allem in die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Es kann und muss erheblich mehr getan werden, um sich nachhaltig für die Polizeibeamtinnen und -beamten einzusetzen. Nicht nur die erforderliche und von der GdP seit Langem geforderte eigenständige Strafnorm „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte/-innen“, die verhindern soll, dass Angriffe von Gerichten oftmals als Bagatelldelikte abgetan werden und die sich ausdrücklich von der Norm des Paragrafen 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) abgrenzt. Wer Vollstreckungsbeamte angreift, soll nach GdP-Intention mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bestraft werden, in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten.

Darüber hinaus muss zum Beispiel die Regel sein, dienstlicherseits Strafanzeige gegen die Verursacher zu stellen, dienstlichen Rechtsschutz zu gewähren und die Krankheitskosten von Anfang an, bei Spätfolgen und in Gänze zu übernehmen. Das war bis 1999 kein Problem, da alle Exekutivbeamten Freie Heilfürsorge erhielten. Die GdP fordert die Wiedereinführung seit langer Zeit und ist, wie bereits berichtet, dementsprechend in konkreten Verhandlungen mit der Politik. Es ist aber traurig, dass immer erst ein konkreter Anlass vorhanden sein muss, um auf die Wichtigkeit bestimmter Fürsorgepflichten hinzuweisen. Nunmehr besteht die Möglichkeit, die falsche Entscheidung der damaligen SPD-Alleinregierung in Niedersachsen wieder rückgängig zu machen. Die Hansestadt Hamburg hat diesen aus unserer Sicht notwendigen Schritt bereits umgesetzt und die Heilfürsorge wieder eingeführt, die jüngere Kolleginnen und Kollegen auch in Niedersachsen gar nicht mehr kennen. Die Rückkehr zur Heilfürsorge für alle – am besten wieder die Freie Heilfürsorge, stellt nicht nur einen wesentlichen Akt der Fürsorge dar, sondern ermöglicht zudem den Verzicht auf eine privat abgeschlossene Krankenversicherung, was für die Betroffenen nicht unerhebliche finanzielle Mittel für die Unterhaltung des normalen Lebensunterhaltes bedeuten würde. Damit könnte darüber hinaus zumindest ein Teil des seit 2005 durch die CDU/FDP-Regierung gestrichenen Weihnachtsgeldes kompensiert werden.

Gut zu wissen ist aber auch, dass die Mehrheit der Menschen der Polizei vertraut und hinter ihr steht. Es war äußerst positiv, als sich am Neujahrstag 2014 um 12 Uhr auf dem Rathausvorplatz in Hamburg über 1000 Menschen versammelten, die ein Ende der Gewalt gegen Polizeibeamte/-innen anmahnten.

Die Gesellschaft muss sich aber nicht nur aus aktuellem Anlass fortwährend und aktiv gegen Gewalt gegen die Polizei stellen. Es kann nicht hingenommen werden, dass dauerhaft an Häuserwänden die Verunglimpfung ACAB (All cops are bastards) zu lesen ist, oder Graffityschmierereien wie beispielsweise „Alle Polizisten töten“ an der Laderampe einer staatlichen Einrichtung in Hannover nicht überstrichen werden. Ebenso muss versucht werden, der Initiatoren von Interneteinträgen wie zum Beispiel „Linksextreme kündigen Bürgerkrieg gegen Bullen an“ habhaft zu werden.

Die GdP Niedersachsen bleibt weiter am Ball – Gut, dass es sie gibt!

Dietmar Schilff, Landesvorsitzender

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