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FAQs: Schmerzensgeldangelegenheiten

Was braucht die Geschäftsstelle von mir, wenn ich einen Rechtsschutzantrag einreichen möchte?
Rechtsschutzantrag
Vollmacht
Sachverhaltsschilderung

Was gehört in die Sachverhaltsschilderung?
Wichtig: Bitte schreibt eure Schilderung unbedingt selbst. Fasst hierzu den Vorfall einfach kurz zusammen. Bei der Sachverhaltsschilderung sind die 6 „W“-s zu beachten:
  • Wann ist es passiert (Datum und Uhr-/Tageszeit)?
  • Wo ist es passiert (Ort)?
  • Wer ist Schädiger:in (Name, Anschrift, Geburtsdatum; wenn minderjährig: Kontaktdaten eines Erziehungsberechtigten)?
  • Warum kam es zu dem Einsatz (Streifendienst, gemeldete Ruhestörung, Schlägerei etc.)?
  • Was ist passiert (Auflistung der ausgesprochenen Beleidigungen; Schilderung vom Widerstand etc.)?
  • Welche Verletzungen habe ich gegebenenfalls erlitten und welche Unterlagen/Informationen kann ich hierzu noch abgeben?

Welche Unterlagen braucht die Geschäftsstelle, wenn ich verletzt wurde?
  • Bestand eine Arbeitsunfähigkeit? Wenn ja, wie lange?
  • Bestand weiterhin volle Dienstfähigkeit bzw. eine Außendienstbefreiung? Wenn ja, wie lange?
  • Wie oft war ich beim Arzt?
  • Arztbericht/e aus denen die erfolgten Behandlungsmaßnahme/n, Diagnose/n und das weitere Behandlungsprozedere hervorgehen
  • Art der Verletzung/en
  • Wie lange hatte ich Schmerzen?
  • Welche Beeinträchtigung/en hatte ich und wie lange?
  • Anzahl von Physiotherapiestunden
  • Wurde eine Dienstunfallmeldung bei der ADD abgegeben? Wenn ja, bitte den entsprechenden Bescheid der ADD vorlegen bzw. nachreichen

Muss ich sonst noch etwas beachten, wenn ich verletzt wurde?
Bitte dokumentieren deinen Heilungsverlauf so genau wie möglich. Hierzu gehören Angaben über die Schmerzdauer, Bewegungseinschränkungen, weiterer Arztbesuche, Physiotherapiestunden, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen etc.

Bitte denke daran, deinen Unfall bei der ADD zu melden.

Wo finde ich den Rechtsschutzantrag und die Vollmacht?
Beide Formulare findet ihr auf unserer Homepage unter dem Reiter „Rechtsschutz“


Wo reiche ich meinen Rechtsschutzantrag nebst Unterlagen ein?
Eure Anträge könnt ihr bei euren jeweiligen Kreisgruppenvorsitzenden abgeben. Diese leiten diese dann an uns weiter und sprechen gegebenenfalls nochmal mit euch.

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Anträge unmittelbar auf der Geschäftsstelle einzureichen, am besten per E-Mail an rechtsschutz@gdp-rlp.de; gerne aber auch per Telefax 06131/96009-99 aber auch auf dem üblichen Postweg an die Nikolaus-Kopernikus-Straße 15, 55129 Mainz.


Wie geht es dann weiter, wenn die Geschäftsstelle meinen Antrag erhalten hat?
Die Sachbearbeiter:innen aus dem Rechtsschutz werden entsprechend eine Akte anlegen, den Vorgang sichten und mit unseren Jurist:innen das weitere Vorgehen besprechen. Gegebenenfalls wenden wir uns auch nochmal direkt an euch, wenn etwas unklar ist oder noch weitere Informationen/Unterlagen fehlen sollten.
Sodann wird das Vorgehen mit euch abgestimmt. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto zügiger können die Anträge bearbeitet werden, ohne, dass weitere Rückfragen durch uns abgeklärt werden.


Ich habe gehört, dass das Land die Ansprüche für Polizeibeamt:innen in solchen Fällen übernimmt. Was muss ich hierfür tun?
Siehe hierzu unsere FAQs zum Thema „Erfüllungsübernahme