Langjährige GdP-Forderung umgesetzt:
Übertarifliche Fachkräftezulage wird eingeführt

Ziel: Personalgewinnung und -Bindung
- Die Zulage dient in erster Linie zur Gewinnung und Bindung von Ärzten, Beschäftigten im IT-Bereich sowie Ingenieuren. Seit langem forderte die GdP-Rheinland-Pfalz schon diese Zulage, da insbesondere die Gewinnung von Fachkräften in den letzten Jahren immer schwieriger wurde. Die Länder sind in der Bezahlung weit hinter den Entgelten von Bund und Kommunen. Da der Bund schon vor Jahren entsprechende Maßnahmen ergriffen hat, wurde die Konkurrenzsituation immer prekärer.
Isabel Sorg, Vorsitzende des Fachausschuss Tarif: "Wir begrüßen die Zahlung der Fachkräftezulage ausdrücklich. In vielen Gesprächen haben wir in der Vergangenheit im Finanzministerium und im Innenministerium die Einführung gefordert. Jetzt gilt es eine gerechte Umsetzung in den Häusern zu gewährleisten."
Rheinland-Pfalz reagiert
Der Beschluss der TdL ist zwar für die Länder nicht bindend, jedoch hat das rheinland-pfälzische Innenministerium die schwierige Bewerberlage und die Abwanderungstendenzen erkannt und reagiert jetzt. Die Häuser sind derzeit dazu aufgerufen Zahlen zu erheben und an das Innenministerium zu melden. Der quantitativen Erhebung wird eine qualitative Bewertung folgen, und jede Entscheidung über die Gewährung einer Zulage ist eine Einzelfallentscheidung.
Spätes Erwachen
Der stellvertretende Landesvorsitzende René Klemmer, im Land für den Tarifbereich zuständig, findet klare Worte in Richtung TdL:
"Es erweckt den Anschein, dass unsere "Märchen", wie die Arbeitgeber unsere Schilderung vom Fachkräftemangel immer bezeichnete, bei der TdL Alpträume verursachten. Nun ist man offensichtlich kurz nach der Tarifrunde aufgewacht und hat sich in der Realität wiedergefunden. In stundenlangen Verhandlungen haben wir während der Tarifrunde 2019 auf den Fachkräftemangel aufmerksam gemacht. Die Einsicht der TdL kommt zwar spät, aber umso mehr begrüßen wir die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Innenministeriums, den Beschluss der TdL umzusetzen."
Die Zahlung der Zulage ist bis auf die Dauer fünf Jahre begrenzt und kann ggf. bis auf zehn Jahre verlängert werden. Wir werden weiterhin an der Sache dran bleiben und uns für eine Erweiterung des Personenkreises einsetzen.