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Historie

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wurde am 14. September 1950 in Hamburg auf Bundesebene gegründet. Hervorgegangen ist sie aus der Interessengemeinschaft der Polizeibeamtenbunde in der britischen Zone und West-Berlin, die sich überregional aus unterschiedlichen Polizeivereinigungen am 16. März 1950 zusammenschloss.

Die GdP steht seither als Berufsvertretung allen Polizeibeschäftigten (Polizistinnen und Polizisten, Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten) zur Mitgliedschaft offen. Sie organisiert rund 200.000 Mitglieder. Innerhalb der GdP vertreten so genannte Personengruppen spezifische Interessen von Frauen, Senioren und jungen Polizeibeschäftigten.

Der Sitz der GdP ist Berlin. Die Bundesgeschäftsstellen befindet sich in Hilden/Nordrhein-Westfalen und Berlin. Sie bilden die Arbeitsebenen des geschäftsführenden Bundesvorstands (GBV) der Gewerkschaft der Polizei.

Seit dem 1. April 1978 gehört die GdP dem Deutschen Gewerkschaftsbund an.


Ziele und Inhalte

Die Gewerkschaft der Polizei vertritt die beruflichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Interessen der Beschäftigten und ehemals Beschäftigten der Polizei. Sie erstrebt insbesondere Verbesserungen der allgemeinen Arbeits- und Lebensbedingungen sowie des Beamten- und Arbeitsrechts.

Dabei beteiligt sie sich auch an gesellschaftlichen und politischen Diskussionen. Bedeutende Themen sind u.a.: Kriminalpolitik, Kriminalitätsursachen, Verkehrspolitik, Entwicklung des Strafrechts, Organisation und Aufgaben der Polizei und die polizeiliche Aus- und Fortbildung.

Die Ziele der GdP sollen erreicht werden durch Einwirkung auf die Gesetzgebung, Abschluss von Tarifverträgen, Verhandlungen mit Behörden und, soweit erforderlich, durch Anwendung gewerkschaftlicher Kampfmittel. Sie beteiligt sich an den Wahlen zu den Personalvertretungen und unterstützt die Personalräte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die GdP ist unabhängig von Regierungen, Verwaltungen, politischen Parteien und Religionsgemeinschaften.