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Unfall-Versicherung (innerhalb oder außerhalb des Dienstes)

Durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei bist du auch unfallversichert. Dem Unfallversicherungsvertrag liegt die jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung, der Besonderen und Zusatz-Bedingungen der SIGNAL IDUNA (AB GUV) zugrunde.
So gehen wir vor:

1. Ihr meldet uns unverzüglich jeden Schaden, weswegen Euch eine Haftung oder ein Regress drohen könnte. Wartet bitte nicht ab, bis sich der Dienstherr deswegen bei Euch meldet. Wichtig ist hierbei:
Was und Wo ist es passiert?
Wie ist es passiert?
Welcher Schaden ist entstanden?

2. Wir melden den Vorfall unser Gruppen-Unfallversicherung Signal Iduna. Ihr holt den Personalrat mit ins Boot. Die Beteiligung kann formlos gegenüber dem Personalrat oder der Dienststelle beantragt werden.

3. Solltet Ihr wegen der Regressfrage ein Anhörungsschreiben erhalten und eine Stellungnahme abgeben müssen, so könnt Ihr diese Stellungnahme vorbereiten und uns vorab zuleiten. Wir werden diese dann mit einem „juristischen Auge“ gegenlesen. Wichtig: Ihr dürft keine Zahlungen zusagen oder die Einstandspflicht anerkennen.

4. Solltet ihr einen Regressbescheid erhalten, so leistet bitte darauf keine Zahlungen, sondern leitet diesen unverzüglich an uns weiter. Bitte beachtet, dass hierbei Fristen laufen, welche unbedingt gewahrt werden müssen. Eine zügige Weiterleitung an uns ist daher unumgänglich. Wir geben den Bescheid dann der Versicherung zur Prüfung weiter. Es erfolgt entweder eine Zahlung oder der Bescheid wird mit Rechtsmitteln angefochten. Ihr müsst Euch dabei um nichts kümmern.


Nähere Informationen bekommt Ihr von unserer GdP Geschäftsstelle unter 06131/960090 oder auf unserer Homepage unter dem Reiter „Service - GdP-Leistungen“.