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Info 27/2022 - Und jährlich grüßt das Murmeltier!

Verfassungsgemäße Alimentation – Widerspruch einlegen, das ist hier die Frage?

Erfurt.

Durch die Änderungen im Besoldungsgesetz 2021, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung, kam es zu Erhöhungen der familienbezogenen Kinderzuschläge. Der Freistaat Thüringen hat damit auf Forderungen durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtet reagiert. Ob es andere Möglichkeiten gegeben hätte, diese Missstände zu beheben und ob die beschlossenen Maßnahmen ausreichend sind, hat noch kein Gericht für Thüringen abschließend entschieden. Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern gab es damit in Thüringen eine unmittelbare Reaktion.

Mit steigender Inflation in allen Bereichen bedarf es natürlich einer Überprüfung.

Die GdP Thüringen hat hierzu in Gesprächen mit allen demokratischen Fraktionen erwirkt, dass die Landesregierung regelmäßig diese Vorgaben prüfen muss.

Jeder Beamte kann grundsätzlich Widerspruch gegen seine Besoldung einlegen, wenn er der Meinung ist, dass diese nicht rechtens ist.

Ein Widerspruch einzulegen ist nach unserer Meinung im Moment unschädlich.

Ein Musterantrag wurde an eure Kreisgruppen versandt und ist außerdem auf unserer GdP-Seite abrufbar. Download

Aber zum Verständnis: selbst wenn wir unseren Mitgliedern nicht von einem Widerspruch abraten, heißt es noch nicht, dass eine Kostenübernahme für möglichen Rechtsschutz im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gewährt wird!

Wir informieren Euch zeitnah sobald hier eine weitere Verfahrensweise feststeht!

Wendet Euch an Eure Vertrauensleute!

Der Landesvorstand
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