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Info 01/2023 -

Untersuchungsanordnung für Dienstfähigkeit - Gerichtsurteil zur Rechtswidrigkeit einer Anordnung

Das Bundesverfassungsgericht (2BvR1528/21) beschloss, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Widerspruchverfahrens bzw. nachfolgenden Klageverfahrens die Untersuchungsanordnung zu einer Anordnung für eine ärztliche Begutachtung nicht verpflichtend ist.


Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass eine Untersuchungsanordnung, zu welcher ein Beamter verpflichtet wird, dem Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 GG unterliegt. Der Anlass, als auch Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchung sind, insbesondere um den Beamten effektiven Rechtsschutz noch vor dem Untersuchungstermin zu ermöglichen, in der Untersuchungsanordnung zu benennen.

Ein Risiko der verfassungsrechtlichen verankerten Treuepflicht (Befolgen von Weisungen) gegenüber seinem Dienstherrn ist von dem Beamten nicht hinzunehmen.

Daraus folgt auch die Pflicht, den Beamten nicht rechtswidrig zu einer amtsärztlichen Untersuchung anzuhalten.

Der Landesvorstand

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