Info 02/2023 -
Gesetzentwurf zur verfassungsgemäßen Alimentation 2023 im Thüringer Landtag - GdP sieht weiteren Handlungsbedarf

Zudem ist für das Jahr 2023 eine monatliche Sonderzahlung mit einem Grundbetrag von 83,33 € vorgesehen. Dieses kann sich um denselben Betrag für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner sowie um 41,76 € für das erst bzw. zweite Kind, welches im Familienzuschlag zu berücksichtigen ist, erhöhen.
Eine Familie ab zwei Kindern hätte den von der Bundesregierung ausgegeben steuer- und abgabefreien Betrag in Höhe von 3000 Euro genau erreicht.
Die Forderung der GdP, dass Versorgungsempfänger berücksichtigt werden, wurde erfüllt. Diese erhalten einen monatlichen Grundbetrag von 50 €. Auch hier gibt es analog nach den Vorgaben weitere Zuschläge (Ehepartner, berücksichtigungsfähige Kinder).
Eine Familie ab zwei Kindern hätte den von der Bundesregierung ausgegeben steuer- und abgabefreien Betrag in Höhe von 3000 Euro genau erreicht.
Die Forderung der GdP, dass Versorgungsempfänger berücksichtigt werden, wurde erfüllt. Diese erhalten einen monatlichen Grundbetrag von 50 €. Auch hier gibt es analog nach den Vorgaben weitere Zuschläge (Ehepartner, berücksichtigungsfähige Kinder).
Als Mogelpackung sehen wir die Vorwegnahme eines künftigen Tarifergebnisses, von welcher diese Zahlungen abgezogen werden sollen. Die Verfassungskonformität muss unabhängig von einem künftigen Tarifergebnis hergestellt werden. Grundsatz muss auch weiter bleiben: Besoldung folgt Tarif!
Der Landesvorstand