Info 10/2023 -
Rückwirkende Zahlungen für 2023 bereits mit Juli-Gehalt
Amtsangemessene Alimentation sofort vom TFM eingepflegt

Die Auszahlung der amtsangemessenen Alimentation erfolgt für die Prozenterhöhung, Sonderzahlungen und auch rückwirkend mit dem Gehalt im kommenden Monat.
Einzelfälle bzw. -prüfungen, wie z. B. Änderung des Familienzuschlages, Teilzeit oder Ähnliches werden gesondert geprüft und im Nachgang ausgezahlt.
Rückwirkend zum 01.01.2023 wird die Besoldung um 3,25 % erhöht. Zudem ist eine monatliche Sonderzahlung mit einem Grundbetrag in Höhe von 83,33 € für alle aktiven Beamten beschlossen. Diese kann sich um denselben Betrag für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner sowie um 41,67 € für das erste bzw. zweite Kind, welches im Familienzuschlag zu berücksichtigen ist, erhöhen.
Versorgungsempfänger erhalten einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 50 €. Hier kann es nach den o. g. Vorgaben weitere Zuschläge geben (Ehepartner, Kind).
Einzelfälle bzw. -prüfungen, wie z. B. Änderung des Familienzuschlages, Teilzeit oder Ähnliches werden gesondert geprüft und im Nachgang ausgezahlt.
Rückwirkend zum 01.01.2023 wird die Besoldung um 3,25 % erhöht. Zudem ist eine monatliche Sonderzahlung mit einem Grundbetrag in Höhe von 83,33 € für alle aktiven Beamten beschlossen. Diese kann sich um denselben Betrag für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner sowie um 41,67 € für das erste bzw. zweite Kind, welches im Familienzuschlag zu berücksichtigen ist, erhöhen.
Versorgungsempfänger erhalten einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 50 €. Hier kann es nach den o. g. Vorgaben weitere Zuschläge geben (Ehepartner, Kind).