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Info 19/2022 - PAG-Gesetz für Bodycam im Juli im Thüringer Landtag

Der Einsatz von Bodycams zum Schutz von Polizist:innen soll ermöglicht werden

Erfurt.
Am gestrigen Tag hat der Innenausschuss des Thüringer Landtages den Weg für eine Änderung des Polizeiaufgabengesetz (PAG)
geebnet. Durch die Beschlussempfehlung von CDU und Rot-Rot-Grün wurde somit der jahrelangen GdP-Forderung nach Einsatz von
Bodycams innerhalb der Thüringer Polizei Rechnung getragen.
Nach einer fünfjährigen Pilotprojektphase wird somit endlich den Auswertungsergebnissen des Projektes, welche sich durch eine
hohe Akzeptanz von Bürger und Polizei auszeichneten, gefolgt. Die Bodycams werden mit Bild- und Tonaufnahmen sowie einer 30-
sekündigen Pre-Recording-Funktion (dauerhaft laufenderückwirkende Aufzeichnung) ausgestattet sein. Diese Aufnahmen
werden nach 30 Sekunden überschrieben, sofern nicht die dauerhafte Speicherung aktiviert wird.
Den vorliegenden Gesetzesentwurf sehen wir als GdP als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Bisher werden
Aufzeichnungen nur in Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen sowie sonstigen Orten ermöglicht – jedoch nicht in Wohnräumen.
Genau hier sieht die GdP den gravierendsten Änderungsbedarf.

Wir setzen uns weiterhin für eine entsprechende Anpassung der Rechtsvorschriften ein.

Der Landesvorstand
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