Zum Inhalt wechseln

Ministerium und Landespolizeidirektion missachten das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung

Dienststellen werden zur Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen aufgefordert

Das Verwaltungsgericht Meiningen entschied in mündlicher Verhandlung am 16.06.2020, dass die Landespolizeidirektion und das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in zwei Fällen rechtswidrig gegen das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung verstießen. Die Landespolizeidirektion legte der zuständigen Personalvertretung in den Jahren 2017 und 2018 zwei Dienstpostenbesetzungen nicht vor. Diese sollten im Rahmen von Versetzungen zur Landespolizeidirektion erfolgen. In einem Fall ergab sich eine Verletzung des Mitbestimmungsrechtes aus Sicht der zuständigen Personalvertretung bereits aus der Tatsache, dass die Landespolizeidirektion die Dienstpostenbesetzung vor der gesetzmäßigen Beteiligung vornahm.

Die Landespolizeidirektion vertrat die Auffassung, dass die zuständige Personalvertretung rechtsmissbräuchlich handelte.
Im zweiten Fall legte die Landespolizeidirektion das Verfahren nach Ablehnung der zuständigen Personalvertretung beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales vor. Im Ministerium entschied man, dass kein Mitbestimmungsrecht vorlag und missachtete damit die Vorgaben des Thüringer Personalvertretungsgesetzes. Im Weiteren verwies das Innenministerium die zuständige Personalvertretung im Falle einer abweichenden Bewertung auf den Rechtsweg. Der zuständige Personalvertretung informierte den Innenminister Georg Maier im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Trotz allem musste der Rechtsweg beschritten werden. Die Kammer des Verwaltungsgerichtes Meiningen folgte der Antragstellung der zuständigen Personalvertretung und stellte das rechtswidrige Handeln der Landespolizeidirektion und des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales als Verletzung der Mitbestimmungsrechte gemäß Thüringer Personalvertretungsgesetz fest.
Die Begründung liegt zu beiden Verfahren (Az. 3P398/18 Me und 3P753/18 Me) bisher nicht schriftlich vor.

Der Landesvorstand

Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
gdp-thueringen@gdp.de
This link is for the Robots and should not be seen.