Zum Inhalt wechseln

Kinderbezogene Familienzuschläge

Nachzahlungen sind gesetzeskonform berechnet!

Erfurt.

Zu den mit dem Dezembergehalt 2021 erfolgten Nachzahlungen von kinderbezogenen Fa-milienzuschlägen gab und gibt es sehr viele Anfragen und Hinweise der Beschäftigten.
Am heutigen Tag fand ein Klärungsgespräch mit Vertretern der Bezügestelle im Thüringer Landesamt für Finanzen in Form einer Telefonkonferenz statt, über deren Ergebnis wir hier-mit informieren möchten.
Die Bezügestelle wird sehr zeitnah eine für alle Beamt:innen verständliche allgemeine Information hinsichtlich der Berechnung und Zusammensetzung der in den Bezüge-mitteilungen Dezember 2021 als Einmalbeträge ausgewiesenen Nachzahlungen der neu festgesetzten kinderbezogener Familienzuschläge (§ 67d Abs. 4 ThürBesG, § 38 Abs. 2 ThürBesG i.V. Anlage 6 zum ThürBesG) erstellen und entsprechend veröffentli-chen.

Die Nachzahlungen für Beamt:innen in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7, die sich am 31. Dezember 2019 in der ersten Erfahrungsstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe befanden und mit Wirkung vom 1. Januar 2020 das Grundgehalt der zweiten Erfah-rungsstufe erhalten (§ 67d Abs. 1 ThürBesG), sollen mit den Bezügen im März 2022 erfolgen.

Die Nachzahlungen für Kläger und Widerspruchsführer (§ 67e ThürBesG) sollen ebenfalls mit den Bezügen im März 2022 erfolgen, wobei aufgrund der sich hier sehr aufwendig gestaltenden Berechnungen Verzögerungen um maximal einen Monat nicht ausgeschlossen werden können. Alle betroffenen Beamt:innen erhalten hierzu eine ge-sonderte Mitteilung über die Berechnung und Zusammensetzung dieser Zahlbeträge.

Mit Hinweis auf die hohe Zahl der von den Nachzahlungen insgesamt betroffenen Be-amt:innen (ca. 14.000) wurde auf die Möglichkeiten direkter Anfragen an die in der Bezügestelle jeweilig zuständigen Sachbearbeiter:innen verwiesen. Nach Möglichkeit sollten hiervon jedoch nur diejenigen Gebrauch machen, die von den allgemeinen Fra-gen abweichende Problemstellungen klären wollen.

Wir als GdP setzen uns weiter für euch ein!
Der Landesvorstand

This link is for the Robots and should not be seen.