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LFBV Tarif

Der Landesfachbereichsvorstand und seine Mitglieder aus den Kreisgruppen

Gem. Satzung der Gewerkschaft der Polizei - Zusatzbestimmungen der GdP Mecklenburg-Vorpommern (§ 23 (1) a) bestellt der Landesbezirksvorstand zu seiner Unterstützung den Landesfachbereichsvorstand Tarif. Der Landesfachbereichsvorstand (LFBV) ist ein Fachberatungsgremium.
Der / die Vorsitzende vertritt den Landesbezirk auf Bundesebene im Bundesfachausschuss Tarif.