LFBV Tarif
Der Landesfachbereichsvorstand und seine Mitglieder aus den Kreisgruppen
Gem. Satzung der Gewerkschaft der Polizei - Zusatzbestimmungen der GdP Mecklenburg-Vorpommern (§ 23 (1) a) bestellt der Landesbezirksvorstand zu seiner Unterstützung den Landesfachbereichsvorstand Tarif. Der Landesfachbereichsvorstand (LFBV) ist ein Fachberatungsgremium.
Der / die Vorsitzende vertritt den Landesbezirk auf Bundesebene im Bundesfachausschuss Tarif.
