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26.04.2026

Besoldungs- und Versorgungsanpassung in MV auf dem Weg

Tarifanpassung erreicht – Beamte und Versorgungsempfänger sollen profitieren

Die GdP hat gemeinsam mit dem DGB und den weiteren Gewerkschaften in den Gesprächen mit der Landesregierung deutlich gemacht: Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder muss zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Mecklenburg-Vorpommern übertragen werden.

Der DGB Nord hatte bereits am 13. März 2026 mitgeteilt, dass in der dritten Gesprächsrunde mit der Landesregierung ein Kompromiss zur Anpassung der Besoldung und Versorgung erreicht wurde. An diesen Gesprächen nahmen seitens des DGB Vertreterinnen und Vertreter von GdP MV, GEW MV und ver.di teil.

Nun liegt der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Die Landtagsdrucksache 8/6466 vom 22. April 2026 trägt den Titel „Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern“.

Vorgesehen ist die Übernahme des Tarifergebnisses für die Besoldung und Versorgung in drei 
Schritten:

  • 2,8 Prozent mehr ab dem 1. April 2026, mindestens jedoch 100 Euro monatlich
  • weitere 2,0 Prozent ab dem 1. März 2027
  • weitere 1,0 Prozent ab dem 1. Januar 2028


Auch die Anwärterinnen und Anwärter werden berücksichtigt. Ihre Bezüge sollen 

  • ab dem 1. April 2026 um 60 Euro
  • ab dem 1. März 2027 um weitere 60 Euro
  • ab dem 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro

erhöht werden.

Damit wäre Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich schnell.
 
Wichtig ist: Die Anpassung betrifft nicht nur das Grundgehalt. Laut Gesetzentwurf werden 
neben dem Grundgehalt auch Familienzuschläge und Stellenzulagen angepasst. Erstmals 
sollen zudem alle Erschwerniszulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung in die 
Anpassung einbezogen werden.

 

Auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sind erfasst

 

Der Gesetzentwurf regelt ausdrücklich auch die Versorgung. Im persönlichen Geltungsbereich 
werden Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger genannt, denen laufende 
Versorgungsbezüge zustehen.

Damit ist klar: Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden bei der 
geplanten Besoldungs- und Versorgungsanpassung nicht außen vorgelassen. 

 

GdP bleibt bei Erschwerniszulagen und Alimentation dran

 

Die jetzt vorgesehene Übernahme des Tarifergebnisses ist ein wichtiger Schritt. Für die GdP ist 
aber ebenso klar: Damit sind nicht alle offenen Fragen erledigt.

Die Landesregierung plant laut Gesetzentwurf noch im Jahr 2026 eine Weiterentwicklung der 
Erschwerniszulagenverordnung. Dabei sollen insbesondere Verbesserungen für die 
Beamtinnen und Beamten der Polizei, des Justizvollzuges und der Feuerwehr geprüft werden.

Auch die Frage der amtsangemessenen Alimentation bleibt offen. Der Gesetzentwurf selbst 
stellt klar, dass die Übernahme des Tarifergebnisses von der Umsetzung der neuen Vorgaben 
des Bundesverfassungsgerichtes zur verfassungsgemäßen Alimentation getrennt wird. Die 
Landesregierung will hierzu gesondert weiterarbeiten.  

Als GdP werden wir diesen Prozess weiter kritisch und konstruktiv begleiten. Die 
Landesregierung hat Gespräche zu beiden Themen zugesagt. Diese müssen nun zeitnah 
terminiert werden. Für uns bleibt entscheidend, dass die besonderen Belastungen der 
Kolleginnen und Kollegen in der Polizei endlich angemessen berücksichtigt werden. 

 

Wir bleiben für euch am Ball.

© GdP MV
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