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© ProCop Effects/stock.adobe.com
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28.04.2026

Ein wichtiges Projekt zur Bekämpfung der Kinderpornografie drohte zu scheitern

GdP schlägt Alarm: Ohne Vernetzung bleibt Kampf gegen Kinderpornografie ineffektiv

Die veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 zeigt einen Anstieg bei Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Inhalte. Um eine hohe Aufklärungsquote zu halten und dem Phänomen zu begegnen, braucht es eine zeitgemäße Ausstattung der Kriminalpolizei.

Seit Jahren steigen die quantitativen und qualitativen Anforderungen im Ermittlungsbereich zur Bekämpfung der Kinderpornografie. Die Fallzahlen steigen Jahr für Jahr. Im ersten Quartal 2026 wurde erneut ein neuer Höchststand beim Eingang von Hinweisen der Internetanbieter erreicht. Gleichzeitig wird die von den Tätern genutzte Technik immer komplexer. Dadurch erhöht sich nicht nur die Anzahl der Ermittlungsverfahren, sondern auch der Umfang und die Tiefe steigen in jedem einzelnen Verfahren.

Um mit diesen Entwicklungen Schritt halten und den Tätern etwas entgegen setzen zu können, hat die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern geplant, die sachbearbeitenden und digitalforensischen Dienststellen technisch neu auszurüsten und zu vernetzen. So sollten die Dienststellen in die Lage versetzt werden, gemeinsam agieren zu können. In 2020 wurde der Landespolizei zur Umsetzung ein Sondervermögen in Höhe von 4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erfolgte in 2025 die Bereitstellung von 1.2 Mio. Euro Verstärkungsmitteln zur Fortführung des Projektes. Mit diesen Finanzmitteln wurden, neben der Beschaffung von Hard- und Software auf Ebene der vier Kriminalpolizeiinspektionen und des Landeskriminalamtes, lokale IT-Netzwerke geschaffen. Abschließend sollen diese fünf Komponenten zu einer gemeinsamen IT-Infrastruktur zusammengeführt werden. Dieses Projekt droht nun auf der Zielgeraden zu scheitern. Der wichtigste Schritt, die Vernetzung der Dienststellen untereinander, wird offensichtlich zunächst auf Grund fehlender Finanzmittel sowie personeller Engpässe pausiert und es droht letztendlich der Abbruch des Projektes. Dies führt u.a. dazu, dass die mit der Bekämpfung der Kinderpornografie befassten Dienststellen weiterhin, wie schon vor 30 Jahren, ihre Daten untereinander mit per Kurier versandten Datenträgern austauschen müssen. Somit können beispielsweise Bild- und Videomaterial weiterhin nur unzureichend abgeglichen werden, um damit Zusammenhänge zu erkennen und Ermittlungen effizient führen zu können.

Insbesondere unter Beachtung der aktuellen politischen Entwicklung, dass es den amerikanischen Internetanbietern untersagt wird, ihnen bekannt gewordene Straftaten nach Europa zu melden, ist es notwendig, den Ermittlern Werkzeuge an die Hand zu geben, um diesem Defizit zu begegnen. Denn die Menge der im Internet verbreiteten Kinderpornografie wird nicht sinken, sondern nur die Anzahl der Hinweise darauf! Die Landesregierung muss daher zum Schutz der Kinder dringend mehr Ressourcen in die Entdeckung dieser Taten investieren.

Mit dem derzeitigen Projektstand konnte zwar eine Verbesserung der IT-Ausstattung vor Ort erreicht werden. Das Ziel, eine Optimierung der Bekämpfung der Kinderpornografie durch Verbesserung der IT-Infrastruktur, ist ohne die Vernetzung der dezentral geschaffenen Netzwerke jedoch nicht erreicht. Ebenso scheitert damit neben der optimierten Bekämpfung der Kinderpornografie die Gelegenheit, ein erstes Schmutzdatennetz für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung zu stellen und damit gleichsam die Digitalisierung selbiger durch Vernetzung voranzubringen.

Unsere gewerkschaftliche Forderung

Wir begrüßen ausdrücklich, dass nach langem Ringen die notwendigen finanziellen Mittel im Rahmen eines Verstärkungsmittelantrages bereitgestellt werden sollen, um das Projekt durch die zentrale Zusammenführung der lokalen Lösungen zwingend finalisieren zu können. Damit wird ein wichtiger Schritt getan, um die bislang geschaffenen Strukturen endlich wirksam miteinander zu vernetzen. Für uns ist aber ebenso klar: Projekte dieser Bedeutung dürfen künftig nicht erst auf der Zielgeraden um ihre Finanzierung kämpfen müssen. Sie müssen von Beginn an verlässlich, planbar und vollständig ausfinanziert werden, damit sie abgeschlossen werden können und ihre Wirkung an der Basis entfalten.

Der Innenminister Christian Pegel und der Finanzminister Dr. Heiko Geue stehen hier gemeinsam in der Verantwortung. Wir fordern beide Ressortschefs auf, nicht nur die vollständige technische Umsetzung dauerhaft sicherzustellen, sondern jetzt auch den nächsten notwendigen Schritt zu gehen: die personelle Entlastung der Polizeivollzugskräfte. Gerade in hochspezialisierten Bereichen wie der Bekämpfung der Kinderpornografie ist der Einsatz qualifizierter Tarifbeschäftigter in speziellen Verwendungen dringend erforderlich. Sie können Polizeivollzugskräfte wirksam entlasten, Arbeitsabläufe stabilisieren und dazu beitragen, dass vorhandene Fachkompetenz zielgerichtet eingesetzt wird.

Dafür müssen die bereits im vergangenen Jahr aufgezeigten Rahmenbedingungen verbindlich sichergestellt werden. Dazu gehören klare Aufgabenprofile, rechtssichere Zuständigkeiten, angemessene Eingruppierungen, belastbare Qualifizierungswege sowie eine dauerhafte Finanzierung der Stellen. Wer den Schutz von Kindern ernst nimmt, muss nicht nur in Technik investieren, sondern auch in das Personal, das diese Technik dauerhaft und wirksam nutzbar macht.