15.06.2026
Wer auf Videowagen verzichtet, schwächt die Verkehrssicherheit
GdP warnt: Wegfall von Videowagen bedeutet Verlust einer gesamten Kontrollform
Ringo Drews, Vorsitzender Bundesfachausschuss Verkehr der Gewerkschaft der Polizei:
Die polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil zur Reduzierung schwerer Verkehrsunfälle und damit auch ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Vision Zero – dem Ziel, schwere und tödliche Verkehrsunfälle langfristig zu vermeiden.
Dabei verfolgt die moderne Verkehrssicherheitsarbeit die sogenannte Verbundstrategie der „3E“:
- Engineering (verkehrssichere Infrastruktur),
- Education (Verkehrserziehung und Prävention) sowie
- Enforcement (Überwachung und Durchsetzung der Verkehrsregeln).
Während auf den Bereichen Infrastruktur und Prävention zahlreiche staatliche und gesellschaftliche Akteure tätig sind, kommt der Polizei und den Ordnungsbehörden beim Bereich Enforcement eine besondere Rolle zu, eine Art Alleinstellungsmerkmal mit wenigen Ausnahmen, wie dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Die konsequente Überwachung des fließenden Verkehrs gehört dabei zu den zentralen Aufgaben der Polizei.
Im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung werden grundsätzlich drei Kontrollarten unterschieden:
- ortsfeste Kontrollen,
- stationäre Kontrollen sowie
- mobile Kontrollen.
Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern deckt derzeit die stationäre und insbesondere die mobile Verkehrsüberwachung ab. Gerade die mobile Verkehrsüberwachung besitzt hierbei eine besondere Bedeutung, da sie flexibel eingesetzt werden kann und auch dort wirkt, wo andere Kontrollformen an ihre Grenzen stoßen.
Der sogenannte Videowagen mit Videonachfahrsystem ist aktuell das einzige Einsatzmittel der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern zur beweissicheren mobilen Überwachung des fließenden Verkehrs. Andere Systeme, wie beispielsweise Drohnen oder Hubschrauber, werden im Land hierfür nicht eingesetzt. Das früher zeitweise genutzte Videokrad steht ebenfalls nicht mehr zur Verfügung.
Der Videowagen besitzt dabei mehrere entscheidende Vorteile:
- Er kann auch an schwierigen Kontrollörtlichkeiten eingesetzt werden, an denen andere Kontrollformen praktisch nicht möglich sind.
- Durch die videotechnische Dokumentation liegt regelmäßig ein gerichtsfester Nachweis des Verkehrsverstoßes vor.
- Neben Geschwindigkeitsverstößen können auch besonders gefährliche Verhaltensweisen wie dichtes Auffahren, aggressive Fahrweise, illegale Überholmanöver oder Straßenverkehrsgefährdungen dokumentiert werden.
- Mobile Kontrollen sind für Verkehrsteilnehmende deutlich schwerer vorhersehbar als ortsfeste Anlagen. Dadurch können auch gezielte Regelverstöße festgestellt werden, die außerhalb bekannter Kontrollstellen begangen werden.
- Durch die regelmäßig durchgeführte Anhaltekontrolle kann die verantwortliche Person unmittelbar festgestellt werden. Dabei treten nicht selten weitere Verstöße zu Tage.
- Versuchen sich Betroffene einer Kontrolle zu entziehen, bietet der Videowagen systembedingt gute Möglichkeiten der beweissicheren Dokumentation und Nachverfolgung.
Gerade im Bereich besonders gefährlicher Verkehrsverstöße entfaltet der Videowagen daher eine hohe verkehrssicherheitsrelevante Wirkung. Viele dieser Verstöße erfolgen nicht fahrlässig oder versehentlich, sondern bewusst und mit erheblichem Gefährdungspotential für andere Verkehrsteilnehmende.
Hinzu kommt, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte seit Jahren eine zunehmende Aggressivität und sinkende Regelakzeptanz im Straßenverkehr feststellen. Rücksichtsloses Verhalten, stark überhöhte Geschwindigkeiten, dichtes Auffahren oder riskante Überholmanöver werden zunehmend bewusst in Kauf genommen. Häufig steht dabei die eigene Zeitersparnis oder das eigene Fortkommen über der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmender.
Der Straßenverkehr ist in Teilen zunehmend von Zeitdruck, mangelnder Rücksichtnahme und einer stärkeren Ich-Bezogenheit einzelner Verkehrsteilnehmender geprägt. Dies zeigt sich insbesondere in aggressivem Fahrverhalten und einer geringeren Akzeptanz verkehrsrechtlicher Regeln. Gerade vor diesem Hintergrund bleibt eine sichtbare und wirksame Verkehrsüberwachung unverzichtbar. Verkehrsregeln entfalten ihre Schutzwirkung dauerhaft nur dann, wenn Regelverstöße konsequent festgestellt und verfolgt werden können.
Natürlich ist der Einsatz eines Videowagens personal- und kostenintensiv. Auch die Eigensicherung der eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten ist bei entsprechenden Einsatzlagen stets zu berücksichtigen.
Verkehrssicherheitsarbeit darf jedoch nicht ausschließlich unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet werden. Entscheidend ist letztlich die Frage, welchen Beitrag Maßnahmen zur Verhinderung schwerer Verkehrsunfälle leisten.
Die mit dem Videowagen verbundenen repressiven Maßnahmen entfalten zugleich eine erhebliche präventive Wirkung. Verkehrsüberwachung dient nicht allein der Ahndung einzelner Verstöße, sondern insbesondere der nachhaltigen Verhaltensänderung. Dabei wirkt die Kontrolle sowohl spezialpräventiv gegenüber den konkret Betroffenen als auch generalpräventiv gegenüber allen Verkehrsteilnehmenden, die jederzeit mit mobilen Kontrollen rechnen müssen.
Vor dem Hintergrund der Vision Zero gilt der Grundsatz, dass menschliche Fehler niemals vollständig ausgeschlossen werden können. Aufgabe des Staates ist es deshalb, das Verkehrssystem so sicher wie möglich zu gestalten und durch geeignete Maßnahmen schwere Unfallfolgen zu verhindern. Hierzu gehört auch eine wirksame und konsequente Verkehrsüberwachung.
Der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit ist zudem durch Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes besonders geschützt. Daraus ergibt sich auch eine staatliche Schutzverpflichtung gegenüber allen Verkehrsteilnehmenden. Der Staat ist hier als Systemgestalter aufgerufen, sich durch geeignete Maßnahmen schützend vor dieses Rechtsgut zu stellen. Vor dem Hintergrund, dass menschliches Leben nicht verhandelbar ist und Menschen Fehler machen – zwei zentrale Grundannahmen der Vision Zero – wird deutlich, wie wichtig konsequente Verkehrsüberwachung ist.
Aus unserer Sicht bedeutet ein Verzicht auf die Neubeschaffung von Videowagen daher nicht lediglich den Wegfall eines technischen Einsatzmittels, sondern aktuell den ersatzlosen Verlust einer gesamten Kontrollform innerhalb der mobilen Verkehrsüberwachung in Mecklenburg-Vorpommern.
Gerade vor dem Hintergrund schwerer Verkehrsunfälle, zunehmender Risikobereitschaft einzelner Verkehrsteilnehmender und des Ziels der Vision Zero ist dies aus unserer Sicht verkehrssicherheitsfachlich das falsche Signal.
