22.04.2026
Amtsangemessene Alimentation in Niedersachsen – Wie ist der aktuelle Stand?
Ende 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die Besoldung in Berlin in vielen Jahren überwiegend verfassungswidrig war. In einem anhängigen Verfahren über die Besoldung in Niedersachsen wird eine ähnliche Entscheidung erwartet. Noch ist das Verfahren über die Alimentation in Niedersachsen aber noch nicht abgeschlossen.
Aufgrund der Entscheidung zur Besoldung in Berlin und der Ankündigung des Bundesinnenministers, auch für Bundesbeamtinnen und -beamte die Besoldung in Anbetracht der in dem Verfahren festgelegten Maßgaben anpassen zu wollen, existiert aktuell Unklarheit unter den Beschäftigten und einige gehen davon aus, dass es auch schon eine Entscheidung für Niedersachsen gibt.
Dies ist aber nicht der Fall: Das BVerfG hat jüngst über die Besoldung in Berlin entschieden. Eine Entscheidung für Niedersachsen liegt noch nicht vor, allerdings ist zu erwarten, dass eine solche noch in diesem Jahr folgt. Auf den Zeitraum haben wir als GdP aber keinen Einfluss, da die Gerichte völlig unabhängig arbeiten.
Aus dem Urteil zur Besoldung in Berlin geht hervor, dass die Maßstäbe für die amtsangemessene Alimentation grundlegend verändert wurden, was auch Auswirkungen auf die Entscheidung zur Besoldung in Niedersachsen haben wird. Wenn eine Entscheidung fällt, ist noch einmal klarzustellen, dass diese voraussichtlich ausschließlich den Zeitraum bis 2023 betrifft. Das gilt auch für mögliche Nachzahlungen. Deren Höhe hängt stark vom Einzelfall ab. Entscheidend ist zudem, in welchen Jahren Widerspruch eingelegt wurde. Wann und in welcher Höhe Geld fließt, lässt sich aktuell nicht vorhersehen, da erst das Gericht entscheiden muss und anschließend die Berechnung durch das Land erfolgt.
Da ab 2023 Änderungen bei der Besoldung durch das Land eingeführt wurden, die wir weiterhin für nicht angemessen halten, wird die Besoldung ab 2023 in einem gesonderten Verfahren betrachtet. Hier laufen Musterverfahren von den Gewerkschaften, die sich vermutlich noch über mehrere Jahre hinziehen werden. Dazu gibt es derzeit weder gesicherte Ansprüche noch konkrete Prognosen. Insgesamt gilt: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und ein Ergebnis lässt sich zeitlich oder finanziell derzeit nicht verlässlich vorhersagen.
