23.11.2025
Jetzt erst recht: Musterwidersprüche Amtsangemessene Besoldung/Versorgung 2025
In einer ganz aktuellen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Vorschriften über die A-Besoldung des Landes Berlin in den Jahren 2006 bis 2020 verfassungswidrig sind. Sie verstoßen gegen das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG. Das höchste deutsche Gericht hat in dem Beschluss (Az.: 2 Bvl 5/18 u.a.) auch den Prüfungsmaßstab noch einmal modifiziert. Darüber und über die Auswirkungen für NRW haben wir in einer BeamtenNews gesondert informiert.
Mehr denn je ist es daher wichtig, mit dem jährlichen Widerspruch Deine Ansprüche zu sichern. Besoldungsrechtliche Ansprüche müssen nach der Rechtsprechung immer im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht werden, also jedes Jahr erneut. Deshalb stellen wir Euch auch in diesem Jahr wieder Musterwidersprüche zur Verfügung.
So wahrst Du Deine Ansprüche für das Jahr 2025:
Um bestehende Ansprüche zu sichern, empfehlen wir Euch, den angehängten Musterwiderspruch auszufüllen und einzureichen. Es gibt zwei verschiedene Fassungen, eine für Kolleginnen und Kollegen im aktiven Dienst („Widerspruch Besoldung“) und eine für unsere Pensionärinnen und Pensionäre („Widerspruch Versorgung“). Vor dem eigentlichen Musterwiderspruch findet Ihr noch Hinweise zum Ausfüllen. Die sind für Euch bestimmt. Sendet sie bitte nicht an das LBV. Nach dem Einreichen des Widerspruchs solltet Ihr eine Eingangsbestätigung erhalten, die Ihr sorgfältig aufbewahren solltet.
Schluss mit dem Besoldungsminimalismus!
Das Bundesverfassungsgericht hat in den Berliner Entscheidungen deutliche Worte gefunden. Schon lange fordern wir, dass das Land seine minimale Häppchen-Politik hinsichtlich der Besoldung aufgibt. Nicht ohne Grund geht das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung sehr ausführlich auf die Bedeutung und den Verfassungsrang des Alimentationsprinzips ein. Wertschätzung erfordert Handeln. Jetzt!
Dokumente zum Download:
